Rechtsprechung
| OVG Berlin, 19.10.1972 - VI B 61.71 |
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 19.10.1972 - VI B 61.71
- BVerwG, 07.05.1973 - V ER 203.73
- BVerwG, 18.10.1973 - V B 56.73
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 04.07.1974 - II B 64.73
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bezeichnung einer konkreten …
In diesen Fällen bleibt also der Amtsverlust, der bei Verbleiben im Dienst möglicherweise später durch den Zusammenbruch des Deutschen Reichs eingetreten wäre, außer Betracht; auf Grund des Bundeswiedergutmachungsgesetzes ist von der Fiktion auszugehen, der Geschädigte wäre über den 8. Mai 1945 hinaus im örtlichen Geltungsbereich des Bundeswiedergutmachungsgesetzes im Dienst verblieben (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 5. September 1972 - BVerwG VI B 61.71 -). - BVerwG, 26.06.1973 - VI B 24.73
Rechtsmittel
Für die dort vorausgesetzte Ableistung einer bestimmten Dienstzeit in dem niedrigeren Amt hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen, daß die nach dem 8. Mai 1945 nicht - tatsächlich - in dem niedrigeren Amt im statusrechtlichen Sinne zurückgelegte Dienstzeit nicht anzurechnen ist und daß das Gesetz zu Art. 131 GG hieran nichts ändert (vgl.Beschlüsse vom 9. November 1971 - BVerwG II B 18.71 -, vom 5. September 1972 - BVerwG VI B 61.71 - und vom 5. Dezember 1972 - BVerwG.
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