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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.1960 - VI B 71.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1601
BVerwG, 22.04.1960 - VI B 71.59 (https://dejure.org/1960,1601)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1960 - VI B 71.59 (https://dejure.org/1960,1601)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1960 - VI B 71.59 (https://dejure.org/1960,1601)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1960 - VI B 71.59
    Daß jeder Stichtag gewisse Härten mit sich bringt, ist - wie das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hat (BVerfGE 3, 58 [148]) - nicht zu vermeiden.
  • BVerwG, 24.11.1959 - II C 29.58
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1960 - VI B 71.59
    Vielmehr verlangt die Stichtagsregelung, daß die in §§ 1 und 2 G 131 bezeichneten Personen bis zum Stichtag in eine räumliche Beziehung zur Bundesrepublik, nämlich durch Wohnsitz- oder dauernde Aufenthaltsbegründung im Bundesgebiet, getreten sind (vgl. Urteil des II. Senatsvom 24. November 1959 - BVerwG II C 29.58 - Anders-Jungkunz-Käppner, Gesetz zu Art. 131 GG, 4. Aufl. Vorbemerkung 3 zu Abschn. I S. 19; Anmerkung 4 zu § 4).
  • BVerwG, 06.03.1958 - II B 51.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1960 - VI B 71.59
    Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut dieser Vorschrift sowohl in der alten (1953) als auch in der neuen (1957) Fassung kann es nicht zweifelhaft sein, daß § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c G 131 nicht für Personen gilt, die vor Ablauf des 8. Mai 1945 niemals ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt aus dem Reichsgebiet in seinen jeweiligen Grenzen in "jetziges Ausland" (das Ausland) verlegt haben (vgl. hierzu Beschluß des II. Senatsvom 6. März 1958 - BVerwG II B 51.57 -).
  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 47.60

    Begriff des Wohnsitzes - Aufgabe eines Wohnsitzes - Versäumung des …

    Diese Beweggründe vermögen weder die Annahme der Beibehaltung des Wohnsitzes oder eines zweiten Wohnsitzes in Si. zu begründen (BVerwG, Beschluß vom 20. März 1957 - BVerwG VI B 181.56 -), noch können sie der von dem Berufungsgericht festgestellten Versäumung des Zuzugsstichtags mit Erfolg entgegengehalten werden (BVerwG, Beschluß vom 22. April 1960 - BVerwG VI B 71.59 - mit Hinweis aufBeschluß vom 23. Oktober 1958 - BVerwG IV C 75.58/B 60.58 - und weiteren Verweisungen; ferner BVerwG, Urteile vom 8. Mai 1957 - BVerwG III C 22.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 11] undvom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 47.57 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 8]).
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