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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1758
BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73 (https://dejure.org/1974,1758)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1974 - VI B 75.73 (https://dejure.org/1974,1758)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1974 - VI B 75.73 (https://dejure.org/1974,1758)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Ansehen einer Gewissensentscheidung im Zweifel als erwiesen - Maßgeblichkeit des Gesamteindrucks des Gerichts vom Antragsteller - Ablehnung des Wehrdienstes aus politischen Gründen - Ausschluss der ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das angefochtene Urteil auch nicht von der Entscheidung BVerwGE 37, 69 ab.

    Daraus hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit den Rechtsgrundsätzen der Entscheidung BVerwGE 37, 69 die Schlußfolgerung gezogen, daß die Weigerung des Klägers zum Kriegsdienst mit der Waffe nicht auf einem ihn in seinem Gewissen absolut verpflichtenden Tötungsverbot beruht.

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73
    Das Verwaltungsgericht befindet sich insoweit auch in Übereinstimmung mit der in der Beschwerdeschrift zitierten Entscheidung BVerfGE 12, 45.
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73
    Danach nötigt der Umstand, daß ein Kriegsdienstverweigerer nach seiner gesamten Persönlichkeit als ehrlich und glaubwürdig erscheint, das Verwaltungsgericht nicht, die behauptete Gewissensentscheidung im Zweifel als erwiesen anzusehen (vgl. hierzu die Entscheidungen des VIII. Senats BVerwGE 30, 358 und 41, 53 sowie die hieran anknüpfende und weiterführende Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]).
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73
    Solche Mängel können aber gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden (vgl. BVerwGE 28, 22 und seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73
    In Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht nicht außer acht gelassen, daß für die Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für eine abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. hierzu Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435]).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73
    Danach nötigt der Umstand, daß ein Kriegsdienstverweigerer nach seiner gesamten Persönlichkeit als ehrlich und glaubwürdig erscheint, das Verwaltungsgericht nicht, die behauptete Gewissensentscheidung im Zweifel als erwiesen anzusehen (vgl. hierzu die Entscheidungen des VIII. Senats BVerwGE 30, 358 und 41, 53 sowie die hieran anknüpfende und weiterführende Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73
    Danach nötigt der Umstand, daß ein Kriegsdienstverweigerer nach seiner gesamten Persönlichkeit als ehrlich und glaubwürdig erscheint, das Verwaltungsgericht nicht, die behauptete Gewissensentscheidung im Zweifel als erwiesen anzusehen (vgl. hierzu die Entscheidungen des VIII. Senats BVerwGE 30, 358 und 41, 53 sowie die hieran anknüpfende und weiterführende Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73
    Soweit sich die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen VII. Senats BVerwGE 9, 100 und 23, 98 beruft, ist ihr entgegenzuhalten, daß diese Entscheidungen, soweit sie sich auf die in der Beschwerdeschrift angesprochene Bedeutung der Glaubwürdigkeit des Antragstellers für die Annahme einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG beziehen, durch die spätere Rechtsprechung des VIII. Senats und des nunmehr zuständigen beschließenden Senats überholt sind.
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige - …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73
    Soweit sich die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen VII. Senats BVerwGE 9, 100 und 23, 98 beruft, ist ihr entgegenzuhalten, daß diese Entscheidungen, soweit sie sich auf die in der Beschwerdeschrift angesprochene Bedeutung der Glaubwürdigkeit des Antragstellers für die Annahme einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG beziehen, durch die spätere Rechtsprechung des VIII. Senats und des nunmehr zuständigen beschließenden Senats überholt sind.
  • BVerwG, 05.11.1973 - VI B 47.73
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1974 - VI B 75.73
    Diese Angriffe sind daher auch in einem Beschwerdeverfahren unbeachtlich; mit ihnen könnte die Zulassung der Revision nach § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG nicht erreicht werden (vgl. Beschluß vom 5. November 1973 - BVerwG VI B 47.73 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 30.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …

    Solche Mängel können aber gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden (vgl. BVerwGE 28, 22 und seither ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. die Beschlüsse vom 5. November 1973 - BVerwG VI B 47.73 -, vom 6. November 1973 - BVerwG VI B 70.73 - und vom 15. Januar 1974 - BVerwG VI B 75.73 -).
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