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Rechtsprechung
   BFH, 21.12.2006 - VI B 84/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13279
BFH, 21.12.2006 - VI B 84/06 (https://dejure.org/2006,13279)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2006 - VI B 84/06 (https://dejure.org/2006,13279)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - VI B 84/06 (https://dejure.org/2006,13279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung: eigener Hausstand

  • datenbank.nwb.de

    Rechtliche Anforderungen an den eigenen Hausstand im Rahmen doppelter Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen …

    Auszug aus BFH, 21.12.2006 - VI B 84/06
    Hiervon ausgehend ist nicht ersichtlich, worin die Divergenz der Vorentscheidung zu den anderen vom Kläger angeführten Entscheidungen (Urteil des Senats vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98; FG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2005 13 K 2622/03 E) bestehen soll.
  • BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99

    Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung …

    Auszug aus BFH, 21.12.2006 - VI B 84/06
    Der Senat ist der Auffassung, dass die Beschwerde insoweit zulässig ist, als der Kläger Divergenz des vorinstanzlichen Urteils zu der Entscheidung des Senats vom 4. November 2003 VI R 170/99 (BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16) behauptet, der er den abstrakten Rechtsatz entnimmt, dass es --so sinngemäß-- für das Innehaben eines eigenen Hausstandes nicht auf das Bestehen eines Vertragsverhältnisses über die Wohnung am Lebensmittelpunkt ankomme und dass die Entscheidung des FG diesen Rechtssatz nicht berücksichtigt habe.
  • FG Düsseldorf, 29.06.2005 - 13 K 2622/03

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnungsüberlassung im Elternhaus

    Auszug aus BFH, 21.12.2006 - VI B 84/06
    Hiervon ausgehend ist nicht ersichtlich, worin die Divergenz der Vorentscheidung zu den anderen vom Kläger angeführten Entscheidungen (Urteil des Senats vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98; FG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2005 13 K 2622/03 E) bestehen soll.
  • FG Hamburg, 12.09.2008 - 5 K 199/07

    Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung

    Dabei beruft er sich auf den BFH-Beschluss vom 21.12.2006 (VI B 84/06).

    Insoweit dürfte die von der Rechtsprechung geforderte geschützte Rechtsposition vorliegen (vgl. BFH vom 21.12.2006, VI B 84/06, BFH/NV 2007, 717).

  • BFH, 19.05.2009 - VI B 8/08

    Verfahrensmangel bei Rüge des Unterlassenes der Beweisaufnahme; Berücksichtigung …

    Beide im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verfahrensgrundsätze betreffen Vorschriften, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung;… vgl. auch z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 100 f., m.w.N.); eine unterlassene rechtzeitige Rüge hat den endgültigen Rügeverlust zur Folge (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921; vom 21. Dezember 2006 VI B 84/06, BFH/NV 2007, 717, und vom 18. Februar 2009 XI B 90-92/08, [...]).
  • BFH, 28.05.2009 - VI B 84/08

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haftung für Lohnsteuer - Rügeverlust hinsichtlich …

    Auch der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz betrifft eine Vorschrift, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung;… vgl. z.B. Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 33, und Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 100 f., m.w.N.); eine unterlassene rechtzeitige Rüge hat den endgültigen Rügeverlust zur Folge (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921; vom 21. Dezember 2006 VI B 84/06, BFH/NV 2007, 717, und vom 18. Februar 2009 XI B 90-92/08, juris).
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