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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1047
BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60 (https://dejure.org/1963,1047)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1963 - VI C 104.60 (https://dejure.org/1963,1047)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1963 - VI C 104.60 (https://dejure.org/1963,1047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung eines Widerspruchsverfahrens - Ernennung zum Wachtmeister bei enger Verbindung zum Nationalsozialismus - Rückschau auf die Gesamtlaufbahn bei Beamtenernennung - Änderung von Einstellungsbedingungen und Beförderungsbedingungen - Wandel der Beweggründe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
    Auszug aus BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
    Das Berufungsgericht hat allerdings im Wege der bei der Anwendung des § 7 G 131 in der Regel gebotenen Rückschau auf die Gesamtlaufbahn auch die Berufung des Klägers in das Beamtenverhältnis und seine Ernennung zum Wachtmeister geprüft und ist hierbei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß es im Rahmen des § 7 Abs. 1 - zweite Alternative - G 131 nicht auf eine tatsächliche enge Verbindung des Beamten zum Nationalsozialismus, sondern darauf ankommt, von welchen Motiven sich die Ernennungsbehörde hat leiten lassen (vgl, u.a. BVerwGE 8, 296).
  • BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58

    Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. DÖV 1958 S. 259 und ZBR 1958 S. 377) finde für Klagen aus dem Gesetz zu Art. 131 GG die Übergangsregelung des § 137 BRRG in den Fällen Anwendung, in denen der Lauf einer Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs oder für die Erhebung der Klage vor dem 14. September 1957 begonnen habe oder in denen vor diesem Zeitpunkt der zulässige Rechtsbehelf eingelegt sei.
  • BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
    § 127 BRRG in Verbindung mit § 79 G 131 findet auf das vorliegende Verfahren Anwendung; denn die Übergangsregelung des § 137 BRRG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 26 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275) gilt hier nicht, weil beim Inkrafttreten des Beamtenrechtsrahmengesetzes weder eine Frist lief noch ein zulässiger Rechtsbehelf eingelegt war (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DÖV 1958 S. 259], vom 29. Dezember 1961 - BVerwG II B 16.61 - und vom 22. März 1962 - BVerwG VI CB 3.61 -).
  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 304.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
    Das Berufungsgericht geht ferner zutreffend davon aus, daß eine durch die Fehlerhaftigkeit der Ersternennung begründete Vermutung des Fortwirkens überwiegend unsachlicher Beweggründe auch für die Beförderungen des Klägers zum Revieroberwachtmeister und zum Hauptwachtmeister besteht, daß diese Vermutung aber widerlegt ist, wenn sich feststellen läßt, daß sich die Ernennungsbehörde bei der späteren Ernennung durch sachliche Erwägungen von solchem Gewicht hat leiten lassen, daß nunmehr von einem Übergewicht der politischen über die sachlichen Beweggründe nicht mehr die Rede sein kann (vgl. z.B. Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG II C 304.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 45).
  • BVerwG, 24.06.1959 - VI C 31.58
    Auszug aus BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
    Das Berufungsgericht hat auch nicht verkannt, daß nach dem Gesetz zu Art. 131 GG, weil dieses bei der Regelung der Rechtsverhältnisse der von ihm erfaßten Personen von der Rechtsstellung ausgeht, die sie am 8. Mai 1945 innehatten, nur dann, wenn die letzte Rechtsstellung im Sinne des § 7 G 131 fehlerhaft erlangt ist, Raum für die Nichtberücksichtigung der zeitlich vorhergehenden Rechtsstellungen bleibt (vgl. u.a. BVerwGE 9, 39).
  • BVerwG, 21.06.1960 - VI C 85.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
    Die von der Revision angeschnittene materiellrechtliche Frage sei insbesondere schon durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1960 - BVerwG VI C 85.59 - geklärt.
  • BVerwG, 30.08.1961 - VI C 10.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
    Das Berufungsgericht hat die Klage im Ergebnis mit Recht als zulässig erachtet, weil dem Sinn und Zweck des in § 136 BRRG (F. 1957) vorgeschriebenen Vorverfahrens hier dadurch genügt war, daß der Kläger - wenn auch in unzulässiger Weise - die streitige Verfügung zur erneuten Überprüfung durch die Beklagte gestellt hatte und diese sich auf die Klage alsbald zur Sache eingelassen hat (vgl. Urteil vom 30. August 1961 - BVerwG VI C 10.60 -, DÖD 1961 S. 230 = DÖV 1962 S. 319).
  • BVerwG, 23.03.1961 - II B 16.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
    § 127 BRRG in Verbindung mit § 79 G 131 findet auf das vorliegende Verfahren Anwendung; denn die Übergangsregelung des § 137 BRRG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 26 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275) gilt hier nicht, weil beim Inkrafttreten des Beamtenrechtsrahmengesetzes weder eine Frist lief noch ein zulässiger Rechtsbehelf eingelegt war (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DÖV 1958 S. 259], vom 29. Dezember 1961 - BVerwG II B 16.61 - und vom 22. März 1962 - BVerwG VI CB 3.61 -).
  • BVerwG, 07.09.1960 - VI C 84.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
    Es bedarf daher hier auch keines Eingehens auf das Urteil des Senats vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 84.59 -, nach dem nur in der Person des Beamten liegende Umstände geeignet sind, einen Motivwandel der Ernennungsbehörde zu begründen; als Wiedergabe einer Erfahrungstatsache verstanden würde übrigens diese Formulierung der Auffassung des Berufungsgerichts und der des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, daß hierfür im Einzelfall auch andere Umstände in Betracht kommen, nicht einmal schlechthin entgegenstehen.
  • BVerwG, 22.03.1962 - VI CB 3.61

    Anwendbarkeit des § 137 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) bei Einleitung des …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
    § 127 BRRG in Verbindung mit § 79 G 131 findet auf das vorliegende Verfahren Anwendung; denn die Übergangsregelung des § 137 BRRG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 26 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275) gilt hier nicht, weil beim Inkrafttreten des Beamtenrechtsrahmengesetzes weder eine Frist lief noch ein zulässiger Rechtsbehelf eingelegt war (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DÖV 1958 S. 259], vom 29. Dezember 1961 - BVerwG II B 16.61 - und vom 22. März 1962 - BVerwG VI CB 3.61 -).
  • BVerwG, 29.02.1968 - II C 105.64

    Anspruch auf Heimurlaub eines Beamten im Dienst des Auswärtigen Amtes - Ablauf …

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung wiederholt aus prozeßökonomischen Gründen das dem Verwaltungsstreitverfahren vorgeschaltete Verwaltungsverfahren (Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren) für entbehrlich erklärt, wenn der Kläger noch vor Ablauf der für die Einleitung dieses Vorverfahrens laufenden Rechtsbehelfsfrist anstelle des Einspruchs oder Widerspruchs unmittelbar Klage erhoben und der Beklagte deren Abweisung aus sachlichen Gründen beantragt hatte (u.a. Urteile vom 30. August 1961 - BVerwG VI C 10.60 - [DÖV 1962 S. 319] und vom 8. Januar 1963 - BVerwG VI C 104.60 -).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 2.66

    Aberkennung einer aus politischen Gründen erlangten Rechtsstellung - …

    Dieses Vorbringen des Klägers zielt auch nicht auf die sogenannte Heilung durch Motivwandel ab; hierunter wird die Entkräftung der sogenannten Fortwirkungsvermutung durch Bewährung oder Erleichterung der Einstellungsbedingungen verstanden (vgl. dazu neben vielen anderen Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG II C 67.59 -, vom 8. September 1961 - BVerwG VI C 86.58 -, vom 16. März 1961 - BVerwG II C 78.59/81.59 -, vom 8. Januar 1963 - BVerwG VI C 104.60 - sowie Beschluß vom 26. Februar 196 3 - BVerwG II B 41.61 -); denn es handelt sich hier nicht um das Verhältnis zwischen einer ersten und einer zweiten Beförderung oder Ernennung, sondern lediglich um die Frage, ob die (einmalige) Ernennung, nämlich die zum Amtsgerichtsrat, etwa auch aus unpolitischen Gründen erfolgt wäre.
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