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| BVerwG, 08.03.1965 - VI C 109.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Nachweis betreffend den Anspruch auf Versorgung aus der Rechtsstellung eines Stabsintendanten
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.10.1963 - VI C 57.61
Irrevisiblität früheren Wehrrechts - Möglichkeit der Entlassung von …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1965 - VI C 109.62
Denn § 54 Abs. 1 G 131 regelt nur die Rechtsstellung der Offiziere des Truppensonderdienstes im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG, ändert aber nichts daran, daß in den Truppensonderdienst übergeführte Wehrmachtbeamte damals als Offiziere behandelt wurden, so daß auf ihr Rechtsverhältnis die Vorschriften über die Ernennung von Berufsoffizieren angewendet wurden, wie das Berufungsgericht, insoweit irrevisibel (vgl. Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 142.60 - und vom 14. Oktober 1963 - BVerwG VI C 57.61 -), ausgeführt hat. - BVerwG, 23.07.1963 - II C 142.60
Neufestsetzung von Versorgungsbezügen nach § 64 des Gesetzes zur Regelung der …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1965 - VI C 109.62
Denn § 54 Abs. 1 G 131 regelt nur die Rechtsstellung der Offiziere des Truppensonderdienstes im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG, ändert aber nichts daran, daß in den Truppensonderdienst übergeführte Wehrmachtbeamte damals als Offiziere behandelt wurden, so daß auf ihr Rechtsverhältnis die Vorschriften über die Ernennung von Berufsoffizieren angewendet wurden, wie das Berufungsgericht, insoweit irrevisibel (vgl. Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 142.60 - und vom 14. Oktober 1963 - BVerwG VI C 57.61 -), ausgeführt hat.
- BVerwG, 23.11.1966 - VI C 97.63
Rechtsmittel
Daß eine Partei, die Rechte nach dem Gesetz zu Art. 131 GG aus der Berufssoldateneigenschaft herleitet, insoweit die volle - materielle - Beweislast in dem Sinne tragen muß, daß ihr die nachteiligen Folgen zur Last fallen, wenn der Nachweis der Berufssoldateneigenschaft nicht erbracht ist, ist überdies in den Urteilenvom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - (Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 45 = DÖD 1965 S. 37), vom 8. März 1965 - BVerwG VI C 109.62 - undvom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 - ausdrücklich entschieden. - BVerwG, 19.08.1968 - II B 26.68
Anfechtung des Beschlusses eines Oberverwaltungsgerichts mit der Beschwerde an …
Die Unaufklärbarkeit dieses Tatbestands geht zu Lasten des Klägers; dies hat das Bundesverwaltungsgericht in vergleichbaren Fällen schon wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 8. März 1965 - BVerwG VI C 109.62 - und vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 97.63 - mit weiteren Hinweisen).
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