Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1249
BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73 (https://dejure.org/1973,1249)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1973 - VI C 110.73 (https://dejure.org/1973,1249)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1973 - VI C 110.73 (https://dejure.org/1973,1249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73
    Gegen die Zulässigkeit dieser Rüge bestehen keine Bedenken(Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [in BVerwGE 41, 53 insoweit nicht abgedruckt]).

    Denn das Revisionsgericht ist nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und die Revision muß jedenfalls deshalb Erfolg haben, weil das angefochtene Urteil unvereinbar ist mit der in der vorstehend angeführten Entscheidung dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, zu der sich insoweit auch der inzwischen zuständig gewordene VI. Senat bekennt (vgl. u.a.Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, BVerwG VI C 83.73 und BVerwG VI C 90.73 -, jeweils unter Hinweis auf dasUrteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [BVerwGE 41, 53, 55 ff. [BVerwG 18.10.1972 - VIII C 46/72]]).

    Denn es enthält in diesem Zusammenhang nicht einmal einen durch nähere Angaben des Beigeladenen oder durch sonstige Feststellungen untermauerten Hinweis darauf, daß "die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können" (so die Kriterien der oben zitierten Grundsatzentscheidungvom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 -).

  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73
    Dies hat der erkennende Senatim Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (MDR 1973, 435) bereits dahin präzisiert, daß bei der Eigentümlichkeit dieser Streitsachen die eigenen Angaben des Kriegsdienstverweigerers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist.

    Erst nach dem Ergebnis einer nach Lage des Falles gebotenen weiteren Sachaufklärung wird sich dann die Frage stellen, ob dem Beigeladenen die Erleichterungen bei der Beweiswürdigung zugute kommen können, deren Berechtigung in diesem Rechtsbereich der VIII. Senat in seinem oben angeführten Urteil vom 18. Oktober 1972 anerkannt hatte und die der erkennende Senat inzwischen - wie bereits ausgeführt - in seinemBeschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - noch näher präzisiert hat.

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73
    Denn das Revisionsgericht ist nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und die Revision muß jedenfalls deshalb Erfolg haben, weil das angefochtene Urteil unvereinbar ist mit der in der vorstehend angeführten Entscheidung dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, zu der sich insoweit auch der inzwischen zuständig gewordene VI. Senat bekennt (vgl. u.a.Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, BVerwG VI C 83.73 und BVerwG VI C 90.73 -, jeweils unter Hinweis auf dasUrteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [BVerwGE 41, 53, 55 ff. [BVerwG 18.10.1972 - VIII C 46/72]]).

    Solche idealistischen Motive können zwar zu einer Gewissensentscheidung führen, sie haben aber keinen zwingenden Bezug zum Gewissen (vgl.Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, BVerwG VI C 86.73 und BVerwG VI C 98.73 -).

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 83.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Rüge …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73
    Wesentlich im Sinne dieser Regelung ist jeder Verfahrensmangel, auf dem das Urteil beruhen kann(Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 - unter Hinweis aufBeschluß vom 28. September 1967 - BVerwG VIII B 94.67 - [BVerwGE 28, 22]).

    Denn das Revisionsgericht ist nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und die Revision muß jedenfalls deshalb Erfolg haben, weil das angefochtene Urteil unvereinbar ist mit der in der vorstehend angeführten Entscheidung dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, zu der sich insoweit auch der inzwischen zuständig gewordene VI. Senat bekennt (vgl. u.a.Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, BVerwG VI C 83.73 und BVerwG VI C 90.73 -, jeweils unter Hinweis auf dasUrteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [BVerwGE 41, 53, 55 ff. [BVerwG 18.10.1972 - VIII C 46/72]]).

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73
    Es müßte vielmehr anhand konkreter Anhaltspunkte weiter erwiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine von ihm als unterträglich empfundene Verstrickung in das Böse es wäre, die er in dem potentiellen Zwang erblicke, als Soldat u.U. töten zu müssen, und daß er deshalb nicht ohne schweren seelischen Schaden Soldat sein könnte (vgl.Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI G 98.73 -).
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73
    Wesentlich im Sinne dieser Regelung ist jeder Verfahrensmangel, auf dem das Urteil beruhen kann(Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 - unter Hinweis aufBeschluß vom 28. September 1967 - BVerwG VIII B 94.67 - [BVerwGE 28, 22]).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73
    Es müßte vielmehr anhand konkreter Anhaltspunkte weiter erwiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine von ihm als unterträglich empfundene Verstrickung in das Böse es wäre, die er in dem potentiellen Zwang erblicke, als Soldat u.U. töten zu müssen, und daß er deshalb nicht ohne schweren seelischen Schaden Soldat sein könnte (vgl.Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI G 98.73 -).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73
    Keinesfalls aber können sie dem Verwaltungsgericht eine Prüfung des Vorliegens oder Fehlens der anspruchsbegründenden tatsächlichen Voraussetzungen ersparen (vgl. BVerwGE 30, 358 [360 f.]).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73
    Es müßte vielmehr anhand konkreter Anhaltspunkte weiter erwiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine von ihm als unterträglich empfundene Verstrickung in das Böse es wäre, die er in dem potentiellen Zwang erblicke, als Soldat u.U. töten zu müssen, und daß er deshalb nicht ohne schweren seelischen Schaden Soldat sein könnte (vgl.Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI G 98.73 -).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
    Auszug aus BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73
    Es müßte vielmehr anhand konkreter Anhaltspunkte weiter erwiesen sein, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. BVerfGE 12, 45; BVerwGE 7, 242; 23, 98) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und daß gerade eine von ihm als unterträglich empfundene Verstrickung in das Böse es wäre, die er in dem potentiellen Zwang erblicke, als Soldat u.U. töten zu müssen, und daß er deshalb nicht ohne schweren seelischen Schaden Soldat sein könnte (vgl.Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI G 98.73 -).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 98.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 90.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 86.73
  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 115.73

    Rechtsmittel

    "Wesentlich" im Sinne dieser Regelung ist aber jeder Verfahrensmangel, auf dem das angefochtene Urteil beruhen kann (vgl. BVerwGE 28, 22;Urteil vom 10. August 1973 - BVerwG VI C 110.73 - mit weiteren Nachweisen).

    Idealistische Motive können zwar zu einer Gewissensentscheidung führen, sie haben aber keinen zwingenden Bezug zum Gewissen (vgl.Urteile vom 10. August 1973 - BVerwG VI C 110.73 - undvom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 118.73 -).

  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 107.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer Gewissensentscheidung …

    Denn das Revisionsgericht ist nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und die Revision muß jedenfalls deshalb Erfolg haben, weil das angefochtene Urteil unvereinbar ist mit der in der vorstehend angeführten Entscheidung dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, zu der sich insoweit auch der inzwischen zuständig gewordene VI. Senat bekennt (vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, BVerwG VI C 83.73 und BVerwG VI C 90.73 -, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [BVerwGE 41, 53, 55 ff. [BVerwG 18.10.1972 - VIII C 46/72]] sowie vor allem Urteil vom 10. August 1973 - BVerwG VI C 110.73 -).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 23.74

    Zurückverweisung an anderen Spruchkörper der Vorinstanz - Voraussetzungen für die …

    Der erkennende Senat hat dieses Urteil auf die Revision der Klägerin durch Urteil vom 10. August 1973 - BVerwG VI C 110.73 - aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht