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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1963 - VI C 112.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1517
BVerwG, 20.05.1963 - VI C 112.60 (https://dejure.org/1963,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1963 - VI C 112.60 (https://dejure.org/1963,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1963 - VI C 112.60 (https://dejure.org/1963,1517)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Schwerbeschädigten - Schwerbeschädigteneigenschaft eines unbelasteten einheimischen Postbeamten - Eignung zu einer Anstellung auf Lebenszeit - Gesundheitliche Konstitution bei der Verbeamtung - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen dauernder ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57

    Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1963 - VI C 112.60
    Die nach alledem erforderliche, aber unstreitig unterbliebene Anhörung nach § 35 Abs. 2 SchwbG kann nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens nicht nachgeholt werden (BVerwGE 9, 69).

    Das Unterbleiben macht den Verwaltungsakt fehlerhaft (BVerwGE 9, 69 [72] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 243.57

    Zulässigkeit der Anrechnung sogenannter Ostrenten auf die nach Bundesbeamtenrecht …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1963 - VI C 112.60
    Aus den sich nur auf das spezifische Beamtenrecht beziehenden Ausführungen in den Urteilen vom 9. November 1960 (BVerwGE 11, 222 [224]) und vom 23. Juni 1961 - BVerwG VI C 4.58 - (Buchholz BVerwG 237.2, § 179 LBG Berlin Nr. 4) kann nicht hergeleitet werden, daß allein bei Schwerbeschädigten Beamten der Unterschied außer acht zu lassen sei, der in der regional zwischen B... und dem anderen Bundesgebiet mit Einverständnis des Bundesgesetzgebers verschieden gebliebenen Abgrenzung des Kreises der Schwerbeschädigten allgemein besteht (vgl. auch § 43 Abs. 1 Buchst. a des Schwerbeschädigtengesetzes i.d.F. vom 14. August 1961).
  • BVerwG, 23.06.1961 - VI C 4.58
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1963 - VI C 112.60
    Aus den sich nur auf das spezifische Beamtenrecht beziehenden Ausführungen in den Urteilen vom 9. November 1960 (BVerwGE 11, 222 [224]) und vom 23. Juni 1961 - BVerwG VI C 4.58 - (Buchholz BVerwG 237.2, § 179 LBG Berlin Nr. 4) kann nicht hergeleitet werden, daß allein bei Schwerbeschädigten Beamten der Unterschied außer acht zu lassen sei, der in der regional zwischen B... und dem anderen Bundesgebiet mit Einverständnis des Bundesgesetzgebers verschieden gebliebenen Abgrenzung des Kreises der Schwerbeschädigten allgemein besteht (vgl. auch § 43 Abs. 1 Buchst. a des Schwerbeschädigtengesetzes i.d.F. vom 14. August 1961).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62 …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1963 - VI C 112.60
    Insoweit bewirkt die Fiktion des § 62 Abs. 3 G 131, daß der darunter fallende Beamte so angesehen wird, als sei er kraft Gesetzes Beamter des Jeweils in Betracht kommenden Dienstherrn (vgl. insbesondere Urteile vom 4. Dezember 1959, BVerwGE 10, 37; vom 7. Juli 1960 - BVerwG II C 235-57 -, Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 13 = NDBZ 1961 S. 177, und vom 16. Mai 1961 - BVerwG II C 46.59 -) Wenn nach letzterer Entscheidung dem Beamten durch die Fiktion des § 62 Abs. 3 G 131 die frühere Rechtsstellung "ungeschmälert wieder eingeräumt worden ist", so verlangt dies auch die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 2 SchwbG.
  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 298.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1963 - VI C 112.60
    Die Fiktion des § 62 Abs. 3 G 131 versagt zwar dann, wenn ein wirklich ( tatsächlich ) geleisteter Beamtendienst Voraussetzung der anzuwendenden Vorschrift ihrer Natur nach ist, also z.B. für das Vorliegen der "Bewährung" (Beschluß vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI B 197.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 63 G 131 Nr. 27) oder eines "Dienstunfalles" (BVerwGE 9, 153).
  • BVerwG, 13.02.1958 - VI B 197.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1963 - VI C 112.60
    Die Fiktion des § 62 Abs. 3 G 131 versagt zwar dann, wenn ein wirklich ( tatsächlich ) geleisteter Beamtendienst Voraussetzung der anzuwendenden Vorschrift ihrer Natur nach ist, also z.B. für das Vorliegen der "Bewährung" (Beschluß vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI B 197.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 63 G 131 Nr. 27) oder eines "Dienstunfalles" (BVerwGE 9, 153).
  • BVerwG, 07.07.1960 - II C 235.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1963 - VI C 112.60
    Insoweit bewirkt die Fiktion des § 62 Abs. 3 G 131, daß der darunter fallende Beamte so angesehen wird, als sei er kraft Gesetzes Beamter des Jeweils in Betracht kommenden Dienstherrn (vgl. insbesondere Urteile vom 4. Dezember 1959, BVerwGE 10, 37; vom 7. Juli 1960 - BVerwG II C 235-57 -, Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 13 = NDBZ 1961 S. 177, und vom 16. Mai 1961 - BVerwG II C 46.59 -) Wenn nach letzterer Entscheidung dem Beamten durch die Fiktion des § 62 Abs. 3 G 131 die frühere Rechtsstellung "ungeschmälert wieder eingeräumt worden ist", so verlangt dies auch die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 2 SchwbG.
  • BVerwG, 26.06.1975 - II C 48.73

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Beförderung eines Beamten

    Übrigens bestimmt § 62 Abs. 3 G 131, daß Personen, die weder der NSDAP noch ihren Gliederungen angehört haben und durch rechtskräftigen Kategorisierungs-(Entnazifizierungs-, Spruchkammer-)Bescheid als nicht betroffen erklärt worden sind, vom Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG an "so behandelt" werden, "wie wenn sie aus ihrem Dienst nicht ausgeschieden wären"; und selbst zu dieser Fiktion hat das Bundesverwaltungsgericht durch seine Rechtsprechung (Urteil vom 20. Mai 1963 - BVerwG VI C 112.60 -) klargestellt, sie versage dann, wenn ein wirklich (tatsächlich) geleisteter Beamtendienst Voraussetzung der anzuwendenden Vorschrift ihrer Natur nach ist, "also z.B. für das Vorliegen der 'Bewährung' (Beschluß vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI B 197.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 63 G 131 Nr. 27] oder eines 'Dienstunfalles' [BVerwGE 9, 153])".
  • BVerwG, 26.06.1975 - II C 52.72

    Gewährung eines Erhöhungszuschlages auf ein Ruhegehalt - Besoldungsansprüche …

    Übrigens bestimmt § 62 Abs. 3 G 131, daß Personen, die weder der NSDAP noch ihren Gliederungen angehört haben und durch rechtskräftigen Kategorisierungs-(Entnazifizierungs-, Spruchkammer-)Bescheid als nicht betroffen erklärt worden sind, vom Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG an "so behandelt" werden, "wie wenn sie aus ihrem Dienst nicht ausgeschieden wären"; und selbst zu dieser Fiktion hat das Bundesverwaltungsgericht durch seine Rechtsprechung (Urteil vom 20. Mai 1963 - BVerwG VI C 112.60 -)klargestellt, sie versage dann, wenn ein wirklich (tatsächlich) geleisteter Beamtendienst Voraussetzung der anzuwendenden Vorschrift ihrer Natur nach ist, "also z.B. für das Vorliegen der 'Bewährung' (Beschluß vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI B 197.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 63 G 131 Nr. 27) oder eines 'Dienstunfalles' (BVerwGE 9, 153)".
  • BVerwG, 10.12.1965 - VI C 192.62

    Zugehörigkeit zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG - Entlassung eines …

    Der erkennende Senat hat das bereits mehrfach für den insoweit gleichlautenden § 62 Abs. 3 G 151 entschieden; fingiert wird danach nur die Weiterbeschäftigung, nicht die Bewährung, die einen tatsächlich geleisteten Beamtendienst voraussetzt (Beschluß vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI B 197.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 63 G 131 Nr. 27] und Urteil vom 20. Mai 1963 - BVerwG VI C 112.60 -).
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