Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1077
BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65 (https://dejure.org/1970,1077)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1970 - VI C 119.65 (https://dejure.org/1970,1077)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1970 - VI C 119.65 (https://dejure.org/1970,1077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,1077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Anspruch auf Dienstunfallruhegehalt - Verfahrensmangel des Unterbleibens der Einholung eines Obergutachtens - Betriebsunfall als wesentliche Ursache der Dienstunfähigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65
    Danach scheiden die vom Kläger selbst als Unfallfolgen bezeichneten Beschwerden als wesentliche (Mit-)Ursachen der Dienstunfähigkeit, d.h. als Ursachen, die in annähernd gleichem Maße wie andere unfallunabhängige Ursachen zur Dienstunfähigkeit des Klägers geführt haben könnten, aus; die unfallunabhängigen Leiden sind in Rechtssinne die alleinige Ursache der Dienstunfähigkeit des Klägers, weil sie im Verhältnis zu den allenfalls unfallabhängigen Beschwerden überragende Bedeutung haben (vgl. BVerwGE 26, 332 [333, 338]).
  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 103.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65
    Das Gericht darf deshalb die Begutachtung des Sachverständigen nicht ungeprüft übernehmen, sondern es muß die darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollsiehen und sich gegebenenfalls aufgrund dieser Prüfung zu eigen machen (vgl. u.a. BVerwGE 6, 306; 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]und Urteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8]).".
  • BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65

    Wegfall des Anspruchs auf Unfallausgleich bei Absinken der MdE unter 25 v.H. - …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65
    Der Senat hat im Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - die allgemein anerkannten Grundsätze zum Verhältnis der Aufgaben des Gerichts und des Sachverständigen wie folgt zusammengefaßt:.
  • BVerwG, 21.10.1966 - VI C 46.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65
    Das Gericht darf deshalb die Begutachtung des Sachverständigen nicht ungeprüft übernehmen, sondern es muß die darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollsiehen und sich gegebenenfalls aufgrund dieser Prüfung zu eigen machen (vgl. u.a. BVerwGE 6, 306; 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]und Urteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8]).".
  • BVerwG, 03.04.1958 - III C 284.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65
    Das Gericht darf deshalb die Begutachtung des Sachverständigen nicht ungeprüft übernehmen, sondern es muß die darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollsiehen und sich gegebenenfalls aufgrund dieser Prüfung zu eigen machen (vgl. u.a. BVerwGE 6, 306; 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]und Urteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8]).".
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 92.65

    Abgrenzung zwischen "Sachverständigem" und "sachverständigem Zeugen" - …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65
    Dies trifft insbesondere zu, wenn es sich um nach den vorliegenden Gutachten noch nicht hinreichend geklärte besonders schwierige Fachfragen handelt, wenn die vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter geben (vgl. dazu Urteile vom 19. Oktober 1967 - BVerwG VI C 101.64 - und vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 92.65 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.10.1967 - VI C 101.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65
    Dies trifft insbesondere zu, wenn es sich um nach den vorliegenden Gutachten noch nicht hinreichend geklärte besonders schwierige Fachfragen handelt, wenn die vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter geben (vgl. dazu Urteile vom 19. Oktober 1967 - BVerwG VI C 101.64 - und vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 92.65 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70

    Zulässigkeit der Mitwirkung wissenschaftlicher Hilfskräfte bei der Erstattung von …

    Dies ist der Fall, wenn die vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters geben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [156]; Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 -).

    R. M. nicht ungeprüft übernommen, sondern die darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung selbstverantwortlich überprüft und nachvollzogen (vgl. hierzu Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - mit Nachweisen).

    Wenn der Verwaltungsgerichtshof aus im einzelnen näher dargelegten Gründen nicht der vom Kläger vorgelegten fachärztlichen Stellungnahme des Medizinaldirektors Dr. L. sondern dem Gutachten der Universitätsklinik gefolgt und in Verbindung mit den sonstigen von ihm gewürdigten Beweistatsachen zu der Überzeugung gelangt ist, daß beim Kläger am 8. Mai 1945 eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel nicht vorgelegen hat, so hält sich diese Beurteilung im Rahmen der dem Gericht gemäß § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden freien Beweiswürdigung (vgl. auch hierzu Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 -).

  • BVerwG, 15.04.1971 - VI B 55.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Nach dieser Rechtsprechung ist ein Dienstunfall als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder doch jedenfalls annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte wie die anderen unfallunabhängigen Ursachen insgesamt (vgl. u.a. BVerwGE 26, 332 [337]; Urteile vom 10. Juli 1968 - BVerwG VI C 65.65 - [Buchholz 232 § 186 BBG Nr. 6], vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 54.65 -, vom 12. Dezember 1969 - BVerwG VI C 64.65 -, vom 18. Dezember 1969 - BVerwG II C 37.68 - [BVerwGE 34, 343 [347, 348]], vom 3. Februar 1970 - BVerwG II C 96.65 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG, VI C 119.65 -).

    Wenn das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang auch dem (hohen) Grad der aus dem früheren Arbeitsunfall vom 24. September 1947 herrührenden Minderung der Erwerbsfähigkeit Gewicht beigemessen hat, so ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 -).

    - Entgegen der Auffassung der Beschwerde hat das Berufungsgericht auch nicht die Entscheidung den medizinischen Sachverständigen überlassen, sondern deren Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung selbstverantwortlich überprüft und nahvollzogen (vgl. hierzu Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 16.11.1972 - VI B 17.72

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung von der bisherigen …

    Dies ist der Fall, wenn ein vorliegendes Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteile vom 15. November 1967 - BVerwG VI C 92.64 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 60] mit weiteren Nachweisen, vom 19. Dezember 1968 [BVerwGE 31, 149, 156], vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - sowie Beschlüsse vom 7. September 1970 - BVerwG VI B 30.70 - und vom 8. Februar 1972 - BVerwG VI B 47.71 -).

    Das Berufungsgericht hat bei der Würdigung des Gutachtens und bei der Beurteilung der sich daraus ergebenden Fragen nicht in fehlerhafter Weise seine Sachkunde bei der Beantwortung medizinischer Fragen überschätzt, sondern sich wie in dem durch Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - [Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9] entschiedenen Fall unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles und der Feststellungen und Folgerungen des Sachverständigen im Rahmen der ihm gemäß § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden freien Beweiswürdigung (vgl. auch hierzu Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - gehalten.

  • BVerwG, 08.04.1971 - VI CB 44.70

    Rücknahme einer Revision - Unterbliebene Einholung eines medizinischen …

    Das trifft insbesondere zu, wenn es sich um nach den vorliegenden Gutachten noch nicht hinreichend geklärte besonders schwierige Fachfragen handelt, wenn die vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter geben (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1967 - BVerwG VI C 101.64 -, vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 92.65 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 -).

    S. offenbar nicht bekannten Krankengeschichte der Klägerin (aktenkundige Wirbelsäulen- und Gelenkbeschwerden vor dem Dienstunfall) dem diese Vorgeschichte einbeziehenden amtsärztlichen Zeugnis und dem auf eine Röntgenspezialaufnahme gestützten Gutachten der Poliklinik der Universität München den größeren Beweiswert zubilligen und sich diese Gutachten in selbstverantwortlicher Prüfung, die es vorgenommen hat, zu eigen machen (vgl. Urteile vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 -), zumal es davon ausgehen konnte, daß eine weitere ärztliche Untersuchung und Begutachtung für die maßgebende Zeit (1958) keine wesentlich neuen Ergebnisse bringen würde.

  • BVerwG, 08.02.1972 - VI B 47.71

    Sachverständiger als Gehilfe des Gerichts - Hinzuziehung eines Sachverständigen …

    Das Berufungsgericht hat in dem gebotenen Umfang einen Sachverständigen zugezogen und ist den allgemein anerkannten Grundsätzen über das Verhältnis der Aufgaben des Gerichts und des Sachverständigen gerecht geworden, die das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - [Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9] und vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - wie folgt zusammengefaßt hat:.

    Dies ist der Fall, wenn ein vorliegendes Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteile vom 15. November 1967 - BVerwG VI C 92.64 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 60] mit weiteren Nachweisen, vom 19. Dezember 1968 [BVerwGE 31, 149, 156 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]], vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - und Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG VI B 30.70 -).

  • BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Insofern hat der Senat in den Urteilen vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - die allgemein anerkannten Grundsätze zum Verhältnis der Aufgaben des Gerichts und des Sachverständigen wie folgt zusammengefaßt:.
  • BVerwG, 18.04.1975 - III B 23.72

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund eines Verfahrensfehler - …

    20, 623]; Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - Beschluß vom 14. April 1970 - BVerwG IV B 201.69 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 12]; Urteil des BGH vom 30. September 1958 - VI ZR 268/57 - [Versicherungsrecht.
  • BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 1.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht zur erschöpfenden …

    Dies kann der Fall sein, wenn das bisher vorliegende Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters gibt (vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [156]; Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG 6 C 119.65 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht