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| BVerwG, 29.03.1957 - VI C 12.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1954 - VIII A 263.53
- BVerwG, 29.03.1957 - VI C 12.56
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1957 - VI C 12.56
Daß das Berufungsgericht die enge Verbindung des Klägers zum Nationalsozialismus während des genannten Zeitraumes als ein Beweisanzeichen dafür gewertet hat, daß die Ernennungsbehörde den Kläger im Zeitpunkt der Begründung der umstrittenen beamtenrechtlichen Rechtsstellungen für eng verbunden mit dem Nationalsozialismus hielt und ihm überwiegend deswegen diese Rechtsstellungen einräumte, ist rechtlich ebenfalls unbedenklich (BVerwGE 3, 110 ff.).Es darf jedoch eine der zuletzt - also am 8. Mai 1945 - innegehabten Rechtsstellung zeitlich vorausgehende Rechtsstellung nur dann, unberücksichtigt bleiben, wenn auch die letzte Rechtsstellung wegen des politischen Unrechtsgehaltes ihres Begründungsakts unberücksichtigt zu bleiben hat (BVerwGE 3, 110 [113]).
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.03.1957 - VI C 12.56
Ergibt diese Prüfung nach fehlerfreier Feststellung des Sachverhalts wiederum, daß sowohl die Ernennung des Klägers zum Legationsrat I. Klasse als auch seine Beförderung zum Vortragenden Legationsrat den Tatbestand der zweiten Alternative des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 verwirklichen - wobei zu beachten sein wird, daß Rechte und Rechtsstellungen, die ein Beamter wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus zu früh erlangt hat, die er aber bis spätestens zum 8. Mai 1945 auch ohne ausschlaggebend wirksame politische Bevorzugung erlangt haben würde, nicht gänzlich, sondern nur um den Zeitraum unberücksichtigt bleiben, um den sie zu früh begründet worden sind (BVerwGE 2, 10 [20/21] und 3, 88 ff.) -, so braucht nicht besonders geprüft zu werden, ob auch die der Beförderung folgende Berufung des Klägers in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit "wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus" vorgenommen worden ist. - BVerwG, 15.02.1957 - VI C 15.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.03.1957 - VI C 12.56
Es kann hier dahingestellt bleiben, ob alle angeführten Regelungen Rechtssatzcharakter haben, also "beamtenrechtliche Vorschriften" im Sinne der ersten Alternative des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 sind (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1957 - BVerwG VI C 15.56 -). - BVerwG, 28.03.1956 - II C 301.54
Nichtberücksichtigung von Beförderungen als Grundrechtsverletzung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1957 - VI C 12.56
Der Vollständigkeit halber sei schließlich noch darauf hingewiesen, daß der in § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 G 131 vorgesehene Beförderungsschnitt, dessen Anwendung auf die Dienstlaufbahn des Klägers nachzuprüfen sein wird, falls sich die Anwendung des § 7 G 131 als rechtsfehlerhaft erweisen sollte, nach der Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 226) nicht das Grundgesetz verletzt.
- BVerwG, 08.04.1960 - VI C 159.58
Rechtsmittel
Die Anstellung auf Lebenszeit für sich allein gewährt keine besondere Rechtsstellung, die im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG berücksichtigt Werden könnte (vgl. Urteile des Senatsvom 29. März 1957 - BVerwG VI C 12.56 - und BVerwGE 5, 61 [63]). - BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
Rechtsmittel
Auf die Revision des Klägers wurde durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. März 1957 - BVerwG VI C 12.56 - das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
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