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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.1969 - VI C 133.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,836
BVerwG, 16.06.1969 - VI C 133.67 (https://dejure.org/1969,836)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1969 - VI C 133.67 (https://dejure.org/1969,836)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1969 - VI C 133.67 (https://dejure.org/1969,836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ruhestandsbezüge eines Richters - Abschluss eines Bausparvertrages - Beendigung eines Dienstverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    2. Vermögensbildungsgesetz §§ 4, 15

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 190
  • MDR 1969, 1040
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.09.1967 - VI C 33.67

    Anspruch eines Beamten auf Berechnung des Ortszuschlages nach der Ortsklasse A - …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1969 - VI C 133.67
    Die von der Revision noch angeführte Fürsorgepflicht trifft den Dienstherrn zwar auch gegenüber Ruhestandsbeamten usw.; jedoch gilt für die beamtenrechtliche Fürsorge der allgemeine, auch hier Geltung erheischende Grundsatz, daß sie nicht von der Beachtung spezieller gesetzlicher Vorschriften entbindet (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 1. September 1967 - BVerwG VI C 33.67 - [JZ 1968, 301]).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 A 9.78

    Versicherungsgeschäfte - Ratenkäufe - Restkaufpreisrisiko - Restkaufpreisschuld - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist als Versicherungsunternehmung im Sinne von § 1 VAG ein Unternehmen anzusehen, das gegen Entgelt für den Fall des Eintritts eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. u.a. BVerwGE 3, 220; 32, 196) [BVerwG 16.06.1969 - VI C 133/67].
  • BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83

    Versicherungsaufsicht - Versicherungsgeschäft - Satzungsgemäße Leistungspflicht

    Eine Vereinigung ist eine Versicherungsunternehmung, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrundeliegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 [BVerwG 22.03.1956 - I C 147/54]; 32, 196 [BVerwG 16.06.1969 - VI C 133/67]; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11).
  • BVerwG, 15.01.1970 - II C 132.67

    Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

    Die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs ist in Übereinstimmung mit dem Berufungsurteil zu bejahen (ebenso bereits Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1969 - BVerwG VI C 133.67 - [ZBR 1969 S. 353]).
  • BVerwG, 30.08.1973 - VII B 15.72

    Zulässigkeit einer Revision nach Ablehnung eines Antrages eines ehemaligen …

    Daß die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht nicht von der Beachtung gesetzlicher Vorschriften entbinden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits entschieden (vgl. BVerwGE 32, 190 [BVerwG 16.06.1969 - VI C 133/67] [195]), so daß dem vorliegenden Rechtsstreit eine grundsätzliche Bedeutung nicht mehr zukommt.
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