Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.1961 - VI C 133.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Höhe des Unterhaltsbeitrags für uneheliche Kinder - Voraussetzungen für eine Weiterzahlung des Unterhaltsbeitrages - Bestehen eines Rechtsanspruchs auf Gewährung des Unterhaltsbeitrages
Verfahrensgang
- BVerwG, 22.11.1960 - VI C 133.60
- BVerwG, 07.07.1961 - VI C 133.60
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.08.1960 - IV C 133.58
Auszug aus BVerwG, 07.07.1961 - VI C 133.60
Denn jedenfalls zur Zeit besteht eine solche Befugnis für die Rechtsprechung noch nicht (vgl. BVerwGE 11, 101). - BVerwG, 20.04.1961 - II C 77.59
Auszug aus BVerwG, 07.07.1961 - VI C 133.60
Die hier streitige Auslegung des § 126 Abs. 3 BBG war inzwischen Gegenstand des zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteils des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1961 - BVerwG II C 77.59 -.
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 5.68
Weitergewährung eines Unterhaltsbeitrages an das nichteheliche Kind eines …
Zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 126 Abs. 3 BBG in der bisherigen Fassung haben die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts stets die Auffassung vertreten, daß der Dienstherr durch die Gewährung des Unterhaltsbeitrages an das nichteheliche Kind lediglich an die Stelle des unterhaltspflichtigen verstorbenen Beamten tritt und daß demgemäß für den Umfang der Verpflichtung des Dienstherrn der in § 1708 BGB geregelte Umfang der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung des Beamten gegenüber seinem nichtehelichen Kind maßgebend ist (vgl. Urteile vom 20. April 1961 - BVerwG II C 77.59 - [BVerwGE 12, 203], vom 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 133.60 - und vom 10. März 1964 - BVerwG II C 6.61 - sowie Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG II B 21.68 -). - BVerwG, 10.03.1964 - II C 6.61 Zur Höhe und Dauer des Unterhaltsbeitrages für uneheliche Kinder (im Anschluß an BVerwG 1961-04-20 II C 77.59 = BVerwGE 12, 203 und an BVerwG 1961-07-07 VI C 133.60).Bei der Festsetzung der Höhe des Unterhaltsbeitrages für das uneheliche Kind eines verstorbenen Beamten ist der Ausübung des Ermessens eine unterste Grenze durch das Mindesthalbwaisengeld und eine oberste Grenze durch das Waisengeld gesetzt.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.1960 - VI C 133.60 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 22.11.1960 - VI C 133.60
- BVerwG, 07.07.1961 - VI C 133.60
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