Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.1966 - VI C 138.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Frage der Dienstunfähigkeit im Sinne der §§ 5, 6 Gesetz zu Art. 131 GG - Zugehörigkeit zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG - Unterlassung einer Beweiserhebung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.10.1963 - 64 III 63
- BVerwG, 23.02.1966 - VI C 138.63
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.05.1965 - II C 151.61
Streit um die Gewährung von Versorgungsbezügen eines auf Antrag aus dem Dienst …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1966 - VI C 138.63
Rechtlich ist dabei noch zu berücksichtigen, daß es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 151.61 - für die Zugehörigkeit zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG genügt, wenn zusammenbruchsbedingte Motive nichtwegdenkbare Bedingung (conditio sine qua non) des Entlassungsantrages waren, sie brauchen also nicht überwiegend wirksam gewesen zu sein. - BVerwG, 15.11.1957 - VI C 25.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.02.1966 - VI C 138.63
Diese Motive geltend zu machen, hat der Kläger nicht etwa verwirkt, wie es das Berufungsgericht beiläufig erwägt; denn ihre rechtliche Bedeutung in Fällen solcher Art ist erst verhältnismäßig spät durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deutlich geworden (Urteil vom 15. November 1957 [BVerwGE 5, 356]). - BVerwG, 11.11.1965 - II C 181.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.02.1966 - VI C 138.63
Es ist hinzuweisen auf § 69 G 131, zugleich aber auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Frage der Dienstunfähigkeit im Sinne der §§ 5, 6 G 131 aus der Sicht des 8. Mai 1945 zu beurteilen, also nicht schon dann verneinend zu beantworten ist, wenn der Gesundheitszustand des Bediensteten entgegen der damals gerechtfertigten Erwartung sich später besserte (vgl. zuletzt Urteil vom 11. November 1965 - BVerwG II C 181.62 -). - BVerwG, 27.11.1958 - II C 133.57
Recht des amtsverdrängten Beamten
Auszug aus BVerwG, 23.02.1966 - VI C 138.63
In der Berufungsverhandlung verlas der Vorsitzende laut Sitzungsniederschrift das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1958 (offenbar BVerwG II C 133.57, betr. Ausscheiden "aus politischen Gründen" auch bei Entlassung auf Antrag).
- BVerwG, 27.06.1966 - VI C 114.63
Rechtsmittel
Durch Ausübung der Hinweispflicht hat das Gericht auch bei einem Verzicht auf mündliche Verhandlung auf Ergänzung der tatsächlichen Angaben und auf die Benennung von Beweismitteln hinzuwirken, wenn zu erkennen ist, daß die Beteiligten hierzu in der Lage sind und das Unterlassen tatsächlicher Angaben und Beweismittel auf einem Versehen, Übersehen oder auf einer Verkennung der Rechtslage beruht (Urteile vom 25. Mai 1961 - BVerwG III B 114.58/III C 119.58 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 339 LAG Nr. 124 = ZLA 1962 S. 54] und vom 23. Februar 1966 - BVerwG VI C 138.63 - vgl. auch die Rechtsprechung zu § 139 ZPO: RG in JW 1906 S. 114; BGH LM Nr. 3 zu § 139 ZPO).
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