Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1962 - VI C 147.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1892
BVerwG, 26.09.1962 - VI C 147.59 (https://dejure.org/1962,1892)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1962 - VI C 147.59 (https://dejure.org/1962,1892)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1962 - VI C 147.59 (https://dejure.org/1962,1892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1963, 330
  • DÖV 1963, 26
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 14.09.1970 - VI B 64.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das Berufungsurteil weicht nicht von den in der Beschwerde bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 -, vom 11. März 1965 - BVerwG II C 142.62 - und vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 39.63 - ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    In dem Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - ist ausgeführt, daß im Sinne des § 135 Abs. 2 Nr. 2 BBG das Zurücklegen des Weges nach der Dienststelle nur dann mit dem Dienst zusammenhänge, wenn es in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit dem Dienst stehe: eine Lösung dieses Zusammenhanges könne eintreten, wenn der Weg zum Dienst erheblich früher angetreten worden sei als es der Dienstbeginn verlange, jedoch sei bei der Frage, ob eine solche zeitliche Differenz zu einer Lösung des Zusammenhanges führe, entscheidend auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen, eine zeitliche Differenz zwischen Antritt des Weges und Dienstbeginn führe allein nicht zu einer solchen Lösung; eine allgemeine, nur auf das Zeitmoment abstellende Regel lasse sich insoweit nicht aufstellen.

    Da es für diese Beurteilung entscheidend auf die Umstände des einzelnen Falles ankommt, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - ausgeführt hat, wirft das Berufungsurteil auch keine grundsätzliche Rechtsfrage auf, die noch der Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig wäre und deshalb der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung geben könnte (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

  • BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67

    Rechtsmittel

    Es werde gerade hier bei der Abgrenzung der beiden Bereiche auf "die allgemeine Anschauung unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung" ankommen (BVerwG, Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 7]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. besonders Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 7]) ist aber wie in der des Bundessozialgerichts stets betont, daß es sich nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt, ob ein Abweichen von der unmittelbaren Weg zwischen Dienststelle und Wohnung den Zusammenhang mit dem Dienst unterbricht oder gar löst.

  • BVerwG, 30.06.1966 - II C 17.63

    Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Beamenrechtliche …

    Als "wesentlich" in diesem Sinne ist eine Ursache nicht schon dann anzusehen, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (ebenso zu den gleichlautenden Regelungen des § 142 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 1954 [GVBl. S. 237]; schon BVerwGE 16, 103 [106]; vgl. auch BVerwG Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 7; ZBR 1963 S. 48]).
  • BVerwG, 06.05.1975 - II C 35.73

    Voraussetzungen eines Dienstunfalls

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Revision in diesem Zusammenhang angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - (Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 7; DVBl. 1963, 330).
  • BVerwG, 23.01.1970 - VI C 120.65

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Berufungsgericht diese Vorschrift dahin ausgelegt, daß bei einem Unfall, den ein Beamter auf dem Wege nach oder von der Dienststelle erleidet, beamtenrechtlicher Unfallschutz nur zu gewähren ist, wenn der nach oder von der Dienststelle führende Weg im Dienst seine wesentliche Ursache hat, wenn also andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurücklegen des Weges in den Hintergrund treten (vgl. Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 -[Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 7 = ZBR 1963, 48] und vom 11. März 1965 - BVerwG II C 142.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 24 = ZBR 1965, 246]; BVerwGE 16, 103 [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249]; vgl. neuerdings die Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 49.65 - ZBR 1969, 347 = RiA 1969, 214] und vom 11. September 1969 - BVerwG II C 30.66 - [ZBR 1969, 386]).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 49.65

    Beamtenrecht - (Kein Dienst-[Wege-]unfall, wenn Lokführer der Bundesbahnwährend …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Bestimmung in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß der Weg seine wesentliche Ursache im Dienst haben muß, andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurücklegen des Weges also in den Hintergrund treten müssen (vgl. Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 7 = ZBR 1963, 48]; BVerwGE 16, 103 [BVerwG 16.05.1963 - II C 27.60] [106]; 19, 44 [45]; 21, 307 [310]; 24, 246 [249]).
  • VG Frankfurt/Main, 18.04.1963 - I/1 1324/62
    Um eigenwirtschaftliche Gründe auszuschließen, wird es, wie das Urteil BVerwG 1962-09-26 VI C 147.59 = (ZBR 1963, 48) in einem anderen Verfahren ausgeführt hat, auch hier auf "die allgemeine Anschauung unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung" ankommen.Die Notwendigkeit für den Beamten, nach einer anderen Stelle innerhalb seiner Wohngemeinde im Anschluß an seinen Dienst an bestimmten Wochentagen regelmäßig zu fahren, kann sich daraus ergeben, daß seine Ehefrau nur dort das Abendessen für ihn vorbereitet hatte und ihm der Verzicht auf das Abendessen, das eigene Anrichten des Abendbrotes oder das Aufsuchen einer Gaststätte auf Grund seiner Dienststellung nicht zugemutet werden konnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht