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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,814
BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62 (https://dejure.org/1965,814)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1965 - VI C 159.62 (https://dejure.org/1965,814)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1965 - VI C 159.62 (https://dejure.org/1965,814)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.03.1963 - VI C 59.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62
    Die Schaffung solcher Planstellen war ebenso wie die Gewährung von entsprechenden Dienstbezügen oder Zulagen zur Erreichung solcher Dienstbezüge nach § 18 a Abs. 1 Satz 2 G 131 (F. 1957) in das Ermessen des neuen Dienstherrn gestellt (so Urteile vom 22. März 1962 - BVerwG II C 153.59 -, vom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 123.60 - und vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 18 a G 131 Nr. 2 = RiA 1963 S. 204]).

    Es bedarf wie in den Urteilen vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 - und vom 3. Februar 1965 - BVerwG VI C 40.63 - auch hier keiner Entscheidung, ob es zur Pflicht des jetzigen Dienstherrn zur Fürsorge gegen den wiederverwendeten Beamten gehört, sich um dessen gleichwertige Wiederverwendung im Sinne des § 19 G 131 oder doch um die ihr nahekommende Zulage nach § 18 a G 131 zu bemühen, ob also der Auftrag des Gesetzes zu Artikel 131 GG in das neue Beamtenverhältnis hineinwirkt oder ob sich die Fürsorgepflicht nur auf das bekleidete Amt des gegenwärtigen Dienstverhältnisses bezieht.

  • BVerwG, 22.03.1962 - II C 153.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62
    Die Schaffung solcher Planstellen war ebenso wie die Gewährung von entsprechenden Dienstbezügen oder Zulagen zur Erreichung solcher Dienstbezüge nach § 18 a Abs. 1 Satz 2 G 131 (F. 1957) in das Ermessen des neuen Dienstherrn gestellt (so Urteile vom 22. März 1962 - BVerwG II C 153.59 -, vom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 123.60 - und vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 18 a G 131 Nr. 2 = RiA 1963 S. 204]).
  • BVerwG, 12.07.1962 - II C 123.60

    Regelung allein des Verhältnisses zwischen dem - für die Gewährung der Zuschüsse …

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62
    Die Schaffung solcher Planstellen war ebenso wie die Gewährung von entsprechenden Dienstbezügen oder Zulagen zur Erreichung solcher Dienstbezüge nach § 18 a Abs. 1 Satz 2 G 131 (F. 1957) in das Ermessen des neuen Dienstherrn gestellt (so Urteile vom 22. März 1962 - BVerwG II C 153.59 -, vom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 123.60 - und vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 18 a G 131 Nr. 2 = RiA 1963 S. 204]).
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62
    Der hilfsweise geltend gemachte Anspruch, den Kläger so zu stellen, als wenn er bereits mit Wirkung vom 1. Oktober 1959 eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Zulage in Höhe der Differenz zwischen den Besoldungsgruppen A 12 a und A 13 erhalten hätte, erweist sich als Schadensersatzanspruch aus Verletzung der Fürsorgepflicht, für den der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (BVerwGE 13, 17 und ständige Rechtsprechung, der sich neuerdings auch der BGH in DVBl. 1965 S. 441 [443] = NJW 1965 S. 1177 [1178] unter ausdrücklicher Aufgabe der Rechtsprechung in BGHZ 29, 310 angeschlossen hat).
  • BGH, 09.03.1965 - VI ZR 218/63

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall auf der Autobahn

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62
    Der hilfsweise geltend gemachte Anspruch, den Kläger so zu stellen, als wenn er bereits mit Wirkung vom 1. Oktober 1959 eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Zulage in Höhe der Differenz zwischen den Besoldungsgruppen A 12 a und A 13 erhalten hätte, erweist sich als Schadensersatzanspruch aus Verletzung der Fürsorgepflicht, für den der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (BVerwGE 13, 17 und ständige Rechtsprechung, der sich neuerdings auch der BGH in DVBl. 1965 S. 441 [443] = NJW 1965 S. 1177 [1178] unter ausdrücklicher Aufgabe der Rechtsprechung in BGHZ 29, 310 angeschlossen hat).
  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62
    Das Gesetz berücksichtigt keineswegs alle am 8. Mai 1945 bereits erdienten Rechte der Beamten, es hat die Rechtsverhältnisse der früheren Beamten entsprechend dem Verfassungsauftrag in Artikel 131 GG neu geregelt und neue Rechtsbeziehungen hergestellt (BVerwGE 5, 86 und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 16.02.1959 - III ZR 199/57

    Verhältnis des § 36 DBG zu § 839 BGB

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62
    Der hilfsweise geltend gemachte Anspruch, den Kläger so zu stellen, als wenn er bereits mit Wirkung vom 1. Oktober 1959 eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Zulage in Höhe der Differenz zwischen den Besoldungsgruppen A 12 a und A 13 erhalten hätte, erweist sich als Schadensersatzanspruch aus Verletzung der Fürsorgepflicht, für den der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (BVerwGE 13, 17 und ständige Rechtsprechung, der sich neuerdings auch der BGH in DVBl. 1965 S. 441 [443] = NJW 1965 S. 1177 [1178] unter ausdrücklicher Aufgabe der Rechtsprechung in BGHZ 29, 310 angeschlossen hat).
  • BVerwG, 20.03.1963 - VI C 169.60

    Anspruch auf Wiedereinstellung eines entlassenen Beamten - Wiederverwendung im …

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62
    Denn die Pflicht zur Fürsorge geht jedenfalls nicht weiter, als die Vorschriften des Gesetzes zu Artikel 131 GG fordern (vgl. dazu auch Urteil vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 169.60 - [MDR 1964 S. 261 = RiA 1963 S. 220]).
  • BVerwG, 03.02.1965 - VI C 40.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62
    Es bedarf wie in den Urteilen vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 - und vom 3. Februar 1965 - BVerwG VI C 40.63 - auch hier keiner Entscheidung, ob es zur Pflicht des jetzigen Dienstherrn zur Fürsorge gegen den wiederverwendeten Beamten gehört, sich um dessen gleichwertige Wiederverwendung im Sinne des § 19 G 131 oder doch um die ihr nahekommende Zulage nach § 18 a G 131 zu bemühen, ob also der Auftrag des Gesetzes zu Artikel 131 GG in das neue Beamtenverhältnis hineinwirkt oder ob sich die Fürsorgepflicht nur auf das bekleidete Amt des gegenwärtigen Dienstverhältnisses bezieht.
  • BVerwG, 15.02.1967 - VI C 132.63

    Rechtsmittel

    Wenn das Gesetz zu Art. 131 GG in den Fassungen 1951, 1953 und 1957 die gleichwertige Wiederverwendung der Beamten z.Wv. nach Zeitpunkt und Art dem Ermessen des Dienstherrn überlassen hat(Urteil vom 7. Juli 1965 - BVerwG VI C 159.62 -), so hat es ihm damit ebenso die unterwertige Unterbringung überlassen.

    Denn die Pflicht zur Fürsorge geht nicht weiter als die Vorschriften des Gesetzes zu Art. 131 GG fordern; mit Rücksicht darauf, daß die Wiederverwendung nach Zeit und Art dem Ermessen des Dienstherrn überlassen ist, könnte ein Anspruch aus Verletzung der Fürsorgepflicht im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG allenfalls in Betracht kommen, wenn der Dienstherr die Unterbringung ermessensfehlerhaft abgelehnt hätte und bei rechtsfehlerfreier Ermessenshandhabung nur eine begehrte Entscheidung hätte treffen dürfen, weil jede andere Entscheidung sachwidrig gewesen wäre(Urteile vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 169.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 BBG Nr. 6] undvom 7. Juli 1965 - BVerwG VI C 159.62 -).

  • BVerwG, 21.10.1966 - VI C 11.63

    Rechtsmittel

    Für die Gleichwertigkeit ist aber vor allem entscheidend, ob die Ämter derselben Laufbahngruppe angehören (vgl. u.a. Urteil vom 7. Juli 1965 - BVerwG VI C 159.62 - VV Nr. 3 Abs. 2 zu § 19 G 131).

    Bei dem danach vorzunehmenden Vergleich der jetzigen mit der früheren Laufbahn ist, wovon der erkennende Senat bereits in den Urteilen vom 7. Juli 1965 - BVerwG VI C 159.62 - und vom 18. Oktober 1965 - BVerwG VI C 130.63 - (NDBZ 1966 S. 29) ausgegangen ist, ebenso wie bei dem Laufbahnvergleich nach § 19 Satz 2 G 131 auf die Verhältnisse am 8. Mai 1945 abzustellen.

  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62

    Rechtsmittel

    Auch aus der von der Revision in diesem Zusammenhang ins Feld geführten beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht können keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die im Gesetz zu Art. 131 GG selbst speziell und abschließend festgelegte - hier der Beschränkung des § 4 G 131 unterliegende - Rechtsstellung des Betroffenen hinausgehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juli 1965 - BVerwG VI C 159.62 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 05.09.1967 - VI B 47.66

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das Gesetz zu Art. 131 GG die gleichwertige Wiederverwendung - d.h. hier im Beamtenverhältnis - nach Zeitpunkt und Art ("wann" und "wie") dem Ermessen des unterbringungspflichtigen Dienstherrn überlassen hat (vgl. u.a.Beschluß vom 23. November 1960 - BVerwG VI CB 2.59 -, Urteile vom 26. Mai 1964 - BVerwG II C 28.62 -, vom 7. Juli 1965 - BVerwG VI C 159.62 - undvom 15. Februar 1967 - BVerwG VI C 132.63 -).
  • BVerwG, 22.08.1967 - VI B 12.66

    Rechtsmittel

    Im übrigen bestehen an der Kompetenz der verschiedenen Gesetzgeber in der Bundesrepublik, in gewissen Grenzen gerade das Besoldungsrecht unterschiedlich zu regeln, keine Zweifel (vgl.Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG VI C 43.67 - zur Verneinung eines Anspruchs auf Schaffung einer dem früheren Amt entsprechenden PlanstelleUrteil vom 7. Juli 1965 - BVerwG VI C 159.62 -).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 10.63

    Rechtsmittel

    Auch aus der von der Revision in diesem Zusammenhang ins Feld geführten beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht können keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die im Gesetz zu Art. 131 GG selbst speziell und abschließend festgelegte - hier der Beschränkung des § 4 G 131 unterliegende - Rechtsstellung des Betroffenen hinausgehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. zuletztUrteil vom 7. Juli 1965 - BVerwG VI C 159.62 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 78.69

    Ausschluss der unterwertig und laufbahnfremd untergebrachten Beamten von der …

    Bei dem danach vorzunehmenden Vergleich der jetzigen mit der früheren Laufbahn ist, wovon der erkennende Senat bereits in den Urteilen vom 7. Juli 1965 - BVerwG VI C 159.62 - und vom 18. Oktober 1965 - BVerwG VI C 130.63 - (NDBZ 1966 S. 29) ausgegangen ist, ebenso wie bei dem Laufbahnvergleich nach § 19 Satz 2 G 131 auf die Verhältnisse am 8. Mai 1945 abzustellen.
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