Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.1972 - VI C 16.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Überleitung eines Beamten in eine Besoldungsgruppe nach Art. 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 1. Juni 1962 - Anwendung einer Überleitungsregelung auf Versorgungsempfänger - Eintreten eines Versorgungsfalles nach dem 31. März 1938 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 28.02.1968 - I E 92/67
- VGH Hessen, 25.11.1968 - VI OE 153/68
- BVerwG, 19.04.1972 - VI C 16.69
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.03.1968 - VI C 11.67
Auszug aus BVerwG, 19.04.1972 - VI C 16.69
Weitere hier interessierende Maßnahmen zur Verbesserung der Besoldung der (aktiven) Beamten können darin bestehen, daß durch Änderung der Besoldungsordnung neue Beförderungsämter geschaffen werden (vgl. dazu Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG VI C 11.67 - [Buchholz 235.12 § 26 LBesG Berlin Nr. 6]). - BVerwG, 29.11.1967 - VI C 16.67
Auszug aus BVerwG, 19.04.1972 - VI C 16.69
Gekennzeichnet sind diese strukturellen Änderungen weiter dadurch, daß die Änderung des Besoldungsstatus (Änderung der Besoldungsgruppe) der betroffenen Amtsinhaber unmittelbar kraft Gesetzes (vgl. Urteil vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 16.67 -) nach Maßgabe von Überleitungsvorschriften eintritt, wobei diese im wesentlichen nur deklaratorischen Charakter haben und die durch die Änderung der Besoldungsordnung eintretenden Änderungen des Besoldungsstatus verdeutlichen.
- VGH Hessen, 30.01.1974 - I OE 18/73 Die Rechtslage ist dieselbe wie bei den früheren Studienräten der Besoldungsgruppen A 13 und A 13a HBesG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.04.1972, VI C 16.69, ZBR 1972 S. 277).
Weil sich die Amtsbezeichnung nicht änderte, konnte der Klägerin das der Besoldungsgruppe A 13a HBesG zugeordnete Amt einer Konrektorin an einer Schule mit mindestens 16 Klassen verliehen werden, ohne daß eine Ernennung erforderlich war; vielmehr genügte die Übertragung dieses Amtes durch einfachen Verwaltungsakt (…vgl. hierzu Crisolli-Schwarz, a.a.O., Erl. 11 zu § 9 HBG;… Plog-Wiedow, a.a.O., RdNr. 22 zu § 6 BBG; BVerwG, Urteil vom 19.04.1972, VI C 16.69, a.a.O.).
Weitere strukturelle Anhebungen, die nur auf dem Gesetzeswege möglich sind (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.04.1972, VI C 16.69, a.a.O.; Urteil vom 12.07.1972, VI C 11.70;… Plog-Wiedow, a.a.O., RdNr. 11 zu § 82 BBG), sind nicht eingetreten.
- BVerwG, 17.04.1975 - II C 30.73
Individualisierung eines Besoldungsanspuchs - Besoldungsgruppe des Dienstgrades …
Unter struktureller Überleitung ist die durch Änderung der Besoldungsordnung erfolgende Zuweisung eines bestimmten Amtes oder Dienstgrades - unter Beibehaltung oder Änderung der bisherigen Bezeichnung - zu einer anderen als der bisher zuständigen Besoldungsgruppe zu verstehen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Änderung des Besoldungsstatus (der Besoldungsgruppe) des betroffenen Amts- oder Dienstgradinhabers unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, und zwar in der Regel nach Maßgabe von Überleitungsvorschriften, die im wesentlichen nur deklaratorische Bedeutung haben und die durch die Änderung der Besoldungsordnung eintretenden Änderungen des Besoldungsstatus nur verdeutlichen (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 16.69 - [ZBR 1972, 277; RiA 1973, 153] mit Hinweis auf Urteil vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 16.67 -). - BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70
Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters - …
Sinn und Zweck des Art. 33 b BayBesG (P. 1965) ist es demnach, den davon erfaßten Versorgungsempfängern die seit dem Eintritt des Versorgungsfalles bis zum 1. Januar 1966 eingetretenen strukturellen Änderungen der Besoldung der aktiven Beamten zugute kommen zu lassen (vgl. das zu der entsprechenden Regelung des Hessischen Besoldungsgesetzes ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 16.69 -).
- VGH Hessen, 08.10.1974 - I OE 21/74 Entgegen der Auffassung von Schütz (…Beamtenrecht des Bundes und der Länder, 5. Aufl. 1973, RdNr. 2 zu § 14 a LBG NRW) gilt auch in Hessen die Übertragung eines höheren Amtes mit derselben Amtsbezeichnung als Beförderung (…vgl. § 1 Abs. 3 HLVO und das Urteil des erkennenden Senats vom 13.06.1973, a.a.O., sowie BVerwG, Urteil vom 19.04.1972, VI C 16.69, ZBR 1972 S. 277 [278 und 279]).
Hier kommt der Beamte regelmäßig - weil es sich nicht um die Höherstufung seines bisherigen Amtes, sondern um die Schaffung eines neuen, rechtlich selbständigen Amtes handelt - nicht unmittelbar kraft Gesetzes in den Genuß der höheren Besoldung; vielmehr bedarf es dazu der Übertragung des höheren Amtes durch Beförderung entweder im Wege der förmlichen Ernennung oder durch einen sonstigen Verwaltungsakt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.04.1972, VI C 16.69, ZBR 1972 S. 277 [278]; Urteil vom 12.07.1972, VI C 11.70, BVerwGE 40, 229 [231 bis 233]).
- BVerwG, 01.03.1974 - II B 23.73
Aufgabenstellung des ständigen Vertreters des Leiters einer Berufsschule - …
Unter diesen "strukturellen" an die Versorgungsempfänger weiterzugebenden Änderungen sind, wie das Bundesverwaltungsgericht für die im Lande Bayern geltende vergleichbare Regelung der Artikel 33, 33 b des Bayerischen Besoldungsgesetzes in der Fassung vom 16. Juli 1965 (GVBl. S. 157) klargestellt hat, nur die durch Änderung der Besoldungsordnung erfolgende Zuweisung eines bestimmten Amtes zu einer anderen Besoldungsgruppe und Änderungen der Besoldungsordnung in bezug auf (mit bestimmten Ämtern - normativ - verbundene) unwiderrufliche, ruhegehaltfähige "Stellenzulagen" zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 11.70 - [BVerwGE 40, 229 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70]/231] mit Hinweis auf die Urteile vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 16.69 - [Buchholz 235.15 § 29 LBesG Hessen Nr. 1] und vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 16.67 -). - BVerwG, 12.09.1972 - II B 35.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Da dem Kläger das neugeschaffene Amt des "Direktors bei der Bundesschuldenverwaltung" (Besoldungsgruppe B 3) unstreitig nicht bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand durch einen Verwaltungsakt übertragen wurde und da er auch eine unmittelbar kraft Gesetzes sich vollziehende Verbesserung seines Besoldungsstatus bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht erfahren hat, weil das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz offensichtlich für die Inhaber der Ämter der Besoldungsgruppe A 16 bei der Bundesschuldenverwaltung eine strukturelle Verbesserung der Besoldung (hierzu schon BVerwG, Urteile vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 16.69 - vom 6. Juli 1972 - BVerwG II C 4.71 - und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 11.70 -) nicht vorsieht, müssen die Hauptanträge des Klägers schon daran scheitern, daß für die Dienstbezüge der Beamten und für die an der Höhe der letzten Dienstbezüge sich orientierenden Versorgungsbezüge (§ 108 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 22. Oktober 1965 [BGBl. I S. 1776] - BBG -) der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besoldung gilt, d.h. nur die im - verfassungsmäßigen - Gesetz festgelegten Dienst- und Versorgungsbezüge gezahlt und gefordert werden dürfen (BVerwG 18, 293 [295]; 19, 48 [54] unter Hinweis auf BVerwGE 8, 1 [BVerwG 05.05.1958 - IV C 175/56]; vgl. auch § 50 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung vom 22. Oktober 1965 [BGBl. I S. 1754]). - BVerwG, 01.07.1974 - VI C 17.71
Überleitung eines Hauptgemeindebeamten in eine höhere Besoldungsgruppe - …
Bereits dieser Unterschied zwischen der Regelung des Absatzes 1 des § 29 und der des Absatzes 2 dieser Vorschrift läßt deutlich werden, daß es sich bei der Regelung des Absatzes 2 nicht um eine strukturelle Überleitung in dem Sinne handelt, wie sie der erkennende Senat insbesondere in seinem Urteil vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 16.69 - (Buchholz 235.15 § 29 LBesG Hessen Nr. 1 = ZBR 1972, 277 = DÖD 1972, 236) gekennzeichnet hat. - BVerwG, 01.03.1974 - II B 25.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Unter diesen "strukturellen" an die Versorgungsempfänger weiterzugebenden Änderungen sind, wie das Bundesverwaltungsgericht für die im Lande Bayern geltende vergleichbare Regelung der Artikel 33, 33 b des Bayerischen Besoldungsgesetzes in der Fassung vom 16. Juli 1965 (GVBl. S. 157) klargestellt hat, nur die durch Änderung der Besoldungsordnung erfolgende Zuweisung eines bestimmten Amtes zu einer anderen Besoldungsgruppe und Änderungen der Besoldungsordnung in bezug auf (mit bestimmten Ämtern - normativ - verbundene) unwiderrufliche, ruhegehaltfähige "Stellenzulagen" zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 11.70 - [BVerwGE 40, 229 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70] [231]] mit Hinweis auf die Urteile vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 16.69 - [Buchholz 235.15 § 29 LBesG Hessen Nr. 1] und vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 16.67 -). - BVerwG, 09.02.1973 - II B 68.72
Anforderungen an die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen im Rahmen …
20. Dezember 1972 angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 16.69 - (Buchholz 235.15 § 29 LBesG Hessen Nr. 1). - BVerwG, 17.04.1974 - VI B 44.73
Rechtsmittel
Unter diesen 'strukturellen' an die Versorgungsempfänger weiterzugebenden Änderungen sind, wie das Bundesverwaltungsgericht für die im Lande Bayern geltende vergleichbare Regelung der Artikel 33, 33 b des Bayerischen Besoldungsgesetzes in der Fassung - vom 16. Juli 1965 (GVBl. S. 157) klargestellt hat, nur die durch Änderung der Besoldungsordnung erfolgende Zuweisung eines bestimmten Amtes zu einer anderen Besoldungsgruppe und Änderungen der Besoldungsordnung in bezug auf (mit bestimmten Ämtern - normativ - verbundene) unwiderrufliche, ruhegehaltfähige Stellenzulagen zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 11.70 - [BVerwGE 40, 229 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70]/231] mit Hinweis auf die Urteile vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 16.69 - [Buchholz 235.15 § 29 LBesG Hessen Nr. 1] und vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 16.67 -). - BVerwG, 06.07.1972 - II C 4.71
Auswirkungen der durch das Änderungsgesetz eingetretenen strukturellen …
- BVerwG, 14.08.1975 - 6 B 58.75
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 22.03.1973 - VI C 47.68
Überleitung von Versorgungsempfängern des Personenkreises des Gesetzes zur …
- VGH Hessen, 29.11.1972 - I OE 92/71
- BVerwG, 14.09.1972 - VI B 14.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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