Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung einer Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung - Geeignetheit von äußerem Verhalten für Rückschlüsse auf die innere Einstellung - Unbewusste innere Haltung als bindende Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Feststellung des Vorliegens ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 23.04.1970 - 4256/69
- BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Es kann dazu auf das Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - (BVerwGE 41, 53 = NJW 1973, 635) verwiesen werden. - BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Dieser Rechtsprechung - die die Frage der Beweislast auch unter dem Gesichtspunkt würdigt, daß es sich bei dem Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen um ein verfassungsrechtliches Grundrecht handelt - hat sich der erkennende Senat im wesentlichen angeschlossen (vgl. u.a. Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [MDR 1973, 435]; Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 -). - BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73
Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Dieser Rechtsprechung - die die Frage der Beweislast auch unter dem Gesichtspunkt würdigt, daß es sich bei dem Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen um ein verfassungsrechtliches Grundrecht handelt - hat sich der erkennende Senat im wesentlichen angeschlossen (vgl. u.a. Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [MDR 1973, 435]; Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 -).
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Es hätten weiter die in das Wissen der benannten Zeugen gestellten Tatsachen angeführt und angegeben werden müssen, inwiefern das Urteil auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruht (vgl. BVerwGE 31, 212 [217] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62
Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Die Verweisung auf Schriftsätze, die im Beschwerdeverfahren eingereicht sind, genügt grundsätzlich nicht der Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. u.a. BVerwGE 16, 150 [153 f.]). - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Schließlich scheint der Kläger auch zu verkennen, daß, wie der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 30, 358 [360] abweichend von der Rechtsprechung des früher zuständig gewesenen VII. Senats entschieden hat, dem Gesetz weder eine Vermutung dahin zu entnehmen ist, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich der Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt, noch ein Erfahrungssatz in dieser Richtung besteht. - BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - angeschlossen. - BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Das Verwaltungsgericht hat auch nicht - abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. das vom Kläger zitierte Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 84.63 - [NJW 1966, 948]) - verkannt, daß rationale Motive zu einer Gewissensentscheidung im Sinne des Gesetzes führen können und es allein auf diese ankommt. - BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Es liegt hier auch kein Fall vor, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine solche Verweisung den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügt (vgl. dazu BVerwGE 21, 286 [288] sowie Urteile vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VII CB 188.67 - [NJW 1969, 1076] und vom 9. März 1970 - BVerwG VIII C 68.69 - [NJW 1970, 1617]). - BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
Anfechtung der Einberufung zum Wehrdienst unter Hinweis auf Zurückstellungsgründe …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Es liegt hier auch kein Fall vor, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine solche Verweisung den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügt (vgl. dazu BVerwGE 21, 286 [288] sowie Urteile vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VII CB 188.67 - [NJW 1969, 1076] und vom 9. März 1970 - BVerwG VIII C 68.69 - [NJW 1970, 1617]). - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
- BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67
Recht der Kriegsdienstverweigerung - Abgrenzung zwischen Verfahrensrügen und …
- BVerwG, 27.11.1964 - VII C 83.62
Feststellung der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen - Fehlender …
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als …
Soweit es sich um eine Beurteilung der Bewerbung des Klägers um Einstellung als Freiwilliger handelt, werden sich für das Verwaltungsgericht möglicherweise Anhaltspunkte aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 16.73 - ergeben; soweit es sich um die Frage handelt, ob die Ablehnung des Krieges nur gefühls- und verstandesmäßig geblieben ist, aus demselben Urteil sowie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 116.69 - (BVerwGE 38, 358). - BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 174.81
Kriegsdienstverweigerer - Wehrpflichtiger - Beurteilung der Bereitschaft - …
Mit diesem Vorbringen könnte sie daher allenfalls dann Erfolg haben, wenn die dem Kläger unterbreitete Situation und damit auch die Würdigung seiner Einlassungen hierzu denkgesetzlich schlechthin unmöglich wäre oder gegen allgemeine Erfahrungssätze oder sonstige allgemeine Beweiswürdigungsgrundsätze verstieße (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 16.73 - und Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 05.06.1985 - 6 CB 11.84
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer Gewissensentscheidung …
Die Beschwerde hätte allenfalls dann Erfolg haben können, wenn die dem Kläger bei seiner Parteivernehmung unterbreitete Situation und damit auch die Würdigung seiner Einlassungen hierzu denkgesetzlich schlechthin unmöglich wäre oder gegen allgemeine Erfahrungssätze oder sonstige allgemeine Beweiswürdigungsgrundsätze verstieße (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 16.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 51] und Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 20.02.1980 - 6 B 111.79
Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers - …
Abgesehen davon hat der beschließende Senat schon wiederholt entschieden, daß aus der Art des Vortrags des Wehrpflichtigen und aus seinem Verhalten im Anerkennungsverfahren Schlüsse auf die Verbindlichkeit der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung gezogen werden dürfen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. September 1973 - BVerwG 6 C 123.73 - und vom 5. August 1974 - BVerwG 6 CB 88.73 -, Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 16.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 51]).
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