Rechtsprechung
| BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Ruhegehalts eines früheren Berufssoldaten - Verbesserung des Rangdienstalters eines Soldaten durch persönliche Tapferkeit vor dem Feinde - Anforderungen an das Vorliegen einer Beförderung i. S. des § 53 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
G 131 § 53 Abs. 1 S. 1 Hs. 2
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.07.1961 - 140 III 60
- BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 16, 74
- JR 1966, 192
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 29.01.1959 - II C 216.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
Am 23. Mai 1959 beantragte er unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1959 (BVerwGE 8, 135) erneut, seine Beförderung zum Obersten als Tapferkeitsbeförderung anzuerkennen.Es könne dahingestellt bleiben, ob überhaupt ein urkundlicher Nachweis für die Tapferkeitstaten des Klägers für die Kampfhandlungen auf der Insel Kreta erbracht sei (BVerwGE 8, 135).
Hätte der Gesetzgeber außer der Beförderung auch noch die Verbesserung des Rangdienstalters wegen persönlicher Tapferkeit vor dem Feinde berücksichtigen wollen, so hätte er dies zweifellos durch eine entsprechende Formulierung in § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, zumal nach dem früheren Wehrrecht Beförderungen für einzigartige Leistungen vor dem Feinde ganz seltene Ausnahmen waren und Tapferkeitstaten regelmäßig durch Ordensverleihungen und andere Maßnahmen, so insbesondere auch durch die Verbesserung des Rangdienstalters gewürdigt wurden (vgl. hierzu BVerwGE 8, 135 [136] und die dort angeführte Verfügung des OKH vom 4. November 1942 [Neudruck 1943 - Heeresmitteilungen 1943, S. 65];… vgl. ferner auch Absolon a.a.O. S. 239 u. Keilig, Rangliste des Deutschen Heeres 1944/45, 1955, S. 353 ff.).
Ferner fällt ins Gewicht, daß § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 135) Ausnahmecharakter hat und daher schon nach allgemeinen Grundsätzen einer ausdehnenden Auslegung nicht zugänglich ist.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in Würdigung des Umstandes, daß es nach dem früheren Wehrrecht zahlreiche Möglichkeiten bevorzugter Beförderungen gab, wiederholt entschieden hat, reicht es für die Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 nicht aus, wenn die persönliche Tapferkeit des Beförderten bei der Beförderung nur eine "mitbestimmende" Rolle gespielt hat; sie muß vielmehr für die Beförderung ausschlaggebend, zumindest überwiegend ursächlich gewesen sein (vgl. BVerwGE 8, 135 [137, 138] im Anschluß an das Urteil vom 27. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 -, Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 1 u. Urteil vom 20. Juni 1962 - BVerwG VI C 9.60 -, Buchholz BVerwG a.a.O. Nr. 28 = RiA 1963 S. 16).
- BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Nichtberücksichtigung einer Beförderung eines Beamten wegen enger Verbindungen …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
So hat der erkennende Senat z.B. den Begriff der Ernennung bzw. Beförderung im Sinne des § 7 Abs. 1 G 131 auch auf eine besoldungsrechtliche Höhergruppierung erstreckt (vgl. das Urteil vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 158.59 - und neuerdings das Urteil des II. Senats vom 17. Januar 1963 - BVerwG II C 173.60 -). - BVerwG, 26.04.1961 - VI C 158.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
So hat der erkennende Senat z.B. den Begriff der Ernennung bzw. Beförderung im Sinne des § 7 Abs. 1 G 131 auch auf eine besoldungsrechtliche Höhergruppierung erstreckt (vgl. das Urteil vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 158.59 - und neuerdings das Urteil des II. Senats vom 17. Januar 1963 - BVerwG II C 173.60 -).
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
Die Vorschrift enthält ebensowenig wie andere Vorschriften des Gesetzes einen Anhaltspunkt, der es entgegen ihrem in erster Linie für die Auslegung maßgebenden Wortlaut (vgl. BVerfGE 1, 299 [312]; 10, 234 [244] u. 11, 126 [130]) zulassen würde, über den Begriff der Beförderung hinaus auch die damit nicht vergleichbare Verbesserung des Rangdienstalters in die gesetzliche Regelung einzubeziehen. - BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55
Platow-Amnestie
Auszug aus BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
Die Vorschrift enthält ebensowenig wie andere Vorschriften des Gesetzes einen Anhaltspunkt, der es entgegen ihrem in erster Linie für die Auslegung maßgebenden Wortlaut (vgl. BVerfGE 1, 299 [312]; 10, 234 [244] u. 11, 126 [130]) zulassen würde, über den Begriff der Beförderung hinaus auch die damit nicht vergleichbare Verbesserung des Rangdienstalters in die gesetzliche Regelung einzubeziehen. - BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
Auszug aus BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Verwaltungsgerichtshof zutreffend aus der Unanfechtbarkeit der ablehnenden Bescheide vom 19. Januar 1956 und vom 7. Mai 1957 keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der vorliegenden Klage, die sich gegen den Bescheid vom 17. August 1959 richtet, hergeleitet (vgl. BVerwGE 13, 99; Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 -, DVBl. 1963 S. 186 = ZBR 1963 S. 88). - BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60
Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Verwaltungsgerichtshof zutreffend aus der Unanfechtbarkeit der ablehnenden Bescheide vom 19. Januar 1956 und vom 7. Mai 1957 keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der vorliegenden Klage, die sich gegen den Bescheid vom 17. August 1959 richtet, hergeleitet (vgl. BVerwGE 13, 99; Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 -, DVBl. 1963 S. 186 = ZBR 1963 S. 88). - BVerwG, 20.06.1962 - VI C 9.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
Wie das Bundesverwaltungsgericht in Würdigung des Umstandes, daß es nach dem früheren Wehrrecht zahlreiche Möglichkeiten bevorzugter Beförderungen gab, wiederholt entschieden hat, reicht es für die Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 nicht aus, wenn die persönliche Tapferkeit des Beförderten bei der Beförderung nur eine "mitbestimmende" Rolle gespielt hat; sie muß vielmehr für die Beförderung ausschlaggebend, zumindest überwiegend ursächlich gewesen sein (vgl. BVerwGE 8, 135 [137, 138] im Anschluß an das Urteil vom 27. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 -, Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 1 u. Urteil vom 20. Juni 1962 - BVerwG VI C 9.60 -, Buchholz BVerwG a.a.O. Nr. 28 = RiA 1963 S. 16). - BVerwG, 24.01.1957 - II C 244.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
Wie das Bundesverwaltungsgericht in Würdigung des Umstandes, daß es nach dem früheren Wehrrecht zahlreiche Möglichkeiten bevorzugter Beförderungen gab, wiederholt entschieden hat, reicht es für die Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 nicht aus, wenn die persönliche Tapferkeit des Beförderten bei der Beförderung nur eine "mitbestimmende" Rolle gespielt hat; sie muß vielmehr für die Beförderung ausschlaggebend, zumindest überwiegend ursächlich gewesen sein (vgl. BVerwGE 8, 135 [137, 138] im Anschluß an das Urteil vom 27. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 -, Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 1 u. Urteil vom 20. Juni 1962 - BVerwG VI C 9.60 -, Buchholz BVerwG a.a.O. Nr. 28 = RiA 1963 S. 16).
- BVerwG, 27.10.1978 - 7 B 198.78
Chancengleichheit - Zweite Wiederholungsprüfung - Prüfungsausschuß - Prognose für …
Die Beschwerde macht insoweit geltend, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 16, 74 (77) ab.Von dem Urteil in BVerwGE 16, 74 weicht die angefochtene Entscheidung nicht ab.
- BVerwG, 24.05.1969 - VII B 106.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen (BVerwGE 13, 99 [103]; 16, 74; 17, 43; 17, 267 [270]) ergeben keine Abweichung.Entsprechendes gilt für BVerwGE 16, 74 [BVerwG 03.05.1963 - VI C 165/61].
- BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66
Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge
Eine Gesetzesauslegung gegen den klar erscheinenden Wortlaut ist aber nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 16, 74 [BVerwG 03.05.1963 - VI C 165/61] [76]; BFH in JZ 1963 S. 261), sofern ein abweichender Wille des Gesetzgebers im Gesetz irgendwie Ausdruck gefunden hat (vgl. RGZ 139, 110 [112]). - BVerwG, 10.03.1987 - 4 B 33.87
Wichtigkeit einer möglicherweise gebotenen und hilfreichen Vernehmung von …
Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zitieren die Kläger dazu das Urteil vom 3. Mai 1963 (BVerwGE 16, 74 [BVerwG 03.05.1963 - VI C 165/61]) und das Urteil vom 19. Februar 1971 (BVerwGE 37, 252 [BVerwG 19.02.1971 - VII C 43/67]). - BVerwG, 05.05.1969 - VI C 43.66
Erledigungserklärungen unter dem Vorbehalt gesetzlicher Änderungen - …
Eine Gesetzesauslegung gegen den klar erscheinenden Wortlaut ist aber nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 16, 74 [BVerwG 03.05.1963 - VI C 165/61] [76]; BFH in JZ 1963 S. 261), sofern ein abweichender Wille des Gesetzgebers im Gesetz irgendwie Ausdruck gefunden hat (vgl. RGZ 139, 110 [112]).
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