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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,574
BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62 (https://dejure.org/1966,574)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1966 - VI C 165.62 (https://dejure.org/1966,574)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1966 - VI C 165.62 (https://dejure.org/1966,574)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
    Eine Kann-Vorschrift räumt zwar der Verwaltung nicht notwendigerweise stets eine Ermessensbefugnis ein (vgl. BVerwGE 15, 251 [254]); der Ausnahmefall einer aus rechtsstaatlichen Gründen gebotenen Umdeutung einer Kann-Vorschrift in eine Soll- oder Muß-Vorschrift (vgl. hierzu BVerwGE 7, 304 [315] und 18, 247) liegt aber bei § 4 a G 131 nicht vor.

    Die vom Kläger in erster Linie hierfür vorgetragenen Gesichtspunkte - sein hohes Alter und seine Krankheit - liegen innerhalb der gesetzlichen Handlungsvoraussetzungen des § 4 a G 131; sie können daher bei der Ermessensüberlegung im Rahmen dieser Vorschrift nicht nochmals berücksichtigt werden (vgl. BVerwGE 15, 207 [211] und 18, 247 [251]).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
    Daß § 4 G 131 durch Stichtags- und Wohnsitzerfordernisse den Kreis der nach dem Gesetz zu Art. 131 GG Berechtigten begrenze, sei verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 3, 59 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52] [147]).

    Der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, daß gegen die Beschränkung des Kreises der Berechtigten durch das Wohnsitzerfordernis nach Maßgabe des § 4 G 131 keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, ist ebenfalls beizupflichten; sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerfGE 3, 58 [147 ff.]; BVerwGE 9, 342; Urteil vom 12. April 1960 - BVerwG II C 153.50 - [Buchholz BVerwG 234, § 4 G 131 Nr. 21]; Urteil vom 25. Mai 1965 - BVerwG II C 81.62 -).

  • BVerwG, 25.05.1965 - II C 81.62
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
    Der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, daß gegen die Beschränkung des Kreises der Berechtigten durch das Wohnsitzerfordernis nach Maßgabe des § 4 G 131 keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, ist ebenfalls beizupflichten; sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerfGE 3, 58 [147 ff.]; BVerwGE 9, 342; Urteil vom 12. April 1960 - BVerwG II C 153.50 - [Buchholz BVerwG 234, § 4 G 131 Nr. 21]; Urteil vom 25. Mai 1965 - BVerwG II C 81.62 -).

    Der II. Senat hat im Urteil vom 25. Mai 1965 - BVerwG II C 81.62 - in bezug auf den die entsprechende Anwendung des § 4 a vorsehenden § 72 Abs. 2 Satz 4 G 131 (F. 1961) diesen Standpunkt bereits gebilligt.

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII C 140.61

    Voraussetzungen für die Genehmigung von Doppelnamen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
    Die vom Kläger in erster Linie hierfür vorgetragenen Gesichtspunkte - sein hohes Alter und seine Krankheit - liegen innerhalb der gesetzlichen Handlungsvoraussetzungen des § 4 a G 131; sie können daher bei der Ermessensüberlegung im Rahmen dieser Vorschrift nicht nochmals berücksichtigt werden (vgl. BVerwGE 15, 207 [211] und 18, 247 [251]).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
    Die oberste Dienstbehörde wird aber dadurch bei der Entscheidung über die Erteilung einer Befreiung nach § 4 a G 131 nicht gehindert, ihr Ermessen in gleichliegenden Fällen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten auszuüben und sich durch eine bestimmte Verwaltungspraxis in der Weise zu binden, daß davon nur abgewichen werden darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles die Abweichung rechtfertigt (vgl. BVerwGE 15, 190 [196]; 19, 87 [92] unter Hinweis auf BVerfGE 9, 137 [147]).
  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 126.62

    Ausnahmen vom absoluten Verbot der Akkordarbeit und Fließarbeit bei Jugendlichen …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
    Die oberste Dienstbehörde wird aber dadurch bei der Entscheidung über die Erteilung einer Befreiung nach § 4 a G 131 nicht gehindert, ihr Ermessen in gleichliegenden Fällen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten auszuüben und sich durch eine bestimmte Verwaltungspraxis in der Weise zu binden, daß davon nur abgewichen werden darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles die Abweichung rechtfertigt (vgl. BVerwGE 15, 190 [196]; 19, 87 [92] unter Hinweis auf BVerfGE 9, 137 [147]).
  • BVerwG, 12.12.1962 - V C 138.62

    Antrag auf Gewährung eines Härteausgleichs - Anforderungen an eine Entschädigung …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
    Die oberste Dienstbehörde wird aber dadurch bei der Entscheidung über die Erteilung einer Befreiung nach § 4 a G 131 nicht gehindert, ihr Ermessen in gleichliegenden Fällen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten auszuüben und sich durch eine bestimmte Verwaltungspraxis in der Weise zu binden, daß davon nur abgewichen werden darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles die Abweichung rechtfertigt (vgl. BVerwGE 15, 190 [196]; 19, 87 [92] unter Hinweis auf BVerfGE 9, 137 [147]).
  • BVerwG, 09.04.1963 - VI C 138.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
    Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen - wie hier - der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, daß gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (vgl. hierzu auch Urteile vom 21. Februar 1963 - BVerwG VI C 80.61 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 178 LBG Berlin Nr. 2] und vom 9. April 1963 - BVerwG VI C 138.61 -).
  • BVerwG, 21.02.1963 - VI C 80.61

    Rechtsanspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis als Oberpostsekretär - …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
    Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen - wie hier - der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, daß gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (vgl. hierzu auch Urteile vom 21. Februar 1963 - BVerwG VI C 80.61 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 178 LBG Berlin Nr. 2] und vom 9. April 1963 - BVerwG VI C 138.61 -).
  • BVerwG, 18.01.1963 - VII C 106.61

    Begriff der sozialen Gründe als ein unbestimmter Rechtsbegriff - Freigabe …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
    Eine Kann-Vorschrift räumt zwar der Verwaltung nicht notwendigerweise stets eine Ermessensbefugnis ein (vgl. BVerwGE 15, 251 [254]); der Ausnahmefall einer aus rechtsstaatlichen Gründen gebotenen Umdeutung einer Kann-Vorschrift in eine Soll- oder Muß-Vorschrift (vgl. hierzu BVerwGE 7, 304 [315] und 18, 247) liegt aber bei § 4 a G 131 nicht vor.
  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 23.57

    Rechtsstaatliche Bedenken bzgl. der Ermächtigung i.S.d. § 11 Verordnung über die …

  • BVerwG, 07.11.1958 - VII C 14.57
  • BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61

    Prüfung der Bedürftigkeit - Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen …

  • BVerwG, 07.07.1965 - VI C 159.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 8.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 24.11.1959 - II C 29.58
  • BVerwG, 25.01.1962 - II C 11.60

    Zahlung von Versorgungsbezügen an einen Professor der Medizin - Anspruch auf …

  • BVerwG, 13.06.1962 - VI C 4.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.08.1962 - VI C 90.60
  • BVerwG, 20.03.1981 - 6 C 4.77

    Befreiung vom Wohnsitzerfordernis - Ermessensentscheidung - Aufenthaltsland - …

    Das Verwaltungsgericht habe die Bedeutung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 165.62 - verkannt.

    Wie sich aber aus dem Wortlaut des § 4 a G 131 ("kann die oberste Dienstbehörde ... Befreiung gewähren") ergibt, besteht auch bei Vorliegen dieser normativen Voraussetzungen kein Anspruch auf Gewährung der Befreiung; die Entscheidung hierüber steht vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der obersten Dienstbehörde (Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 165.62 - [Buchholz 234 § 4 a G 131 Nr. 1];… Anders/Jungkunz/Käppner, G 131, 4. Aufl., § 4 a Anm. 2;… Brosche, G 131, 3. Aufl., §§ 4 bis 4 b Anm. 9 f ; Plog/Wiedow, BBG, § 159 RdNr. 17).

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 165.62 - (…a.a.O.) entschieden hat, ist die ständige Verwaltungspraxis, den nach dem Gmundener Abkommen versorgungsberechtigten, in Österreich lebenden ehemaligen Beamten die Befreiung von dem Wohnsitzerfordernis nach § 4 a G 131 generell zu versagen, rechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73

    Beförderung eines Beamten

    Ausnahmen von einer generellen Ermessensbindung sind zwar nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. u.a. Urteile vom 26. Januar 1966 - BVerwG VI C 165.62 - [Buchholz 234 § 4 a G 131 Nr. 1] und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 - [Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3]); dem trägt der Schlußsatz der Rundverfügung ausdrücklich Rechnung.
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 10.63

    Rechtsmittel

    Zur Versagung der Wohnsitzbefreiung gemäß § 4 a G 131 gegenüber den in Österreich lebenden aufgrund des sog. Gmundener Abkommens versorgten früheren deutschen Beamten (wie BVerwG VI C 165.62).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom selben Tage - BVerwG VI C 165.62 - in Übereinstimmung mit der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts entschieden, daß die Praxis des Bundesministers des Innern, den nach dem deutsch-österreichischen Regierungsabkommen vom 27. April 1953 (sog. Gmundener Abkommen) versorgten in Österreich lebenden früheren deutschen Beamten die Befreiung vom Wohnsitzerfordernis gemäß § 4 a G 131 generell zu versagen, rechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061

    Ermessensfehlerhafte (teilweise) Versagung der Anerkennung einer praktischen …

    Rn. 90 Die zur Ausübung des Ermessens berufene Behörde kann ihr Ermessen für bestimmte Fallgruppen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten ausüben und sich insoweit durch Richtlinien oder eine bestimmte Verwaltungspraxis binden, so dass in der Regel Ausnahmen zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, aber jedenfalls nur unter besonderen Umständen möglich sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.1.1966 - VI C 165.62, Buchholz 234, § 4 a G 131 Nr. 1 = RiA 1966, 178 und vom 7.12.1966 - VI C 47.64, Buchholz 232, § 136 BBG Nr. 3 = RiA 1967, 95, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 115.64

    Berechnung des Witwengeldes aufgrund der ruhegehaltfähigen Dienstzeit des …

    Die Ermessensbindung durch Richtlinien darf nicht die Ausübung eines die Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Ermessens beseitigen und an dessen Stelle eine starre Regelung setzen, weil der Antragsteller einen Anspruch auf eine "echte" Ermessensentscheidung hat (so schon BVerwGE 6, 119 [127] fernerUrteile vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 2] undvom 26. Januar 1966 - BVerwG VI C 165.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 4 a G 131 Nr. 1]).
  • VG Stuttgart, 27.08.2015 - 1 K 2807/13

    Beamter, Berücksichtigung der Promotionszeit bei der Berechnung der …

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die zur Ausübung des Ermessens berufene Behörde trotz der im Rahmen einer Ermessensentscheidung grundsätzlich gebotenen Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls nicht gehindert ist, ihr Ermessen für bestimmte Fallgruppen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten auszuüben und sich insoweit durch eine bestimmte Verwaltungspraxis oder aber durch Richtlinien zu binden mit der Folge, dass Ausnahmen zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, jedenfalls aber nur unter besonderen Umständen möglich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1966 - VI C 165.62 -, Buchholz 234 § 4a G 131 Nr. 1; VG Ansbach, Urteil vom 12.03.2013 - AN 1 K 09.02298 -, juris).
  • BVerwG, 06.05.1981 - 6 C 65.78

    Versorgungsbezüge - Berücksichtigung von Rententeilen - Gesetzliche …

    Da jedoch das Gesetz zu Art. 131 GG regelmäßig als Anspruchsgrundlage eine räumliche Beziehung des verdrängten Beamten zum Bundesgebiet voraussetzt (vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 165.62 - [Buchholz 234 § 4 a G 131 Nr. 1] mit weiteren Nachweisen), kann die mit dem Status des Beamten zur Wiederverwendung verbundene Versicherungsfreiheit nur auf den Geltungsbereich dieses Gesetzes beschränkt sein.
  • BVerwG, 23.05.1984 - 2 C 31.81

    Berücksichtigung von Rententeilen für Beschäftigungszeiten außerhalb des …

    Da jedoch das Gesetz zu Art. 131 GG regelmäßig als Anspruchsgrundlage eine räumliche Beziehung des verdrängten Beamten zum Bundesgebiet voraussetzt (vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 165.62 - [Buchholz 234 § 4 a G 131 Nr. 1] mit weiteren Nachweisen), kann die mit dem Status des Beamten zur Wiederverwendung verbundene Versicherungsfreiheit nur auf den Geltungsbereich dieses Gesetzes beschränkt sein.
  • BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Unterhaltsbetrages in Höhe …

    Die Berufung von Brosche auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Januar 1966 - BVerwG VI C 165.62 - (Buchholz 234 § 4 a G 131 Nr. 1 = RiA 1966, 178) liegt neben der Sache.
  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 09.02298

    Vorwegentscheidung über Vordienstzeiten; Anerkennung der Zeit der Vorbereitung …

    Rn. 49 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die zur Ausübung des Ermessens berufene Behörde trotz der im Rahmen einer Ermessensentscheidung grundsätzlich gebotenen Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls nicht gehindert ist, ihr Ermessen für bestimmte Fallgruppen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten auszuüben und sich insoweit durch eine bestimmte Verwaltungspraxis oder aber durch Richtlinien zu binden mit der Folge, dass Ausnahmen zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, jedenfalls aber nur unter besonderen Umständen möglich sind (vgl. BVerwG, U. v. 26.1.1966, VI C 165.62, Buchholz 234 § 4a G 131 Nr. 1 = RiA 1966, 178; U. v. 7.12.1966, VI C 47.64, Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3 = RiA 1967, 95 = ZBR 1967, 95).
  • VG Stuttgart, 14.10.2013 - 11 K 1312/13

    Zuschuss zu außergewöhnlichen Belastungen - Leistungen im Rahmen der Begleitenden …

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