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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,450
BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73 (https://dejure.org/1973,450)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1973 - VI C 178.73 (https://dejure.org/1973,450)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1973 - VI C 178.73 (https://dejure.org/1973,450)
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73
    Wie sich auch unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht zuvor noch erwähnten, aber in ihrer Prägungskraft hinsichtlich der Haltung des Klägers nicht näher untersuchten religiösen Gründe (denen der Kläger selbst im Widerspruchsverfahren übrigens nur noch eine geringere Rolle zugemessen hatte) und aus der intensiveren Berührung des Klägers mit dem innerdeutschen Konflikt durch längeren Aufenthalt und durch Besuche in beiden Teilen Berlins eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG entwickelt, haben soll - orientiert an den elementaren Kategorien von Gut und Böse und verstanden als unmittelbar evidentes, nicht ohne schwere innere Belastung übertretbares Gebot unbedingten Sollens (BVerfGE 12, 45), dem ist das Verwaltungsgericht überhaupt nicht nachgegangen; und dies ersichtlich im Grunde deshalb, weil es nach wie vor für gerechtfertigt hält, die gewiß nicht einfach faßbaren gesetzlichen Voraussetzungen der Kriegsdienstverweigerung durch griffigere, aber nicht gesetzeskonforme Anforderungen zu ersetzen.
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73
    Gerade der erkennende Senat hat stets betont, daß eine solche Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle den unbestimmten Rechtsbegriffen nicht generell wesenseigen ist, sondern daß sich diese Frage für jede Vorschrift gesondert stellt (vgl. BVerwGE 29, 279 f.; 26, 65 [BVerwG 25.01.1967 - V C 85/66][74]).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73
    Diese Rechtsprechung ist vom erkennenden Senat im Anschluß an die noch vom VIII. Senat gefällte Entscheidung BVerwGE 41, 53 in ständiger Rechtsprechung als mit Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG unvereinbar mißbilligt worden; sie löst die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von der gesetzlichen Voraussetzung einer Gewissensentscheidung (vgl. unten).
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73
    Erst dann kann sich die Frage stellen, ob dem Kläger die Erleichterungen bei der Beweiswürdigung zugute kommen können, deren Berechtigung in diesem Rechtsbereich bereits der VIII. Senat in seinem oben angeführten Urteil vom 18. Oktober 1972 anerkannt hatte und die der erkennende Senat inzwischen dahin präzisiert hat, daß für die Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [MDR 1973, 435]).
  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73
    Für die Prüfungsgremien in Kriegsdienstverweigerungssachen ist eine solche Beurteilungsermächtigung in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts niemals anerkannt worden (vgl. zuletzt das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 43.73 -): Die von einem Kriegsdienstverweigerer gegen die Ablehnung im Prüfungsverfahren angerufenen Gerichte beschränken ihre Kontrolle nicht darauf, ob die Ablehnung sich im Rahmen eines "Beurteilungsspielraums" hält und "vertretbar" erscheint; sie haben vielmehr in voller eigener Verantwortung - und das gilt gleichermaßen für die tatsächlichen Voraussetzungen wie für die rechtliche Folge - zu entscheiden, ob der Wehrpflichtige berechtigt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.
  • BVerwG, 02.04.1968 - VI C 73.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73
    Gerade der erkennende Senat hat stets betont, daß eine solche Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle den unbestimmten Rechtsbegriffen nicht generell wesenseigen ist, sondern daß sich diese Frage für jede Vorschrift gesondert stellt (vgl. BVerwGE 29, 279 f.; 26, 65 [BVerwG 25.01.1967 - V C 85/66][74]).
  • BVerwG, 25.01.1967 - V C 85.66

    Erstattung von Kosten der Krankenversorgung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73
    Gerade der erkennende Senat hat stets betont, daß eine solche Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle den unbestimmten Rechtsbegriffen nicht generell wesenseigen ist, sondern daß sich diese Frage für jede Vorschrift gesondert stellt (vgl. BVerwGE 29, 279 f.; 26, 65 [BVerwG 25.01.1967 - V C 85/66][74]).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beweisanforderungen für das Vorliegen …

    Gerade der Sicherstellung der gerichtlichen Kontrolle in diesem Umfange dient die spezielle Regelung des § 35 Abs. 2 WPflG, nach der ausnahmsweise von einer Bundesbehörde gegen die Bescheide von Prüfungsgremien des Bundes Klage erhoben werden kann mit dem Ziel, die zugunsten eines antragstellenden Wehrpflichtigen ergangenen Bescheide aufzuheben, während es in der geltenden Rechtsordnung (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO) sonst die Regel ist, daß ein auf Antrag des Bürgers ergangener, ihm günstiger behördlicher Bescheid der gerichtlichen Kontrolle entzogen bleibt (vgl. hierzu das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 43.73 - und das Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 -).
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für …

    Das ist hier der Fall, denn die Entscheidung darüber, ob ein Wehrpflichtiger aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern berechtigt ist, ist eine Entscheidung nach zwingendem Recht; sie läßt weder für ein Ermessen Raum, noch ergeht sie auf Grund einer Beurteilungsermächtigung (BVerwGE 44, 17 [22]; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63]).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 44.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …

    Die Verwaltungsgerichte haben daher - und das gilt gleichermaßen für die tatsächlichen Voraussetzungen wie für die rechtlichen Folgen - in voller eigener Verantwortung zu entscheiden, ob die den Wehrpflichtigen bei seiner Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe leitenden Erwägungen sich seit der Ablehnung im Prüfungsverfahren bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung zu einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG entwickelt oder verdichtet haben (vgl. Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 178.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63]; ferner auch BVerwGE 44, 17 [22, 23]).
  • BVerwG, 27.10.1975 - 6 B 52.75

    Geltendmachung einer Abweichungsrüge und der grundsätzlichen Bedeutung einer …

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Anerkennung im Vorverfahren die vom Verwaltungsgericht an die Feststellung der Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen anzulegenden Maßstäbe nicht verändert (vgl. allgemein Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63] und - BVerwG VI C 148.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 64] …sowie Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 25.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 77]), und daß für die Urteilsbildung des Verwaltungsgerichts regelmäßig die Parteivernehmung des Kriegsdienstverweigerers maßgeblich ist (…vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 52]).
  • BVerwG, 30.06.1975 - VI C 93.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der Gewissensentscheidung - …

    Die Argumentation des Verwaltungsgerichts zur Wohltat der "geringeren Kontrolldichte", die dem Kriegsdienstverweigerer zuteil werden müsse, hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63) als rechtsirrig abgelehnt.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 60.74

    Gesetzwidrig reduzierte Voraussetzungen für den Nachweis einer …

    Die Argumentation des Verwaltungsgerichts zur Wohltat der "geringeren Kontrolldichte", die dem Kriegsdienstverweigerer zuteil werden müsse, hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63) als rechtsirrig abgelehnt.
  • BVerwG, 30.06.1975 - VI C 86.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …

    Die Argumentation des Verwaltungsgerichts zur Wohltat der "geringeren Kontrolldichte", die dem Kriegsdienstverweigerer zuteil werden müsse, hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63) als rechtsirrig abgelehnt.
  • BVerwG, 03.06.1975 - VI C 66.74

    Anforderungen an eine Gewissensentscheidung - Anerkennung als …

    Die Argumentation des Verwaltungsgerichts zur Wohltat der "geringeren Kontrolldichte", die dem Kriegsdienstverweigerer zuteil werden müsse, hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63) als rechtsirrig abgelehnt.
  • BVerwG, 02.06.1975 - VI C 97.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der Gewissensentscheidung - …

    Die Argumentation, des Verwaltungsgerichts zur Wohltat der "geringeren Kontrolldichte", die dem Kriegsdienstverweigerer zuteil werden müsse, hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63) als rechtsirrig abgelehnt.
  • BVerwG, 04.12.1974 - VI C 162.73

    Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Bedeutung der …

    "aus der Rechtstatsache, daß der Gesetzgeber in gewissen Bereichen bestimmte Rechtsfolgen bereits dann eintreten läßt, wenn die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen nach einer wohlfundierten, auch vom Gericht zu respektierenden konkretisierenden Beurteilung der nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung primär zur Entscheidung berufenen Behörde vorliegen, schwerlich der Schluß gezogen werden, die 'Wohltat einer geringeren Kontrolldichte' gebühre auch dem antragstellenden Staatsbürger hinsichtlich seiner Behauptung, die gesetzlichen Voraussetzungen seines Begehrens lägen vor; das liefe darauf hinaus, zwingend normierte Voraussetzungen dieses ihres Charakters zu entkleiden" (vgl. Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63] und - BVerwG VI C 160.73 - sowie vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 165.73 -).
  • BVerwG, 27.11.1974 - VI C 164.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …

  • BVerwG, 27.11.1974 - VI C 122.73

    Beweislast in Kriegsdienstverweigerungssachen - Recht zur …

  • BVerwG, 27.08.1981 - 6 B 63.81

    Darlegungslast und materielle Beweislast des beigeladenen …

  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 81.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zurückstellung vom Wehrdienst wegen …

  • BVerwG, 03.06.1975 - VI C 88.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gesetzwidrige Reduzierung der …

  • BVerwG, 03.06.1975 - VI C 75.74

    Reduzierte Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung - Begriff …

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