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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,291
BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67 (https://dejure.org/1967,291)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1967 - VI C 18.67 (https://dejure.org/1967,291)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1967 - VI C 18.67 (https://dejure.org/1967,291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anerkennung der Beihilfefähigkeit - Beihilfenrechtliche Bewertung einer Psychoneurose und einer funktionellen Störung des Nervensystems durch eine nicht verarbeitete Konfliktsituation - Anforderungen an die Bemessung des Beihilfesatzes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beihilfevorschriften vom 17.3.1959

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 48
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67
    "Die auf Grund des § 200 des Bundesbeamtengesstzes - BBG - in der Fassung vom 18. September 1957 (BGBl. I S. 1337), jetzt geltend in der Fassung vom 1. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1801), zu § 79 dieses Gesetzes erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV -) vom 17. März 1959 (BAnz. Nr. 54 S. 1) konkretisieren die in § 79 BBG nur allgemein ausgesprochene Fürsorgepflicht für den Fall von Krankheiten, Geburten und Tod; durch sie hat sich der Dienstherr selbst gebunden, um allen Beamten gegenüber eine gleichmäßige Handhabung zu gewährleisten (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [70]).

    Die Beihilfevorschriften gehen davon aus, daß den Beamten eine Selbstvorsorge gegenüber den Wechselfällen des Lebens durch freiwillige Versicherung in einer Krankenkasse als eigene Leistung zugemutet werden kann, und daß die Hilfe des Dienstherrn nur ergänzend einzugreifen hat (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [69]).

  • BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 218.63
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67
    Zu den Voraussetzungen erhöhter Beihilfe nach Nr. 12 Abs. 2 BhV bei "mitgebrachten Leiden" (Fortentwicklung von BVerwGE 17, 204).

    Diese Regelung ist Ausdruck des vom VIII. Senat in BVerwGE 17, 204 hervorgehobenen und anerkannten, in BVerwGE 19, 10 nochmals ausdrücklich als Rechtens bestätigten Bestrebens der Beihilfevorschriften, das Wesen der Beihilfen grundsätzlich als "Ergänzung" neben einer dem Beamten in erster Linie zugemuteten und zumutbaren Selbstvorsorge gegenüber den Wechselfällen des Lebens zu begreifen.

  • BVerwG, 04.11.1960 - VI C 163.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67
    Zur Frage, wann ein Ausschluß von Versicherungsleistungen als Voraussetzung erhöhter Beihilfe nach Nr. 12 Abs. 2 dieser Vorschriften anzunehmen ist, hat der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Urteil vom 28. November 1963 (BVerwGE 11, 204 [BVerwG 04.11.1960 - VI C 163/58]) wie folgt Stellung genommen:.
  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß auch im Freistaat Bayern die Beihilfevorschriften des Bundes vom 17. März 1959 - BhV - maßgebend sind (vgl. BVerwGE 22, 160 [161]).
  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67
    Diese Regelung ist Ausdruck des vom VIII. Senat in BVerwGE 17, 204 hervorgehobenen und anerkannten, in BVerwGE 19, 10 nochmals ausdrücklich als Rechtens bestätigten Bestrebens der Beihilfevorschriften, das Wesen der Beihilfen grundsätzlich als "Ergänzung" neben einer dem Beamten in erster Linie zugemuteten und zumutbaren Selbstvorsorge gegenüber den Wechselfällen des Lebens zu begreifen.
  • BVerwG, 30.04.1962 - II C 56.60

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für einen Stiftzahn bei nicht entschuldbarer …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67
    Ihre Anwendung und Auslegung ist, wie das Bundesverwaltungsgericht bezuglich ihrer demselben Zweck dienenden Vorläufer, der Beihilfengrundsätze 1942, bereits ausgesprochen hat(Urteil vom 30. April 1962 - BVerwG II C 56.60 -, Buchholz BVerwG 238.91, BGr. 1942 Nr. 1 = DVBl. 1963 S. 182), durch das Revisionsgericht nachprüfbar.
  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle …

    Allerdings könne in Fällen angeborener unheilbarer Krankheit, die eine dauernde Anstaltsunterbringung notwendig mache, eine Selbstvorsorge durch freiwillige Krankenversicherung vielfach nicht möglich sein, obwohl die dem Beihilfeberechtigten zumutbare Selbstvorsorge gegen die Wechselfälle des Lebens Ursache und Rechtfertigung der Beihilfebemessung nach Nr. 12 BhV sei (vgl. BVerwGE 17, 214 [BVerwG 06.12.1963 - IV C 37/63]; 19, 10 [BVerwG 26.05.1964 - I C 182/58]; 27, 48 [BVerwG 02.05.1967 - II C 12/67]; 28, 174) [BVerwG 26.10.1967 - II C 52/67].

    Sie steht auch insoweit mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Einklang, als die Voraussetzungen erhöhter Beihilfe gemäß Nr. 12 Abs. 2 BhV nicht vorliegen (BVerwGE 17, 204 [206]; 27, 48 [52]).

    Auch diese Regelung ist Ausdruck des "Bestrebens der Beihilfevorschriften, das Wesen der Beihilfen grundsätzlich als 'Ergänzung' neben einer dem Beamten in erster Linie zugemuteten und zumutbaren Selbstvorsorge gegenüber den Wechselfällen des Lebens zu begreifen" (BVerwGE 27, 48 [50]).

    Hierauf hat auch der erkennende Senat im Urteil vom 8. Mai 1967 - BVerwG VI C 18.67 - (BVerwGE 27, 48 [52]; vgl. auch BVerwGE 27, 189 [193]) hingewiesen.

  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 35.87

    Beihilfe - Leistungsausschluss - Krankenversicherung

    In dem auch vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 24.81 - (Buchholz 238.911 Nr. 13 BhV Nr. 1) hat der erkennende Senat unter Hinweis auf die bisherige einschlägige Rechtsprechung (u.a. BVerwGE 27, 48; 28, 174 ) ausgeführt, daß eine Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe gemäß Nr. 13 Abs. 6 BhV ausscheide, wenn der Beihilfeberechtigte im Hinblick auf zu erwartende Leistungsausschlüsse wegen einzelner Krankheiten oder Leiden eine ihm generell mögliche (ausreichende) private Krankenversicherung nicht abgeschlossen habe.
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen in Krankheitsfällen - Erhöhung des …

    Dieser Auslegung schließt der erkennende Senat - ebenso wie übrigens der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 8. Mai 1967 - BVerwG VI C 18.67 - sich an, und zwar, im wesentlichen übereinstimmend mit den Ausführungen des VIII. Senats, auf Grund folgender Überlegungen:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1998 - 6 A 640/97

    Beamter; Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung; Zuschuß; Vorerkrankung

    Rn. 28 Auf die Möglichkeit, besonderen Härtefällen durch den Rückgriff auf die allgemeine Härteklausel Rechnung zu tragen, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 8. Mai 1967 - VI C 18.67 - (BVerwGE 27, 48) hingewiesen.
  • SG Neuruppin, 07.10.2009 - S 20 KR 184/07

    Anspruch des Versicherten auf Gewährung eines Teilkostenerstattungstarifs …

    Das Gericht nimmt zur weiteren Begründung auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1990 - 2 C 35/87 - und vom 8. Mai 1967 - VI C 18.67 - sowie auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 1998 - 6 A 640/97 - [alle juris] Bezug.
  • BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70

    Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten …

    Diese Regelung - die dem das Beihilferecht beherrschenden Grundsatz Rechnung trägt, daß Beihilfe nur ergänzend gewährt wird (sog. Subsidiaritätsprinzip; vgl. BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [69]; 27, 48 [49]; 28, 174 [176]) - bestimmt, daß über die zustehenden Sachleistungen hinausgehende Aufwendungen einer Person, deren Anspruch nicht auf einer Versicherung beruht, zu der der Dienstherr die Hälfte der Beiträge zu tragen verpflichtet war, beihilfefähig sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 2 A 10210/08

    Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes bei Versagung des Abschlusses eines …

    Die Beihilfe tritt in diesen Fällen subsidiär zu dem Versicherungsschutz, den der Beamte regelmäßig abschließen kann (vgl. BVerwGE 27, 48 [51]).
  • BVerwG, 25.04.1974 - II C 44.73

    Inanspruchnahme durch nicht selbst Beihilfeberechtigte - Stellung der …

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 20, 44 [45]; 27, 48 [49]; 28, 174 [176]) sei jedoch zu beachten, daß die Dienst- und Versorgungsbezüge dazu bestimmt seien, grundsätzlich den gesamten Lebensbedarf des Beamten und seiner Familie sicherzustellen, und daß der Dienstherr bei Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nur insoweit zu zusätzlicher Hilfe in Gestalt der Gewährung von Beihilfen verpflichtet sei, als sich die Besoldung und Versorgung als nicht ausreichend erweist.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18

    (Keine) Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes bei Wahl einer Versicherung mit …

    Insbesondere stellt die Zahlung eines Risikozuschlags bis zur Höhe von maximal 100% des Regeltarifs keine unzumutbare Art der Selbstvorsorge dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.1967 - VI C 18.67 -, juris, Rn. 29 zur vergleichbaren Regelung nach Nr. 12 Abs. 2 BhV a.F.;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.1994 - 4 S 2474/93 -, juris, Rn. 8; Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Ba-Wü, Stand: 52. EL Juli 2004, § 14 BVO , S. 49; allgemein zur Zumutbarkeit der Zahlung von Risikozuschlägen und erhöhten Prämien im Falle der Anpassung des Versicherungsschutzes an die Beihilfeleistung: BVerfG…, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris, Rn. 44 sowie BVerwG…, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 44.88 -, juris, Rn. 16).
  • VG Neustadt, 06.11.2019 - 1 K 569/19

    Beihilfefähigkeit eines Lichtschutzmittels zur Behandlung von weißem Hautkrebs; …

    Rn. 33 D) Ob neben den vorstehenden Erwägungen die Versagung einer weiteren Beihilfe auch deshalb nicht zu beanstanden ist, weil der Kläger durch den Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifs in zumutbarer Weise hätte Eigenvorsorge treffen können, kann hier offen bleiben (vgl. hierzu u. a.: BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88, juris; BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4/17, juris, Urteil vom 24. Januar 2012 - 2 C 24/10, juris, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36/02; Urteil vom 8. Mai 1967 - VI C 18.67, juris; VGH BW, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 2 S 2937/18, juris; VG Saarland, Urteil vom 4. September 2018 - 2 K 1134/17, juris; VG Würzburg, Urteil vom 23. Mai 2017 - W 1 K 16.1162, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 18. März 2004 - Au 3 K 04.337, juris, Beschluss vom 20. Juni 2008 - Au 7 K 08.601 , juris).
  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 138.67

    Beihilfefähigkeit von außerhalb eines Sanatoriums erwachsenen Auslagen - …

  • BVerwG, 07.11.1968 - II C 65.67

    Rechtsanspruch auf Heilbehandlung

  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 79.67

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Treuepflicht des Beamten - Pflicht des Beamten …

  • VG Lüneburg, 10.09.2003 - 1 A 137/01

    Beihilfe; Beihilfebemessungssatz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1997 - 6 A 3669/96
  • VG Köln, 05.10.2011 - 19 K 7877/09

    Auswirkungen eines unentschuldigten Nichterscheinens bei einer …

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