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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1962 - VI C 183.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1026
BVerwG, 28.11.1962 - VI C 183.60 (https://dejure.org/1962,1026)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1962 - VI C 183.60 (https://dejure.org/1962,1026)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1962 - VI C 183.60 (https://dejure.org/1962,1026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.03.1961 - VI B 61.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - VI C 183.60
    Die Anfechtungsklage gegen die Versetzungsverfügung vom 10. April 1957 blieb erfolglos (vgl. den Beschluß des Senats vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - und das in jener Sache ergangene rechtskräftige Berufungsurteil - II OVG A 46/59 -).

    Die Auffassung der Revision, dieser Urteilsausspruch sei von geringerem Gewicht, weil er einen Hilfsantrag betreffe, geht fehl (vgl. hierzu auch den Beschluß des Senats vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 -).

    Daß es nicht ausreichen kann, wenn die Revision unsubstantiiert geltend macht, die mitwirkenden ehrenamtlichen Beisitzer seien "eventuell" Beamte im öffentlichen Dienst gewesen, ist schon im Beschluß des Senats vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - ausgesprochen worden.

  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 190.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - VI C 183.60
    Das sei in dem Urteil BVerwGE 12, 334 verkannt worden.

    Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung, daß das Widerrufsbeamtenverhältnis, das mit einem ehemaligen, unter das Gesetz zu Art. 131 GG fallenden Beamten begründet worden ist, sich nicht von einem "gewöhnlichen" Widerrufsbeaiatenverhältnis unterscheidet und daß das Gesetz zu Art. 131 GG dem Widerruf eines solchen Beamtenverhältnisses nicht entgegensteht (vgl. BVerwGE 12, 334 [336] mit Nachweisen).

    Der Senat hat aber bereits entschieden (BVerwGE 12, 334 [337]), daß auch unverschuldete Bewährungsmängel - im Gegensatz zu den im Verantwortungsbereich des Dienstherrn liegenden Gründen - von dem Beamten zu vertreten sind.

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - VI C 183.60
    Ob das Berufungsgericht vorschriftsmäßig besetzt war, hat das Revisionsgericht nicht von Amts wegen, sondern nur auf entsprechende Verfahrensrüge, die hier nicht ordnungsgemäß erhoben ist, zu prüfen (vgl. BAG in JZ 1962 S. 544).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - VI C 183.60
    Zur Zeit der Entlassung des Klägers war das Verwaltungsstreitverfahren wegen der Versetzungsverfügung zwar noch nicht abgeschlossen, und es mag fraglich sein, ob für die Frage des Zeitpunktes seines "tatsächlichen Ausscheidens" aus dem Versorgungsamt Osnabrück darauf abzustellen ist, daß der mit Anfechtung der Versetzungsverfügung verbundene Suspensiveffekt nach rechtskräftiger Feststellung der Rechtmäßigkeit dieser Verfügung mit rückwirkender Kraft entfiel (vgl. BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [8]).
  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - VI C 183.60
    Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß ein solcher Zweifel nicht nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Beamte sich während seines Bewährungsdienstverhältnisses dienstliche Verfehlungen zuschulden kommen läßt oder sonst schuldhaft handelt, sondern bereits dann, wenn er während seiner Bewährungszeit ein Verhalten zeigt, das die Besorgnis rechtfertigt, er werde aus persönlichen oder fachlichen Gründen den ihm gesetzlich auferlegten Dienstpflichten nicht oder nur mangelhaft genügen (vgl. BVerwGE 10, 75 und 213).
  • BVerwG, 08.05.1969 - VI C 59.66

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch …

    Da die Vollziehung nicht ausgesetzt war, verletzte der Kläger die ihm als Beamten obliegende Gehorsamspflicht, wenn er die Versetzungsverfügung mißachtete (vgl. Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG VI C 183.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 7 = ZBR 1963, 145]).
  • BVerwG, 06.03.1963 - VI C 182.60

    Umfang der Geltung der Regelung des § 71 d Abs. 1 S. 3 G 131 - Antrag eines …

    Daß sogar der in § 20 Abs. 3 G 131 (F. 1957) gebrauchte Begriff des "Vertretens" in einem weiteren Sinne als der Begriff des "Verschuldens" zu verstehen ist, der meist im Sinne eines pflichtwidrigen subjektiv vorwerfbaren Verhaltens aufgefaßt wird, hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteile vom 12. Juli 1961 (BVerwGE 12, 334) und vom 28. November 1962 - BVerwG VI C 183.60 - entschieden und ausgeführt, daß zu vertreten auch vom Beamten unverschuldete Umstände wie z.B. unverschuldete mangelnde Eignung im Gegensatz zu den im Verantwortungsbereich des Dienstherrn liegenden Gründen (wie z.B. der Umorganisation der Behörde) sind.
  • BVerwG, 12.06.1964 - VI C 167.61
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach für die Widerrufsbeamten des § 20 Abs. 2 G 131, die früher Beamte auf Lebenszeit gewesen sind, entschieden (Urteile vom 12. Juli 1961, BVerwGE 12, 334, vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 87.59 -, Buchholz BVerwG 232, § 31 BBG Nr. 6 = ZBR 1963 S. 215, und vom 28. November 1962 - BVerwG VI C 183.60 -, Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 7 = ZBR 1963 S. 145); es gilt erst recht bei Probebeamten, die auch früher Widerrufsbeamte gewesen sind.
  • BVerwG, 13.11.1963 - VI C 72.61

    Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Beendigung eines …

    Der erkennende Senat hat bereits Grundsätze für die Bestimmung, Abgrenzung und Stufenfolge der Begriffe "in der Person des Beamten liegende Gründe", vom Beamten "zu vertretende Gründe" und des "Verschuldens" in beamtenrechtlichen Vorschriften aufgestellt(Urteile vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 190.58 -, BVerwGE 12, 334, vom 28. November 1962 - BVerwG VI C 183.60 - undvom 6. März 1963 - BVerwG VI C 182.60 -).
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