Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vermutung für das Fortwirken überwiegend politischer Motive bei nachfolgenden Beförderungen - Berücksichtigung von auf der erfolgten Berufung in das Beamtenverhältnis wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus fußenden Beförderungen oder Ernennungen - Vorliegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 25.09.1962 - III B 2.61
- BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Danach begründet die Feststellung der überwiegend politischen Motivation einer Ernennung oder Beförderung die - allerdings widerlegbare - Vermutung, daß auch eine spätere - auf jener tatsächlich fußende - Ernennung oder Beförderung überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, und zwar mit der Folge, daß eine bei der von Amts wegen gebotenen Aufklärung des Sachverhalts etwa verbleibende Ungewißheit in Umkehr der materiellen Beweislast zu Lasten des betroffenen Beamten geht (vgl. BVerwGE 3, 110 [113, 115]; 5, 275 [278]; 8, 305 [307]).Aufgrund dieser eindeutigen Zielsetzung des § 7 G 131 hatten einige Gerichte sogar die Rechtsauffassung (sog. Fundamenttheorie) vertreten, daß in den Fällen, in denen die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verknüpfte Ernennung wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus erfolgt war, alle darauf fußenden Ernennungen oder Beförderungen ohne weiteres unberücksichtigt zu bleiben hätten (vgl. hierzu BVerwGE 3, 110).
Daß diese Beurteilung nicht zutrifft, wird durch die Praktikabilität der durch BVerwGE 3, 110 eingeleiteten und seither unverändert gebliebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bewiesen, die bestrebt ist, die materielle Zielsetzung des § 7 G 131 - in einem für den betroffenen Beamten sogar wesentlich weniger einschneidenden Ausmaß als die von der sog. Fundamenttheorie geprägte Rechtsprechung - zu verwirklichen.
- BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56
Fortwirkung von politischen Beweggründen einer früheren beamtenrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Danach begründet die Feststellung der überwiegend politischen Motivation einer Ernennung oder Beförderung die - allerdings widerlegbare - Vermutung, daß auch eine spätere - auf jener tatsächlich fußende - Ernennung oder Beförderung überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, und zwar mit der Folge, daß eine bei der von Amts wegen gebotenen Aufklärung des Sachverhalts etwa verbleibende Ungewißheit in Umkehr der materiellen Beweislast zu Lasten des betroffenen Beamten geht (vgl. BVerwGE 3, 110 [113, 115]; 5, 275 [278]; 8, 305 [307]).Die Annahme einer Fortwirkungsvermutung in dem dargelegten Sinne beruht auf dem allgemeinen Erfahrungssatz, daß in den genannten Fällen besonders gewichtige Beweisanzeichen dafür vorliegen, daß auch die gesamte weitere Laufbahn des Beamten - und zwar nicht nur bei demselben Dienstherrn (vgl. hierzu BVerwGE 8, 305 [307]) - entscheidend unter dem Einfluß der engen Verbindung zum, Nationalsozialismus gestanden hat, zumal wenn es sich - wie hier beim Kläger - um einen "Alten Kämpfer" und SA-Führer handelte, dem erst infolge seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus der Zugang zur Beamtenlaufbahn eröffnet worden war.
Wenn das Revisionsgericht auf die Berücksichtigung dieser Vermutung hinwirkt, so handelt es im Rahmen seiner Aufgabe, für die richtige Anwendung des materiellen Rechts und damit auch für die Beachtung der Grundlagen der Beweiswürdigung, hier der allgemeinen Erfahrungssätze, Sorge zu tragen (vgl. BVerwGE 8, 305 [307]; Urteile vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 210.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 56, vom 16. Mai 1963 - BVerwG II C 118.61 - und vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -).
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Die Nichtberücksichtigung dieser allgemeinen Lebenserfahrung und der hierauf gestützten Vermutung fortwirkender politischer Motivation auch bei nachfolgenden Ernennungen oder Beförderungen würde dem Sinn und Zweck des § 7 G 131 zuwiderlaufen, die durch rechts- oder sachwidrige, d.h. auf die Förderung von Nationalsozialisten gerichtete Maßnahmen gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen und die Berufung auf die in dieser Weise erlangten Rechtsstellungen zu verhindern (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [11, 14]).Schließlich stehen auch die Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts zur Frage, ob die streitigen Beförderungen des Klägers von einem späteren Zeitpunkt an nach den Grundsätzen der sog. zeitlichen Verschiebung der Laufbahn zu berücksichtigen sind, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 2, 10 [21]).
- BVerwG, 16.05.1963 - II C 118.61
Gewährung einer Überbrückungshilfe auf Grund des Gesetzes zur Regelung der …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Demgegenüber wird nach der rechtlichen Konzeption des Bundesverwaltungsgerichts den nachfolgenden Ernennungen oder Beförderungen nicht automatisch die Grundlage entzogen; die Tatsachengerichte sind vielmehr verpflichtet, den Sachverhalt erschöpfend aufzuklären und jede, insbesondere die letzte Ernennung oder Beförderung bis zum 8. Mai 1945 gesondert auf ihren politischen Unrechtsgehalt zu überprüfen (vgl. BVerwGE 9, 39; Urteile vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 82.60 -, vom 16. Mai 1963 - BVerwG II C 118.61 - und vom 10. Juli 1963 - BVerwG VI C 187.61 -).Wenn das Revisionsgericht auf die Berücksichtigung dieser Vermutung hinwirkt, so handelt es im Rahmen seiner Aufgabe, für die richtige Anwendung des materiellen Rechts und damit auch für die Beachtung der Grundlagen der Beweiswürdigung, hier der allgemeinen Erfahrungssätze, Sorge zu tragen (vgl. BVerwGE 8, 305 [307]; Urteile vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 210.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 56, vom 16. Mai 1963 - BVerwG II C 118.61 - und vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -).
- BVerwG, 23.04.1963 - II C 168.61
Auszug aus BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Die Revision übersieht, daß selbst eine hervorragende Eignung oder Bewährung des Klägers für die ihm durch die streitigen Beförderungen übertragenen Ämter das Überwiegen politischer Beweggründe der Ernennungsbehörde und damit die Anwendung des § 7 G 131 nicht von vornherein ausschließen würde (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI G 210.57 -, vom 14. März 1963 - BVerwG II C 93.61 - und vom 23. April 1963 - BVerwG II C 168.61 -). - BVerwG, 14.03.1963 - II C 93.61
Beförderung eines Beamten zum Oberstudienrat wegen enger Verbindung zum …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Die Revision übersieht, daß selbst eine hervorragende Eignung oder Bewährung des Klägers für die ihm durch die streitigen Beförderungen übertragenen Ämter das Überwiegen politischer Beweggründe der Ernennungsbehörde und damit die Anwendung des § 7 G 131 nicht von vornherein ausschließen würde (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI G 210.57 -, vom 14. März 1963 - BVerwG II C 93.61 - und vom 23. April 1963 - BVerwG II C 168.61 -). - BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Die Nichtberücksichtigung dieser allgemeinen Lebenserfahrung und der hierauf gestützten Vermutung fortwirkender politischer Motivation auch bei nachfolgenden Ernennungen oder Beförderungen würde dem Sinn und Zweck des § 7 G 131 zuwiderlaufen, die durch rechts- oder sachwidrige, d.h. auf die Förderung von Nationalsozialisten gerichtete Maßnahmen gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen und die Berufung auf die in dieser Weise erlangten Rechtsstellungen zu verhindern (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [11, 14]). - BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
Auszug aus BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Danach begründet die Feststellung der überwiegend politischen Motivation einer Ernennung oder Beförderung die - allerdings widerlegbare - Vermutung, daß auch eine spätere - auf jener tatsächlich fußende - Ernennung oder Beförderung überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, und zwar mit der Folge, daß eine bei der von Amts wegen gebotenen Aufklärung des Sachverhalts etwa verbleibende Ungewißheit in Umkehr der materiellen Beweislast zu Lasten des betroffenen Beamten geht (vgl. BVerwGE 3, 110 [113, 115]; 5, 275 [278]; 8, 305 [307]). - BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
Anfechtung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Wenn das Revisionsgericht auf die Berücksichtigung dieser Vermutung hinwirkt, so handelt es im Rahmen seiner Aufgabe, für die richtige Anwendung des materiellen Rechts und damit auch für die Beachtung der Grundlagen der Beweiswürdigung, hier der allgemeinen Erfahrungssätze, Sorge zu tragen (vgl. BVerwGE 8, 305 [307]; Urteile vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 210.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 56, vom 16. Mai 1963 - BVerwG II C 118.61 - und vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -). - BVerwG, 08.05.1963 - VI C 82.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Demgegenüber wird nach der rechtlichen Konzeption des Bundesverwaltungsgerichts den nachfolgenden Ernennungen oder Beförderungen nicht automatisch die Grundlage entzogen; die Tatsachengerichte sind vielmehr verpflichtet, den Sachverhalt erschöpfend aufzuklären und jede, insbesondere die letzte Ernennung oder Beförderung bis zum 8. Mai 1945 gesondert auf ihren politischen Unrechtsgehalt zu überprüfen (vgl. BVerwGE 9, 39; Urteile vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 82.60 -, vom 16. Mai 1963 - BVerwG II C 118.61 - und vom 10. Juli 1963 - BVerwG VI C 187.61 -). - BVerwG, 24.06.1959 - VI C 31.58
- BVerwG, 21.06.1960 - VI C 85.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.01.1960 - VI C 20.58
- BVerwG, 04.12.1959 - VI C 210.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.10.1961 - VI C 187.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.10.1962 - VI C 156.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.02.1960 - VI C 357.56
Wechsel der Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde nach § 60 Gesetz zu Art. 131 …
- BVerwG, 02.02.1967 - VI B 11.66
Vorliegen einer die (materielle) Beweislast umkehrenden tatsächlichen Vermutung …
Wenn dabei das Berufungsgericht der fachlichen Eignung des Adam W. keine entscheidende und dem Kläger günstige Bedeutung beigemessen hat, sondern nur festgestellt hat, dem Beweisergebnis könne allenfalls entnommen werden, daß "neben parteipolitischen auch in gewissem Umfang fachliche Gesichtspunkte eine Rolle gespielt haben", so handelt es sich hierbei um eine Frage der Beweiswürdigung, und es liegt darin keine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, denn nach dessen Rechtsprechung steht selbst die volle fachliche Eignung der Annahme einer überwiegend politischen Motivierung einer Ernennung nicht entgegen (vgl. u.a. Urteil vom 29. Januar 1964 - BVerwG VI C 185.62 -).Das Vorbringen der Beschwerde, hinsichtlich der späteren Ernennungen des Adam W. seien insbesondere dessen Personalakten und die Bekundungen des Zeugen Dr. St. auszuschöpfen gewesen, läßt, abgesehen von der mangelnden Ordnungsmäßigkeit dieser Rüge, keinen Verstoß gegen verfahrensrechtliche Vorschriften ( § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1, § 125 Abs. 1 VwGO) erkennen, denn das Berufungsgericht war nicht gehalten, sich in den Entscheidungsgründen mit jedem einzelnen, sogar erheblichen Beweismittel besonders auseinanderzusetzen (vgl. Urteil vom 29. Januar 1964 - BVerwG VI C 185.62 -).
- VG Bremen, 15.06.1977 - I A 39/77 Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens aufgrund Gewohnheitsrechts und ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung ist es, daß das Rechtsverhältnis, aus dem die geltend gemachten Ansprüche hergeleitet werden, subordinationsrechtlicher Art sind (BVerwG, Urteil vom 24.6.1966 - VI C 185.62 - NJW?, 1049 ff.).
- BVerwG, 22.05.1968 - VI C 96.64
Rechtsmittel
Die Darlegungen des Berufungsgerichts über die sogenannte Fortwirkungsvermutung stehen nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 8, 305 undUrteile vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 93.61 - [RiA 1963 S. 219] undvom 29. Januar 1964 - BVerwG VI C 185.62 -).
- BVerwG, 29.10.1974 - VI CB 25.74
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Die Revision verkennt in diesem Zusammenhang, daß sich das Tatsachengericht nicht mit jeder Einzelheit des Vorbringens eines Prozeßbeteiligten auseinanderzusetzen braucht (Urteile vom 29. Januar 1964 - BVerwG VI C 185.62 - und vom 25. März 1964 - BVerwG VI C 215.61 - sowie Beschlüsse vom 12. August 1974 - BVerwG VI C 15.74 - und vom 13. August 1974 - BVerwG VI ER 201.74 -). - BVerwG, 22.10.1968 - VI C 77.64
Rechtsmittel
Die in diesen Darlegungen gleichzeitig enthaltene gebotene Rückschau auf die Entwicklung der Laufbahn des Ehemannes der Klägerin erlaubt es überdies, an die überwiegend politisch motivierte Bestellung zum Staatskommissar die tatsächliche Vermutung (in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. BVerwGE 5, 275; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56]; außerdemUrteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 289.57 -, vom 7. April 1960 - BVerwG VI C 172.58 -, vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 5.58 - undvom 29. Januar 1964 - BVerwG VI C 185.62 - Fortwirkungsvermutung genannt) zu knüpfen, daß die politische Motivation auch der Ernennung zum Oberbürgermeister angehaftet hat(Urteile vom 7. Juli 1960 - BVerwG II C 102.59 - und insbesonderevom 8. September 1960 - BVerwG II C 189.58 -). - BVerwG, 20.10.1966 - VI C 31.65
Wirksamkeit einer Ernennung eines mit dem Nationalsozialismus eng verbundenen …
Steht schon die volle fachliche Eignung für das übertragene Amt der Annahme einer überwiegend politischen Motivierung der Ernennung nicht entgegen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 210.57 -, vom 14. März 1963 - BVerwG II C 93.61 -, vom 23. April 1963 - BVerwG II C 168.61 - und vom 29. Januar 1964 - BVerwG VI C 185.62 -), so gilt das hier um so mehr, da die berufliche Laufbahn des v. P. seit 1932 durch seine hauptamtliche Tätigkeit in der NSDAP gekennzeichnet war, er die laufbahnmäßigen Voraussetzungen für den höheren Verwaltungsdienst nicht besaßt nicht in der staatlichen oder kommunalen Verwaltung tätig gewesen war und seine kommunalpolitischen Erfahrungen im Rahmen seiner politischen Tätigkeit in der Partei erworben hatte. - BVerwG, 07.12.1966 - VI C 116.63
Rechtsmittel
Abgesehen davon, daß das Berufungsgericht nicht gehalten war, sich in den Entscheidungsgründen mit jedem einzelnen - sogar erheblichen - Beweismittel besonders auseinanderzusetzen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1964 - BVerwG VI C 185.62 -), hätte dieses Schreiben nur als Indiz Bedeutung haben können.
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