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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,344
BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56 (https://dejure.org/1960,344)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1960 - VI C 212.56 (https://dejure.org/1960,344)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1960 - VI C 212.56 (https://dejure.org/1960,344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Pensionsamtes zur Ermittlung des Zeitpunktes des Eintritts der Dienstunfähigkeit und des Ausschlusses einer sich darauf beziehenden Ermessensentscheidung - Anwendbarkeit des Rechtsgedanken der Verwirkung im Beamtenrecht insbesondere im Hinblick auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1960, 678
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.02.1958 - VI C 234.57
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß der Rechtsgedanke der Verwirkung auch im Beamtenrecht, hier insbesondere im Hinblick auf die gegenseitigen Verpflichtungen aus den Geboten der Fürsorge und Treue gilt (vgl. Urteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 -, NDBZ 1957 S. 270; BVerwGE 6, 204 [BVerwG 24.02.1958 - VI C 234/57]).

    Die Verwirkung setzt aber voraus, daß der Betroffene die Rechtslage kennt und deshalb zur Geltendmachung seines Anspruchs auch in der Lage ist (BVerwGE 6, 204 [BVerwG 24.02.1958 - VI C 234/57] [206]; ferner auch Stich, DVBl. 1956 S. 325 und 1959 S. 234).

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG) …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
    Nach herrschender Meinung gibt es auch in dem vom Untersuchungsgrundsatz (§ 61 MRVO Nr. 165, jetzt § 86 VwGO) beherrschten Verwaltungsprozeß eine materielle (objektive) Beweislast des Inhalts, daß eine Partei die Folgen der Ungewißheit einer vom Gericht für rechtserheblich gehaltenen Tatsache gegen sich gelten lassen muß, die das Gericht trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht zu beseitigen vermag (vgl. BVerwGE 3, 110 [BVerwG 27.01.1956 - II C 40.54] [115]; 3, 245; 3, 267; 5, 31 [34]; Urteil des BSG vom 24. Oktober 1957, NJW 1958 S. 39).
  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
    Nach herrschender Meinung gibt es auch in dem vom Untersuchungsgrundsatz (§ 61 MRVO Nr. 165, jetzt § 86 VwGO) beherrschten Verwaltungsprozeß eine materielle (objektive) Beweislast des Inhalts, daß eine Partei die Folgen der Ungewißheit einer vom Gericht für rechtserheblich gehaltenen Tatsache gegen sich gelten lassen muß, die das Gericht trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht zu beseitigen vermag (vgl. BVerwGE 3, 110 [BVerwG 27.01.1956 - II C 40.54] [115]; 3, 245; 3, 267; 5, 31 [34]; Urteil des BSG vom 24. Oktober 1957, NJW 1958 S. 39).
  • BVerwG, 04.05.1956 - V C 172.55

    Recht des Verfügungsberechtigten auf Auswahl des Mieters - Erforderlichkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
    Nach herrschender Meinung gibt es auch in dem vom Untersuchungsgrundsatz (§ 61 MRVO Nr. 165, jetzt § 86 VwGO) beherrschten Verwaltungsprozeß eine materielle (objektive) Beweislast des Inhalts, daß eine Partei die Folgen der Ungewißheit einer vom Gericht für rechtserheblich gehaltenen Tatsache gegen sich gelten lassen muß, die das Gericht trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht zu beseitigen vermag (vgl. BVerwGE 3, 110 [BVerwG 27.01.1956 - II C 40.54] [115]; 3, 245; 3, 267; 5, 31 [34]; Urteil des BSG vom 24. Oktober 1957, NJW 1958 S. 39).
  • BVerwG, 18.04.1956 - V C 145.55

    Genehmigung einer Mieterhöhung - Unrichtige Auslegung einer Verordnungsnorm - …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
    Nach herrschender Meinung gibt es auch in dem vom Untersuchungsgrundsatz (§ 61 MRVO Nr. 165, jetzt § 86 VwGO) beherrschten Verwaltungsprozeß eine materielle (objektive) Beweislast des Inhalts, daß eine Partei die Folgen der Ungewißheit einer vom Gericht für rechtserheblich gehaltenen Tatsache gegen sich gelten lassen muß, die das Gericht trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht zu beseitigen vermag (vgl. BVerwGE 3, 110 [BVerwG 27.01.1956 - II C 40.54] [115]; 3, 245; 3, 267; 5, 31 [34]; Urteil des BSG vom 24. Oktober 1957, NJW 1958 S. 39).
  • BVerwG, 03.04.1957 - V C 415.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
    Nach herrschender Meinung gibt es auch in dem vom Untersuchungsgrundsatz (§ 61 MRVO Nr. 165, jetzt § 86 VwGO) beherrschten Verwaltungsprozeß eine materielle (objektive) Beweislast des Inhalts, daß eine Partei die Folgen der Ungewißheit einer vom Gericht für rechtserheblich gehaltenen Tatsache gegen sich gelten lassen muß, die das Gericht trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht zu beseitigen vermag (vgl. BVerwGE 3, 110 [BVerwG 27.01.1956 - II C 40.54] [115]; 3, 245; 3, 267; 5, 31 [34]; Urteil des BSG vom 24. Oktober 1957, NJW 1958 S. 39).
  • BVerwG, 30.01.1957 - VI C 206.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß der Rechtsgedanke der Verwirkung auch im Beamtenrecht, hier insbesondere im Hinblick auf die gegenseitigen Verpflichtungen aus den Geboten der Fürsorge und Treue gilt (vgl. Urteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 206.56 -, NDBZ 1957 S. 270; BVerwGE 6, 204 [BVerwG 24.02.1958 - VI C 234/57]).
  • BVerwG, 21.10.1955 - II C 252.54

    Dienstunfähigkeit im Sinne des G 131, insbesondere für Polizeibeamte

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
    In der Sache selbst ist das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen, daß die oberste Dienstbehörde oder die von ihr beauftragte nachgeordnete Behörde gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 G 131 (§ 53 Abs. 1 G 131) die Dienstunfähigkeit von Amts wegen festzustellen hat und daß ihr insoweit hinsichtlich der Feststellung des Zeitpunkts der Dienstunfähigkeit kein Ermessensspielraum eingeräumt ist (vgl. hierzu auch BVerwGE 2, 270 [BVerwG 21.10.1955 - II C 252/54]).
  • BVerwG, 09.03.1960 - VI C 156.57

    Versorgung früherer Berufssoldaten - Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit"

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
    Die Revision übersieht die insoweit für die Berufssoldaten der früheren Wehrmacht getroffene Sonderregelung in § 53 Abs. 1 Satz 3 G 131 u.F. (= § 53 Abs. 1 Satz 4 G 131 Fassung 1953 = § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 Fassung 1957), nach der die Dienstunfähigkeit bei diesem Personenkreis als Minderung der Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben um wenigstens 2/3 zu verstehen ist (vgl* hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 156.57 - VV Nr. 6 zu § 29 G 131 und Nr. 4 Abs. 2 a zu § 53 G 131).
  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 278.57

    Einholung eines medizinischen Obergutachtens bei sich in einer schwerwiegenden …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56
    Die Einholung eines weiteren Gutachtens, gegebenenfalls eines abschließenden Obergutachtens (vgl. hierzu Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 278.57 -, DVBl. 1960 S. 287) wäre dann auch deswegen geboten gewesen, weil in dem Gutachten von Frau Dr. B... und im gerichtsmedizinischen Gutachten, demzufolge der Kläger jedenfalls vor Antritt seiner Strafhaft in seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt gewesen ist, einige nicht unwesentliche Divergenzen im Untersuchungsbefund bestehen.
  • BSG, 13.11.1956 - 10 RV 370/54

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) - …

  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der …

    Die Unkenntnis oder Verkennung der eigenen Rechtsposition schließt die Bewertung der späten Geltendmachung als treuwidrig aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Mai 1960 BVerwG VI C 212.56 - DVBl 1960, 678 und vom 24. Februar 1958 BVerwG VI C 234.57 BVerwGE 6, 204 ; BFH, Urteil vom 19. Januar 1977 VII R 84/73 BFHE 121, 251 ; BSG, Urteil vom 29. Juni 1972, SGb 1973, 406 ).
  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 214.61

    Kriegsunfallversorgung wegen eines erlittenen Unfalls im zweiten Weltkrieg …

    Inhalt des Bescheides war also sowohl die Feststellung des Rechtsstandes des Klägers nach dem Gesetz zu Art. 131 GG wie die Vermögensrechtliche Festsetzung des ihm zustehenden Ruhegehalts (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1960 - BVerwG VI C 212.56 -, Buchholz BVerwG 234, § 35 G 131 Nr. 9).

    Aus diesem Grunde ist das Revisionsvorbringen über die rechtliche Bedeutung des Bescheides vom 24. Oktober 1953 und der Hinweis der Revision auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 270; Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG VI C 212.56 -, Buchholz BVerwG 234, § 35 G 131 Nr. 9) zur Feststellung des Zeitpunkts der Dienstunfähigkeit unbeachtlich.

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 89.72

    Widerruf einer Genehmigung eines Getreideimporteurs - Verletzung der …

    Davon kann aber nur die Rede sein, wenn der Anspruchsberechtigte einen Anspruch, der ihm bekannt ist, geltend zu machen unterläßt (so BVerwGE 6, 204 [206]; Urteil vom 25. Mai 1960 -BVerwG VI C 212.56 -, DVBl. 1960, 678 = Buchholz 234, § 35 G 131 Nr. 9; vgl. weiter Urteil vom 9. Februar 1966 - BVerwG V C 99.65 -, DVBl. 1966, 600).
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