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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1219
BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73 (https://dejure.org/1974,1219)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1974 - VI C 234.73 (https://dejure.org/1974,1219)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1974 - VI C 234.73 (https://dejure.org/1974,1219)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
    Der Tötung durch aktives Handeln steht allerdings im Ergebnis die Unterlassung einer Handlung gleich, durch welche das Sterben von Menschen verhindert werden könnte, zu deren Schutz sich der Wehrpflichtige nach den ihn behauptetermaßen bindenden Grundsätzen aufgerufen fühlen müßte (BVerwGE 39, 269 [272]).

    In solcher Konfliktsituation, in der unausweichlich Menschenleben vernichtet wird, ist aber nicht die schließlich gewählte Alternative von Bedeutung, sondern die Motivation, die den Wehrpflichtigen zu seiner Entscheidung veranlaßt (BVerwGE 39, 269 [272]).

    Maßgebend ist allein, daß der Wehrpflichtige den tragischen Konflikt tatsächlich als solchen erfährt und die getroffene Wahl so, wie sie getroffen ist, sein Gewissen belastet (BVerwGE 39, 269 [272]; 44, 313 [318]).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
    Maßgebend ist allein, daß der Wehrpflichtige den tragischen Konflikt tatsächlich als solchen erfährt und die getroffene Wahl so, wie sie getroffen ist, sein Gewissen belastet (BVerwGE 39, 269 [272]; 44, 313 [318]).

    In der erneuten mündlichen Verhandlung wird das Verwaltungsgericht den Kläger nochmals als Partei zu vernehmen haben, und zwar unter Beachtung der in BVerwGE 44, 313 entwickelten Rechtsgrundsätze.

  • BVerwG, 13.09.1973 - VI C 173.73

    Voraussetzungen eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
    Angesichts der besonderen Bedeutung der Bekundungen eines Wehrpflichtigen über die Gründe seiner Kriegsdienstverweigerung ist deren Aufnahme in die Verhandlungsniederschrift, wie der Senat mehrfach betont hat (u.a.Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20] und11. Dezember 1973 - BVerwG VI C 60.73 - [DÖV 1974, 172]), wünschenswert.

    Das gilt sinngemäß auch, sofern unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Vernehmung von Zeugen geboten sein sollte (vgl.Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 -).

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
    So verhält es sich z.B., wenn der Antragsteller sich mit den die Waffenanwendung betreffenden Problemen innerlich noch nicht so ernstlich befaßt hat, daß eine seelische Belastung durch den Zwang zum Wehrdienst für ihn in Betracht kommt(Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]).
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
    Der "Richtigkeit" oder "Unrichtigkeit" der Antworten kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu(Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29]).
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
    Jedenfalls sind die wesentlichen Erklärungen inhaltlich wiederzugeben, gleich, ob im Protokoll, dem Tatbestand des Urteils oder - zusammenhängend und nicht mit rechtlicher Würdigung vermengt (BVerwGE 13, 338 [340]) - in den Entscheidungsgründen; dazu gehören gegebenenfalls auch die über die Persönlichkeit des Wehrpflichtigen Aufschluß verleihenden Umstände (§ 26 Abs. 4 Satz 1, § 33 Abs. 4 Satz 2 WPflG).
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 115.69

    Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen - Unzulässigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
    Etwas anderes kommt auch im Urteil des VIII. Senatsvom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 115.69 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 37), auf welches sich das Verwaltungsgericht beruft, nicht zum Ausdruck, wenn dort die "gleichartige seelische Not" betont wird.
  • BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73

    Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
    Angesichts der besonderen Bedeutung der Bekundungen eines Wehrpflichtigen über die Gründe seiner Kriegsdienstverweigerung ist deren Aufnahme in die Verhandlungsniederschrift, wie der Senat mehrfach betont hat (u.a.Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20] und11. Dezember 1973 - BVerwG VI C 60.73 - [DÖV 1974, 172]), wünschenswert.
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 64.68

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
    Dort ging es dem VIII. Senat, der in seinemUrteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 - den Konflikt als für einen Kriegsdienstverweigerer möglicherweise unlösbar bezeichnet hatte, vor allem um die Klarstellung, daß auch der Wehrpflichtige eine Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG getroffen haben kann, der im Kriegsfall bereit wäre, zur Rettung von Zivilpersonen, deren Leben in seine Hand gegeben ist, dem Feinde gegenüber von der Waffe Gebrauch zu machen.
  • BVerwG, 28.05.1974 - VI CB 103.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
    Um Mißverständnissen vorzubeugen, hält der erkennende Senat es für geboten, auf folgendes hinzuweisen: Wohl kann im Einzelfall die Art und Weise, in der der Wehrpflichtige der Fragestellung begegnet und sich für ein Unterlassen entscheidet, gegen eine Gewissensnot sprechen (vgl.Beschluß vom 28. Mai 1974 - BVerwG VI CB 103.73 -).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Sein Untätigbleiben muß den Wehrpflichtigen auch nicht in gleichem Maße belasten wie ein aktives Handeln (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 - und vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 72.74 -).

    Das aber steht dem Richter in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht zu (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29] und vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 - und - BVerwG VI C 50.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 83]).

    Im Einzelfall kann allerdings die Art und Weise, in der der Wehrpflichtige der Fragestellung begegnet und sich für ein Unterlassen entscheidet, gegen eine Gewissensnot sprechen (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 -).

  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 158.73

    Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an …

    Maßgebend ist, daß der Wehrpflichtige den tragischen Konflikt tatsächlich erfährt und die Wahl, so wie sie getroffen ist, sein Gewissen belastet (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 - unter Hinweis auf BVerwGE 39, 269 [272]).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …

    Dabei muß ihn sein Untätigbleiben, wie der erkennende Senat die Rechtsprechung weiter präzisiert hat, nicht in gleichem Maße seelisch bedrücken, wie dies bei aktivem Tun der Fall wäre (Urteil vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 -), doch wird er regelmäßig Schuld verspüren (Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 27.76

    Voraussetzungen für die Feststellung einer seelische Belastung durch den Zwang …

    Eine solche Abwägung ist entgegen der Ansicht der Revision auch dann erforderlich, wenn der Wehrpflichtige sich für ein Unterlassen entscheidet (vgl. dazu Urteil vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 -), unbeschadet des vielleicht generalisierenden, den Wehrpflichtigen seiner Ansicht nach in jedem Fall bindenden Ergebnisses.
  • BVerwG, 04.11.1981 - 6 B 55.81

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen Abweichung - Bereitschaft …

    Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG von den in der Beschwerdeschrift angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 18.73 - (BVerwGE 44, 313), vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - (BVerwGE 39, 269) und vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 234.73 - ab.
  • BVerwG, 27.05.1975 - 6 B 11.75

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers - …

    Wer außerstande ist, ohne seelische Not einen Menschen zu töten, wird daher eine entsprechende innere Belastung erfahren, wenn er seinen moralischen Geboten folgt und es unterläßt, in das Geschehen einzugreifen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 - und vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 -).
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