Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beweisanforderungen für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG - Gerichtliche Nachprüfung einer Anerkennung des Wehrdienstpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer durch die Prüfungsgremien - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 10.09.1970 - I VG.W 25/70
- BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
"Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45 ff.) auch festgestellt, daß die Frage, ob im Einzelfall der Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert wird, richterlicher Nachprüfung unterliegt (BVerfGE 12, 45 [55 f.]).Darf damit der Richter dem 'Phänomen Gewissen' (BVerfGE 12, 45 [55]) nachgehen, dann kann er, solange das Gesetz nichts anderes vorschreibt, dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist.
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
Eine solche rechtliche Konzeption, wie sie hier vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt worden ist, ist vom erkennenden Senat im Anschluß an die Entscheidung des früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen VIII. Senats (BVerwGE 41, 53 f.) in ständiger Rechtsprechung mißbilligt worden; denn sie löst die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von den gesetzlichen Voraussetzungen einer von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG geschützten Gewissensentscheidung (vgl. zuletzt Urteil vom 29. März 1974 - BVerwG VI C 220.73 - mit Nachweisen).Erst nach dem Ergebnis einer nach Lage des Falles gebotenen weiteren Sachaufklärung wird sich dann die Frage stellen, ob dem Beigeladenen die Erleichterungen bei der Beweiswürdigung zugute kommen können, deren Berechtigung in diesem Rechtsbereich der VIII. Senat in seinem oben schon angeführten Urteil BVerwGE 41, 53 f. anerkannt hatte und die der erkennende Senat inzwischen in seinem Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435) noch präzisiert hat.
- BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62
Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
Für die Beweislast ist die Zufälligkeit der Beteiligtenrolle ohne Bedeutung, für sie kommt es vielmehr darauf an, wer aus einer unerweislich gebliebenen Tatsache eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (BVerwGE 18, 168 [170], Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 148.73 -).
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
Bei der nochmaligen Verhandlung des Falles wird das Verwaltungsgericht auch Gelegenheit haben, die Kriterien der vom Beigeladenen behaupteten Gewissensentscheidung unter Berücksichtigung des Urteils vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 18.73 - (NJW 1974, 1343) zu überprüfen. - BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
Beweiserleichterungen, welche über die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus den Besonderheiten des Anerkennungsverfahrens entwickelten Gesichtspunkte hinausgehen (vgl. BVerwGE 30, 358 [360]; 7, 242 [247, 248]; Buchholz 448 Nr. 26, 29 zu § 25 WPflG), lassen sich nicht aus Art. 4 Abs. 3 GG herleiten. - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
Beweiserleichterungen, welche über die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus den Besonderheiten des Anerkennungsverfahrens entwickelten Gesichtspunkte hinausgehen (vgl. BVerwGE 30, 358 [360]; 7, 242 [247, 248]; Buchholz 448 Nr. 26, 29 zu § 25 WPflG), lassen sich nicht aus Art. 4 Abs. 3 GG herleiten. - BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
Erst nach dem Ergebnis einer nach Lage des Falles gebotenen weiteren Sachaufklärung wird sich dann die Frage stellen, ob dem Beigeladenen die Erleichterungen bei der Beweiswürdigung zugute kommen können, deren Berechtigung in diesem Rechtsbereich der VIII. Senat in seinem oben schon angeführten Urteil BVerwGE 41, 53 f. anerkannt hatte und die der erkennende Senat inzwischen in seinem Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435) noch präzisiert hat. - BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung des erkennenden Senats als mit Art. 4 Abs. 3 GG für vereinbar erachtet und in dem Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 -, durch den die Verfassungsbeschwerde eines Wehrpflichtigen gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 160.73 - nicht zur Entscheidung angenommen worden ist, u.a. ausgeführt:. - BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
Gerade der Sicherstellung der gerichtlichen Kontrolle in diesem Umfange dient die spezielle Regelung des § 35 Abs. 2 WPflG, nach der ausnahmsweise von einer Bundesbehörde gegen die Bescheide von Prüfungsgremien des Bundes Klage erhoben werden kann mit dem Ziel, die zugunsten eines antragstellenden Wehrpflichtigen ergangenen Bescheide aufzuheben, während es in der geltenden Rechtsordnung (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO) sonst die Regel ist, daß ein auf Antrag des Bürgers ergangener, ihm günstiger behördlicher Bescheid der gerichtlichen Kontrolle entzogen bleibt (vgl. hierzu das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 43.73 - und das Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 -). - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73
Jedenfalls wird der Beigeladene selbst nochmals - und zwar wie dies in der Regel geschehen sollte (vgl. hierzu Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 -) - förmlich als Partei vernommen werden müssen, da seine bisherige Anhörung möglicherweise durch die mit dem Gesetz nicht in Einklang stehenden zu geringen Anforderungen, die das Verwaltungsgericht für den Nachweis einer durch Art. 4 Abs. 3 GG geschützten Gewissensentscheidung hat genügen lassen, beeinflußt war. - BVerwG, 21.12.1973 - VI CB 177.73
Anforderung an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Allgemeine Glaubwürdigkeit …
- BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73
- BVerwG, 30.11.1973 - VI C 148.73
Beweislast und Gegenrüge eines revisionsbeklagten Kriegsdienstverweigerers - …
- BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 100.81
In-sich-Prozess - Verwaltungsgericht - Örtliche Zuständigkeit - Wehrpflichtiger …
Dieser Feststellung steht die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Rolle des Wehrpflichtigen im In-sich-Prozeß gemäß § 35 Abs. 2 WPflG (Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 25.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 77]) nicht entgegen.Daran ändert auch der Umstand nichts, daß der Wehrpflichtige als Beigeladener im In-sich-Prozeß nach § 35 Abs. 2 WPflG nicht von der ihm obliegenden Sachaufklärungspflicht befreit ist und daß die Beweisanforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung im Gerichtsverfahren bei einem im Verwaltungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Wehrpflichtigen nicht reduziert sind, weil es sich bei den Bescheiden der Prüfungsgremien nach §§ 25, 26 WPflG um Entscheidungen nach zwingendem Recht handelt, die deshalb in vollem Umfange der gerichtlichen Nachprüfung unterliegen und nach Maßgabe des § 113 Abs. 2 VwGO durch gerichtliche Feststellungen ersetzbar sind (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 25.73 - [a.a.O.]; Urteil vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130]); denn solange das Verwaltungsgericht den anerkennenden Bescheid des Prüfungsausschusses oder der Prüfungskammer auf die Klage der Bundesrepublik Deutschland hin nicht aufhebt, behält der Wehrpflichtige die ihm eingeräumte Rechtsposition als anerkannter Kriegsdienstverweigerer.
- BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75
Unterlassen der Protokollierung von Parteiaussagen und Zeugenaussagen - …
Solange das Gesetz nichts anderes vorschreibt, darf aber der Tatsachenrichter eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nur bejahen, wenn er sich im Einzelfall davon überzeugt hat (vgl. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 25.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 77] und - BVerwG VI C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78] …sowie Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [a.a.O.]). - BVerwG, 19.12.1990 - 6 B 24.90
Kriegsdienstverweigerung: Aussageverweigerungsrecht und Aussageverweigerung des …
Wie der Senat mehrfach entschieden hat, ist die Zufälligkeit der Parteirolle für die Beweislast in Kriegsdienstverweigerungssachen ohne Bedeutung; es kommt nur darauf an, wer aus einer unerweislich gebliebenen Tatsache eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet; deshalb geht es zu Lasten des Wehrpflichtigen, wenn die von ihm behaupteten Gewissensgründe unerweislich sind; die Beweisanforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung sind im Gerichtsverfahren bei einem im Verwaltungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer anerkannten (nunmehr beigeladenen) Wehrpflichtigen nicht reduziert (vgl. Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 148.73 - und vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 25.73 - ).
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 33.75
Prinzipielle Ablehnung von Gewalt zur Tötung von Menschen als Voraussetzung für …
- BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74
Rechtsbehelfsbefugnis der Wehrbehörden - Voraussetzungen des Wiederaufgreifens …
Dem entspricht es, wie der erkennende Senat im Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 25.73 - entschieden hat, daß einem Wehrpflichtigen, der von der Prüfungskammer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und von der Wehrbereichsverwaltung im Rahmen ihrer Rechtsmittelbefugnis nach § 35 Abs. 2 WPflG in ein Gerichtsverfahren gezogen worden ist, keinerlei Erleichterung in der Beweisführung gegenüber denjenigen Wehrpflichtigen zukommt, die nach Ablehnung in den Verwaltungsinstanzen von sich aus Klage erheben. - BVerwG, 27.10.1975 - 6 B 52.75
Geltendmachung einer Abweichungsrüge und der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Anerkennung im Vorverfahren die vom Verwaltungsgericht an die Feststellung der Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen anzulegenden Maßstäbe nicht verändert (…vgl. allgemein Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63] und - BVerwG VI C 148.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 64] sowie Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 25.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 77]), und daß für die Urteilsbildung des Verwaltungsgerichts regelmäßig die Parteivernehmung des Kriegsdienstverweigerers maßgeblich ist (…vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 52]). - BVerwG, 21.10.1975 - VI C 121.74 Solange das Gesetz nichts anderes vorschreibt, darf der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (BVerfG, Beschluß vom 25. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 25.73 -).
- BVerwG, 20.10.1975 - VI C 122.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Solange das Gesetz nichts anderes vorschreibt, darf der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 25.73 -). - BVerwG, 03.06.1983 - 6 C 116.81
Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …
Daß die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer durch die Prüfungsgremien das Verwaltungsgericht nicht von der ihm obliegenden Sachaufklärungs- und Beweiswürdigungspflicht befreit und daß daher die Beweisanforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung im Gerichtsverfahren bei einem im Verwaltungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Wehrpflichtigen nicht reduziert sind, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 25.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 77]); aus diesem Grunde durfte das Verwaltungsgericht auch nicht etwa deshalb auf die förmliche Vernehmung des Klägers als Partei verzichten, weil er vom Prüfungsausschuß als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden war. - BVerwG, 05.11.1975 - VI C 64.74
Unzulängliche Maßstäbe an den Nachweis einer Gewissensentscheidung - …
Solange das Gesetz nichts anderes vorschreibt, darf der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; Urteil vom 30. November. 1973 - BVerwG VI C 148.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 64]; Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 25.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 77]). - BVerwG, 20.05.1975 - 6 CB 16.75
Anerkennung einer Wehrdienstverweigerung
- BVerwG, 20.05.1975 - 6 CB 17.75
Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers
- BVerwG, 02.05.1975 - VI CB 121.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
- BVerwG, 02.05.1975 - VI CB 122.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
- BVerwG, 17.12.1974 - VI B 74.74
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …
- BVerwG, 27.08.1981 - 6 B 63.81
Darlegungslast und materielle Beweislast des beigeladenen …
- BVerwG, 20.06.1979 - 6 B 8.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 02.06.1975 - 6 B 28.75
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