Rechtsprechung
| BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Festsetzung einer Sonderabgabe gemäß § 17. Abs. 2 des Gesetzes zu Art. 131 GG - Der zum G 131 anrechenbare Personenkreis - Pflichtwidrig besetzte Planstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1964 - VI A 615/63
- BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvF 4/56
Rechtsverhältnisse der Flüchtlinge
Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
Zahlungsverpflichtungen gemäß § 17 G 131 (u. F., F. 1953 = § 17 Abs. 2 [F. 1957]) entstehen allerdings nur, wenn der Dienstherr schuldhaft gehandelt hat (BVerfGE 7, 305 [BVerfG 05.03.1958 - 2 BvF 4/56] [319]; VV zu § 17 G 131 Nr. 1).Etwas anderes läßt sich auch nicht aus dem Bußgeldcharakter der Zahlungsverpflichtungen nach § 17 G 131 (vgl. dazu BVerfGE 7, 305 [BVerfG 05.03.1958 - 2 BvF 4/56] [319]) und den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 25. März 1952 (BGBl. I S. 177) herleiten.
- BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
Der Formvorschrift des § 82 Abs. 1 VwGO, wonach die Klage einen bestimmten Antrag enthalten "soll", ist genügt, wenn das Ziel der Klage aus der Tatsache der Klageerhebung allein oder in Verbindung mit den während der Klagefrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (vgl. BVerwGE 5, 37 [BVerwG 12.04.1957 - IV C 52/56]; 12, 189). - BVerwG, 12.04.1957 - IV C 52.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
Der Formvorschrift des § 82 Abs. 1 VwGO, wonach die Klage einen bestimmten Antrag enthalten "soll", ist genügt, wenn das Ziel der Klage aus der Tatsache der Klageerhebung allein oder in Verbindung mit den während der Klagefrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (vgl. BVerwGE 5, 37 [BVerwG 12.04.1957 - IV C 52/56]; 12, 189).
- BVerwG, 17.10.1967 - VI C 41.65
Anspruch einer Witwe auf Witwengeld bei der Heirat eines pensionierten Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
Die Verwirkung setzt ein entsprechendes Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, daß der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werde (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1967 - BVerwG VI C 41.65 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
Der Rücknehmbarkeit der genannten Verfügung steht hier auch nicht der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen, wobei offenbleiben kann, ob dieser Grundsatz im Verkehr zwischen Behörden überhaupt Anwendung finden kann (vgl. BVerwGE 23, 25 [BVerwG 08.12.1965 - V C 21/64] und Urteil vom 20. Juni 1967 - BVerwG V C 175.66 -) oder wenigstens in Fällen der vorliegenden Art. Das Vertrauen der Klägerin in den Fortbestand der Verfügung vom 7. Februar 1961 allein vermag jedenfalls Vertrauensschutz nicht zu begründen (vgl. BVerwGE 8, 271; 9, 251). - BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64
Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
Der Rücknehmbarkeit der genannten Verfügung steht hier auch nicht der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen, wobei offenbleiben kann, ob dieser Grundsatz im Verkehr zwischen Behörden überhaupt Anwendung finden kann (vgl. BVerwGE 23, 25 [BVerwG 08.12.1965 - V C 21/64] und Urteil vom 20. Juni 1967 - BVerwG V C 175.66 -) oder wenigstens in Fällen der vorliegenden Art. Das Vertrauen der Klägerin in den Fortbestand der Verfügung vom 7. Februar 1961 allein vermag jedenfalls Vertrauensschutz nicht zu begründen (vgl. BVerwGE 8, 271; 9, 251). - BVerwG, 20.06.1967 - V C 175.66
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
Der Rücknehmbarkeit der genannten Verfügung steht hier auch nicht der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen, wobei offenbleiben kann, ob dieser Grundsatz im Verkehr zwischen Behörden überhaupt Anwendung finden kann (vgl. BVerwGE 23, 25 [BVerwG 08.12.1965 - V C 21/64] und Urteil vom 20. Juni 1967 - BVerwG V C 175.66 -) oder wenigstens in Fällen der vorliegenden Art. Das Vertrauen der Klägerin in den Fortbestand der Verfügung vom 7. Februar 1961 allein vermag jedenfalls Vertrauensschutz nicht zu begründen (vgl. BVerwGE 8, 271; 9, 251). - BVerwG, 19.12.1963 - III C 72.62
Erstattungsanspruch der Behörde aus veränderter Vermögenslage des Betroffenen - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
Für die Gewährung von Vertrauensschutz ist deshalb zu fordern, daß sich die Klägerin in schutzwürdiger Weise darauf eingerichtet hat, von Maßnahmen gemäß § 17 G 131 verschont zu bleiben (ähnlich BVerwGE 13, 253 [BVerwG 20.12.1961 - IV C 195/60]; 17, 335 und Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG III C 262.61 - [NJW 1964 S. 563]). - BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65
Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
Mit dieser Frage und der gegenteiligen Ansicht des Beklagten und des Oberbundesanwalts hat sich der erkennende Senat in dem am selben Tag ergangenen Urteil in der Streitsache BVerwG VI C 98.65 eingehend auseinandergesetzt und im wesentlichen ausgeführt: Gegen die Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung auch im öffentlichen Recht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, sofern es sich um vermögensrechtliche Ansprüche handelt; hierfür bietet sich die entsprechende Anwendung der Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches an, die allerdings für jeden Fallbereich und für jede Einzelvorschrift von einer besonderen Prüfung abhängig zu machen ist. - BVerwG, 29.08.1963 - III C 262.61
Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
Für die Gewährung von Vertrauensschutz ist deshalb zu fordern, daß sich die Klägerin in schutzwürdiger Weise darauf eingerichtet hat, von Maßnahmen gemäß § 17 G 131 verschont zu bleiben (ähnlich BVerwGE 13, 253 [BVerwG 20.12.1961 - IV C 195/60]; 17, 335 und Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG III C 262.61 - [NJW 1964 S. 563]). - BVerwG, 20.12.1961 - IV C 195.60
- BVerwG, 24.02.1966 - II C 45.64
- BVerwG, 06.09.1965 - VI C 68.64
Verjährung von kraft gesetzlichen Forderungsübergangs auf ein Lastenausgleichsamt …
- BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65
Nichteinholung der erforderlichen Zustimmungen zu beanstandeten …
Dazu hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schon in seinem Urteil vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 26.64 - folgendes ausgeführt:. - BVerwG, 18.08.1972 - VII C 57.70
Lauf von Rechtsmittelfristen - Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur …
Entscheidung erstrebt (Urteil vom 20. November 1970 - BVerwG VII C 33.70 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 4 = VerwRspr. Bd. 22, 634; ferner Urteil vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 26.64 -). - BVerwG, 14.10.1977 - 6 B 52.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erforderlichkeit eines …
Daß das Schreiben vom 27. September 1974 nicht ausdrücklich als Widerspruch und der Bescheid vom 15. Oktober 1974 nicht als Widerspruchsbescheid bezeichnet waren, ist ebenso unschädlich wie es auf den Rechtscharakter des Bescheides der Beklagten keinen Einfluß hat, daß er nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen war (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 26.64 -). - BVerwG, 14.06.1973 - II B 6.73
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 26.64 - folgendes ausgeführt:.
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