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| BVerwG, 13.12.1961 - VI C 28.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.01.1960 - 58 III 58
- BVerwG, 13.12.1961 - VI C 28.60
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.12.1961 - VI C 28.60
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 12 [13]) ist die Rüge mangelnder Sachaufklärung nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die Revision die Beweismittel, die nach ihrer Auffassung hätten ausgeschöpft werden müssen, bezeichnet und dartut, daß das angefochtene Urteil auf der Nichterhebung dieser Beweise beruht.
- BVerwG, 27.06.1966 - VI C 114.63
Rechtsmittel
Zu diesen Tatsachen gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Rüge mangelnder Aufklärung des Sachverhalts die Angabe der Beweismittel, deren sich das Berufungsgericht nicht bedient haben soll (BVerwGE 5, 12 [13]; Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 28.60). - BVerwG, 29.10.1963 - VI C 88.61
Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung …
Dieser Verfahrensmangel ist indessen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist nicht ordnungsgemäß gerügt worden; eine Bezugnahme auf das bisherige Vorbringen genügt insoweit nicht; die Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung von Zeugen ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die Zeugen unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnet und wenn ferner dargelegt wird, daß das angefochtene Urteil auf der Nichtvernehmung dieser Zeugen beruhen kann (BVerwGE 5, 12 und - für das Recht der Verwaltungsgerichtsordnung - Urteile des erkennenden Senats vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 - und 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 28.60 -). - BVerwG, 24.06.1971 - VII CB 82.70
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
16 S. 767 und vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 28.60 -).
- BVerwG, 05.08.1968 - II B 84.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Um diesem Erfordernis zu genügen, hätte die Beschwerde neben der Bezeichnung des angebotenen Beweismittels darlegen müssen, daß und weshalb das Berufungsgericht bei Erhebung des angebotenen Beweises zu einem dem Kläger günstigeren Ergebnis hätte gelangen können, daß also das angefochtene Urteil auf der Nichterhebung dieses Beweises beruhe (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 140.62 - mit Hinweis auf BVerwGE 5, 12 [13]; 6, 69 und auf Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 28.60 -). - BVerwG, 02.07.1963 - II C 45.61
Anforderungen an die Begründung eines Urteils - Beurteilung eines Beamten
Diese in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 12 [BVerwG 09.11.1956 - BVerwG II C 175.54] [13]) aus § 57 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - hergeleiteten Anforderungen an die ordnungsmäßige Erhebung einer solchen Verfahrensrüge sind gleicherweise auch gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO zu stellen, denn diese Vorschrift unterscheidet sich nur im Wortlaut, nicht im Inhalt von der entsprechenden Regelung in § 57 Abs. 2 Satz 2 BVerwGG (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 28.60 -). - BVerwG, 09.07.1964 - II C 140.62
Versagung des rechtlichen Gehörs - Versäumung einer rechtzeitigen Berichtigung …
Die Revision hätte neben der wiederholten Angabe der Beweismittel darlegen müssen, daß das Berufungsgericht bei Erhebung der angebotenen Beweise von seiner Rechtsauffassung aus zu einem den Klägern günstigeren Ergebnis gelangt wäre, daß also das angefochtene Urteil auf der Nichterhebung dieser Beweise beruht (vgl. BVerwGE 5, 12 [13]; 6, 69 und BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 28.60 -). - BVerwG, 07.12.1967 - II C 103.64
Feststellung des Rechtsweges wegen Verlustes der Dienstbezüge - Auslegung einer …
Die vom Berufungsgericht im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung, daß der Kläger an die Gründe der Urlaubsgenehmigung gebunden war, steht im Einklang mit der im Schrifttum und in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, daß ein für einen bestimmten Zweck bewilligter Urlaub nicht - nach Erreichung des Zwecks - anderweitig verwendet werden darf (…Fischbach, Bundesbeamtengesetz, 2. Auflage, § 73 Anm. III 8; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG VI C 28.60 -).
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