Rechtsprechung
| BVerwG, 21.08.1973 - VI C 32.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 25.11.1970 - VRS VII/137/70
- BVerwG, 21.08.1973 - VI C 32.73
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1973 - VI C 32.73
Soweit die Revision geltend macht, das Verwaltungsgericht hätte "aus dem Kreis der Auskunftspersonen der Vorinstanzen von sich aus Zeugen laden" müssen, scheitert diese Aufklärungsrüge schon daran, daß sie nicht den Formerfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO entspricht (vgl. hierzu das Urteil des Senats BVerwGE 31, 212 [217, 218]): Weder sind die Zeugen, deren Vernehmung nach Meinung der Revision unerläßlich gewesen sein soll, namentlich genannt, noch sind die in ihr Wissen gestellten Tatsachen hinreichend bezeichnet, noch ist im einzelnen dargetan, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruht oder jedenfalls beruhen kann.
- BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73
Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht …
In Wirklichkeit handelt es sich bei diesen Revisionsangriffen um in Gestalt von Verfahrensrügen vorgetragene Sachrügen, mit denen die Zulassung der Revision nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG nicht erreicht werden könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. August 1973 - BVerwG VI C 58.73 -, vom 21. August 1973 - BVerwG VI C 32.73 - und vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 41.73 -).
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