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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1960 - VI C 334.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1092
BVerwG, 04.04.1960 - VI C 334.56 (https://dejure.org/1960,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1960 - VI C 334.56 (https://dejure.org/1960,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1960 - VI C 334.56 (https://dejure.org/1960,1092)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 177; BRRG § 115; DBG § 149; G 131 §§ 53, 55

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 253
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 13.07.1961 - II C 171.59

    Rechtsmittel

    Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der in dem Gesetz zu Art. 131 GG verwendete Beamtenbegriff dem bis zum 8. Mai 1945 maßgeblichen Beamtenrecht entnommen ist (BVerwGE 4, 303 [304]; vgl. auch BVerwGE 8, 239 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57] [242]; 10, 253), folgt - wie von dem Berufungsgericht richtig entschieden und überdies von der Revision nicht angegriffen ist -, daß der Kläger, weil er infolge Aushändigung einer ihn nach § 30 Abs. 1 DEG nur als Widerrufsbeamten ausweisenden Ernennungsurkunde am 8. Mai 1945 nur diesen Rechtsstand gehabt hat und die gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 6 Abs. 2 und 37 a G 131 nicht erfüllt, nach § 6 Abs. 1 G 131 als mit Ablauf des 8. Mai 1945 durch Widerruf entlassen gilt, also - wie in dem angefochtenen Beschwerdebescheid des Beklagten ausgeführt ist - keinen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG hat.
  • BVerwG, 20.06.1962 - VI C 151.59

    Rechtsmittel

    Selbst wenn er entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts das - nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 10, 253 [BVerwG 04.04.1960 - VI C 334/56]) unbedenkliche - Stichtagserfordernis des § 55 Abs. 1 Satz 1 G 131 erfüllen würde, könnte er eine Versorgung nach diesem Gesetz nicht beanspruchen.
  • BVerwG, 13.06.1962 - VI C 167.59

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß ein Ehrenbeamtenverhältnis die Stichtags Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 und des insoweit gleichlautenden § 55 G 131 nicht erfüllt (Urteile vom 4. April 1960 - BVerwGE 10, 253 [BVerwG 04.04.1960 - VI C 334/56] - und vom 20. Dezember 1960 - BVerwG II C 15.59 -).
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