Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.04.1963

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1963 - VI C 37.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,4728
BVerwG, 08.05.1963 - VI C 37.63 (https://dejure.org/1963,4728)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1963 - VI C 37.63 (https://dejure.org/1963,4728)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1963 - VI C 37.63 (https://dejure.org/1963,4728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,4728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,703
BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63 (https://dejure.org/1963,703)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1963 - VI C 37.63 (https://dejure.org/1963,703)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1963 - VI C 37.63 (https://dejure.org/1963,703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.02.1963 - VI C 179.62
    Auszug aus BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63
    Die aufschiebende Wirkung der Anfechtung wiederherzustellen wäre nur gerechtfertigt, wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Vollziehung der Entlassungsverfügung einschließlich der Einstellung der Zahlung von Bezügen bestände (§ 80 Abs. 5 und Abs. 2 Nr. 4 VwGO; vgl. Beschluß vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).

    Der Kläger irrt, wenn er meint, bei der Abwägung der Interessen habe die Aussicht der Rechtsverfolgung und das fiskalische Interesse außer Betracht zu bleiben (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 - und vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).

    Wenn bei einer solchen Lage dem Überwiegen des Interesses an der Aussetzung der Vollziehung schon hinreichend entgegensteht, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (vgl. Beschluß vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 -), so besteht in dem hier zu entscheidenden Fall sogar darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit, daß die Rechtsverfolgung des Klägers im Ergebnis erfolglos bleibt und deshalb ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung anzuerkennen ist (vgl. insbesondere Beschluß vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 - sowie Beschluß vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).

  • BVerwG, 12.12.1961 - VI C 124.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63
    Der Kläger irrt, wenn er meint, bei der Abwägung der Interessen habe die Aussicht der Rechtsverfolgung und das fiskalische Interesse außer Betracht zu bleiben (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 - und vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).

    Wenn bei einer solchen Lage dem Überwiegen des Interesses an der Aussetzung der Vollziehung schon hinreichend entgegensteht, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (vgl. Beschluß vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 -), so besteht in dem hier zu entscheidenden Fall sogar darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit, daß die Rechtsverfolgung des Klägers im Ergebnis erfolglos bleibt und deshalb ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung anzuerkennen ist (vgl. insbesondere Beschluß vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 - sowie Beschluß vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).

  • BVerwG, 26.03.1962 - II C 175.61

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage i.R.e. …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63
    Wenn sich die Behörde aber auf bereits zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, liegt es dem Kläger ob, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als gleichwohl überwiegend erscheinen lassen (vgl. Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 - und vom 17. Mai 1962 - BVerwG VI C 33.62 -).

    Wenn bei einer solchen Lage dem Überwiegen des Interesses an der Aussetzung der Vollziehung schon hinreichend entgegensteht, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (vgl. Beschluß vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 -), so besteht in dem hier zu entscheidenden Fall sogar darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit, daß die Rechtsverfolgung des Klägers im Ergebnis erfolglos bleibt und deshalb ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung anzuerkennen ist (vgl. insbesondere Beschluß vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 - sowie Beschluß vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63
    Die Beurteilung, ob ein Beamter ungeeignet für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist, ist beim Beamten auf Widerruf gerade dem Dienstherrn überlassen (BVerwGE 10, 75 [79]; BVerwGE 10, 213 [215]).
  • BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56

    Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63
    Die Beurteilung, ob ein Beamter ungeeignet für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist, ist beim Beamten auf Widerruf gerade dem Dienstherrn überlassen (BVerwGE 10, 75 [79]; BVerwGE 10, 213 [215]).
  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63
    Die Ausübung des Ermessens ist nur in beschränktem Umfang gerichtlich nachprüfbar (vgl. Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 - mit weiteren Nachweisen; § 114 VwGO).
  • BVerwG, 25.11.1960 - II B 42.59

    Prüfung von Ernennungen in ihrer zeitlichen Reihenfolge - Entzug von …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63
    Wenn - wie hier - der sofort für vollziehbar erklärte Verwaltungsakt die Entziehung von Gehaltsbezügen zur Folge hat, so würde es bei mangelnder Erfolgsaussicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, aus öffentlichen Mitteln, d.h. auf Kosten der Gesamtheit der Steuerzahler, Beträge zu zahlen, die im Falle der endgültigen Klageabweisung nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten eingebracht werden könnten (vgl. auch Beschluß vom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1994 - 18 B 1171/94

    Schriftliche Begründung; Vollziehungsanordnung

    Ebenso wie dort die nachträgliche Rechtskontrolle durch das Gericht auf die materielle Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses abzustellen (vgl. § 46 VwVfG und die Tragfähigkeit der von der Behörde angestellten Überlegungen nur mittelbar zum Gegenstand hat, kommt es auch für die Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich allein darauf an, ob der Sofortvollzug bei Abwägung der einander widerstreitenden Interessen im Ergebnis gerechtfertigt ist. Dem Gericht obliegt dabei keine auf die Überlegungen der Behörde beschränkte Schlüssigkeitsprüfung; es trifft vielmehr eine in Würdigung aller einschlägigen Gesichtspunkte, - einschließlich der oftmals im Vordergrund stehenden Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 8.4.1963 - VI C 37.63 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 4, v. 25.4.1972 -VI A 4.72 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 20, v. 14.11.1972 - IV C 49.72 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 21, v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 24, und v. 14.1.1975 - VI C 233/238.73 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 25) - vorzunehmende eigenständige Entscheidung (vgl. Finkelnburg/ Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnrn. 650, 651 und 661), die deshalb gelegentlich - in freilich mißverständlicher, dennoch aber aussagekräftiger Formulierung - nicht zu Unrecht als "originäre Ermessensentscheidung" bezeichnet wird (so z. B. BayVGH, Beschl. v. 16.2.1981 - 22 CS 80 A 1973 -, GewArch 1981, 228, und v. 19.10.1982 - 22 CS 82 A.1154 -, GewArch 1983, 170; ähnlich OVG NW, Beschl. v. 7.6.1974 - XIII B 849/73 -, OVGE 30, 1 [2]).
  • BVerwG, 14.11.1972 - IV C 49.72

    Zulassung einer Revision im Verwaltungsrecht - Aufschiebende Wirkung einer Klage …

    Wenn sich die Behörde - wie hier - dabei aber auf bereits zwei zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, liegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Kläger ob, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als gleichwohl überwiegend erscheinen lassen (Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerWG II C 175.61 -, vom 17. Mai 1962 - BVerwG VI C 33.62 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 80 VwGO Nr. 4], vom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 - und vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).

    Bei einer solchen Lage steht grundsätzlich einem etwaigen Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung schon hinreichend entgegen, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - und vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).

  • BVerwG, 14.10.1965 - VI C 35.65

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Widerruf des …

    Wenn sich die Behörde - wie im vorliegenden Fall - auf bereits zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, obliegt es dem Kläger, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als gleichwohl überwiegend erscheinen lassen (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 1962 - BVerwG VI C 33.62 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 80 VwGO Nr. 4] und vom 14. September 1964 - BVerwG VI C 134.63 -).

    Darüber hinaus besteht in dem hier zu entscheidenden Sachverhalt sogar die Wahrscheinlichkeit, daß die Rechtsverfolgung des Klägers auch in der Revisionsinstanz im Ergebnis erfolglos bleibt; schon deshalb ist ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Fortdauer der sofortigen Vollziehung gegeben (vgl. Beschluß vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 -).

  • BVerwG, 11.11.1965 - VI C 87.63

    Rechtsmittel

    Die Beurteilung, ob ein Beamter ungeeignet für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist, ist beim Beamten auf Widerruf gerade dem Dienstherrn überlassen, wie in den vorstehend erwähnten Entscheidungen ausgeführt - vgl. dazu auch besondersBeschlüsse vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - undvom 4. Februar 1964 - BVerwG VI C 127.61 -.

    Muß aber die Anfechtungsklage auch nach der Rechtlage in der Revisionsinstanz im Ergebnis ohne Erfolg bleiben - wie vorstehend dargelegt -, so ist schon deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein öffentliches Interesse an der Vollziehung anzuerkennen und eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen(Beschlüsse vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - undvom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 -).

  • BVerwG, 12.09.1988 - 2 C 35.88

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Überwiegendes …

    Hinsichtlich der eingestellten Zahlung der Dienstbezüge sind zuungunsten des Klägers auch Zweifel daran zu berücksichtigen, ob er im Falle seines Unterliegens im Hauptsacheverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (vgl. Beschluß vom 8. April 1963 - BVerwG 6 C 37.63 - ).
  • BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entlassung aus …

    Soweit es darum geht, dem Kläger einstweilen einen Teil seiner Bezüge aus dem Beamtenverhältnis zu belassen, sind zuungunsten des Klägers auch Zweifel daran zu berücksichtigen, ob er im Falle seines Unterliegens im Hauptsacheverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 36.69 - DVBl. 1972, 956, 957>, Beschluß vom 8. April 1963 - BVerwG 6 C 37.63 - ).
  • BVerwG, 31.08.1964 - II C 103.63

    Rechtsmittel

    Es mag zwar jetzt, nachdem der Beklagte sich auf die zu seinen Gunsten ergangenen Gerichtsentscheidungen berufen kann, dem Kläger obliegen, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung als überwiegend erscheinen lassen (vgl.Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 - undvom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 80 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 14.09.1964 - VI C 134.63

    Rechtsmittel

    Es mag zwar jetzt, nachdem der Beklagte sich auf die zu seinen Gunsten ergangenen Gerichtsentscheidungen berufen kann, dem Kläger obliegen, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung als überwiegend erscheinen lassen (vgl.Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 - undvom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 80 VwGO Nr. 4]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht