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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1975 - VI C 37.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1869
BVerwG, 25.07.1975 - VI C 37.75 (https://dejure.org/1975,1869)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1975 - VI C 37.75 (https://dejure.org/1975,1869)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1975 - VI C 37.75 (https://dejure.org/1975,1869)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme wegen Wechsels in der Besetzung der Richterbank - Voraussetzungen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Geltendmachung und Darlegung von Revisionszulassungsgründen

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.09.1973 - VI C 123.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassungsfreie Verfahrensrevision im …

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1975 - 6 C 37.75
    Erforderlich ist in Fällen der vorliegenden Art, daß den an der letzten mündlichen Verhandlung beteiligten und zur Entscheidung berufenen Richtern (§ 112 VwGO) das Ergebnis der früher erfolgten Beweisaufnahme ordnungsgemäß - d.h. für den Verwaltungsprozeß regelmäßig durch den Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung - zur Kenntnis gebracht wird (vgl. Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG VIII C 44.69 - und Beschluß vom 19. September 1973 - BVerwG VI C 123.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 21]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 17.74

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vernehmung des …

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1975 - 6 C 37.75
    Die Revision läßt insofern die gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO erforderliche nähere Darlegung vermissen, inwiefern das angefochtene Urteil im einzelnen auf den etwaigen Verfahrensmängeln beruhen kann (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 17.74 -).
  • BVerwG, 05.11.1970 - VIII C 44.69

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Verwertbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1975 - 6 C 37.75
    Erforderlich ist in Fällen der vorliegenden Art, daß den an der letzten mündlichen Verhandlung beteiligten und zur Entscheidung berufenen Richtern (§ 112 VwGO) das Ergebnis der früher erfolgten Beweisaufnahme ordnungsgemäß - d.h. für den Verwaltungsprozeß regelmäßig durch den Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung - zur Kenntnis gebracht wird (vgl. Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG VIII C 44.69 - und Beschluß vom 19. September 1973 - BVerwG VI C 123.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 21]).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung …

    Diese Vorschrift verlangt nur, daß bei einer mündlichen Verhandlung, die sich über mehrere Verhandlungstermine erstreckt hat, das Urteil von denjenigen Richtern gefällt wird, die an der letzten mündlichen Verhandlung teilgenommen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 13.83 - und Beschluß vom 25. Juli 1975 - BVerwG 6 C 37.75 - Redeker/von Oertzen, Komm. zur VwGO, 8. Auflage 1985, § 112 Anm. 1).
  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 13.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Vernehmung des Wehrpflichtigen - Richterwechsel …

    Wie der Senat weiterhin in seinem Beschluß vom 25. Juli 1975 - BVerwG 6 C 37.75 - ausgeführt hat, kann die Rüge einer Verletzung der Vorschriften über die ordnungsmäßige Besetzung des Gerichts nicht mit dem Wechsel in der Besetzung der Richterbank zwischen den beiden Terminen eines Rechtsstreits begründet werden; es gibt im Verwaltungs- wie im Zivilprozeß (vgl. dazu BGH, NJW 1979, 2518) keine Regelung des Inhalts, die einmal in mündlicher Verhandlung und Beweisaufnahme mit einer Sache befaßt gewesenen Richter Büßten auch bis zur Entscheidung mit dieser Sache befaßt bleiben.
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Zu der nach § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO erforderlichen Bezeichnung der Verfahrensfehler gehört auch die Darlegung, inwiefern die Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruhen kann (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. neuerdings die Beschlüsse vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 17.74 - und vom 25. Juli 1975 - BVerwG VI C 37.75 -).
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