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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1960 - VI C 370.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1139
BVerwG, 10.02.1960 - VI C 370.57 (https://dejure.org/1960,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1960 - VI C 370.57 (https://dejure.org/1960,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1960 - VI C 370.57 (https://dejure.org/1960,1139)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.02.1960 - VI C 232.56

    Anwendbarkeit des Kapitels I oder Kapitels II des Gesetzes zu Artikel 131 GG auf …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1960 - VI C 370.57
    Der erkennende Senat hat zu der entsprechenden Frage, ob Bedienstete, die am 8. Mai 1945 ihre Dienststelle im heute sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatten, im Rahmen der Unterbringung nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG als einheimische oder verdrängte Personen zu behandeln sind, bereits in den Urteilen vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 232.56 - und - BVerwG VI C 238.56 - Stellung genommen.

    Im Urteil BVerwG VI C 232.56, das einen.

  • BVerwG, 10.02.1960 - VI C 238.56

    Anwendbarkeit von Kapitel 1 oder Kapitel 2 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1960 - VI C 370.57
    Der erkennende Senat hat zu der entsprechenden Frage, ob Bedienstete, die am 8. Mai 1945 ihre Dienststelle im heute sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatten, im Rahmen der Unterbringung nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG als einheimische oder verdrängte Personen zu behandeln sind, bereits in den Urteilen vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 232.56 - und - BVerwG VI C 238.56 - Stellung genommen.
  • BVerwG, 17.12.1959 - II C 45.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1960 - VI C 370.57
    Hierzu ermächtigt, sofern überhaupt und soweit darin eine Abweichung von der allgemeinen Regelung des Gesetzes liegt, § 84 G 131, der ausdrücklich eine entsprechende, d.h. eine der besonderen Lage Berlins angepaßte Geltung des Gesetzes zu Artikel 131 GG vorsieht (vgl. auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1959 - BVerwG II C 45.58 -).
  • BVerwG, 20.10.1959 - II C 394.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1960 - VI C 370.57
    Diese Feststellung im angefochtenen Urteil berechtigt auch zu der Schlußfolgerung, daß die Versorgungsempfänger der Berliner Gaswerke, die - wie der Kläger - außerhalb des Bundesgebiets und von Berlin (West) wohnen, aus dem Aufgabenbereich der Versorgungskasse der Westberliner Gaswerke ausgegliedert worden sind und daher zum Personenkreis des Kapitels I (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) G 131 gehören (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - hinsichtlich der außerhalb des Bundesgebiets und von Berlin [West] ansässigen früheren Versorgungsempfänger der Polizeihauptkasse Berlin-Schöneberg).
  • BVerwG, 09.11.1961 - II C 43.58

    Recht der verdrängten Beamten und Versorgungsberechtigten - Zuordnung der …

    Zur Frage, in welchen Fällen auf Versorgungsempfänger der Reichshauptstadt Berlin Kapitel I oder Kapitel II des Gesetzes zu Artikel 131 GG anzuwenden ist (im Anschluß an BVerwG II C 394.57 und BVerwG VI C 370.57).

    Im Anschluß an diese Rechtsprechung hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 -, ZBR 1960 S. 203, zu der Frage, ob auf einen am 8. Mai 1945 von der Versorgungskasse der Hauptverwaltung der B... Gaswerke in B... C 2 (Sowjetsektor) zu versorgenden Ruhestandsbeamten der .

    Eine solche Weiterführung von Versorgungsaufgaben durch eine Versorgungskasse oder Einrichtung in B... (West) hat das Bundesverwaltungsgericht in denjenigen Fällen verneint, in denen der Betroffene zu einer Gruppe von Versorgungsempfängern gehört, die im Zuge der tatsächlichen Neuordnung der Verhältnisse B... aus dem Aufgabenbereich einer Versorgungskasse in B... (West) ausgegliedert worden ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die am 8. Mai 1945 zur Zahlung verpflichtete Kasse ihren Sitz im jetzt sowjetisch besetzten Sektor von B... oder in B... (West) hatte (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 - dort hat das Bundesverwaltungsgericht die Anwendbarkeit des Kapitels I des Gesetzes zu Artikel 131 GG bejaht, weil festgestellt war, daß die Betroffenen zu den Versorgungsempfängern gehören, die - im Hinblick darauf, daß sie außerhalb des Bundesgebiets einschließlich B... West ihren Wohnsitz haben - im Zuge der Neuordnung der Verhältnisse in B... aus dem Aufgabenbereich der Polizeihauptkasse in B... [West] bzw. der Versorgungskasse der Westberliner Gaswerke ausgegliedert worden sind).

  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 140.62

    Versagung des rechtlichen Gehörs - Versäumung einer rechtzeitigen Berichtigung …

    Das ist auch deshalb sinnvoll, weil sich die Frage nach der Einordnung der Versorgungsberechtigten in den Personenkreis des Kapitels I oder des Kapitels II G 131 erst bei dem Vollzug des Gesetzes zu Artikel 131 in B. (W.), also im Anschluß an den 1. Oktober 1951, stellen konnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 238.56 - und - BVerwG VI C 370.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nrn. 31, 32]).

    Aus dem von der Revision angeführten Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 - (Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 32) ergeben sich keine Anhaltspunkte für die von den Klägern vertretene Auffassung.

  • BVerwG, 07.10.1963 - VI B 9.63

    Gewährung des Armenrechts - Ausgliederung einer Gruppe von …

    Das ergibt sich deutlicher als aus § 63 Abs. 1 Nr. 2 aus der korrespondierenden Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131. Der Hinweis in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 - undvom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - sowie das Urteil in der vorliegenden Sachevom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 102.60 -) auf § 9 der 5. DVO G 131 bedeutet nicht die Einführung einer im Gesetz nicht vorgesehenen Zäsur, sondern die wegen der besonderen Verhältnisse Berlins und des Inkrafttretens des Gesetzes in Berlin (West) am 1. Oktober 1951 notwendige Modifizierung, des im sonstigen Geltungsbereich des Gesetzes und auch im Rahmen des § 63 G 131 bedeutungsvollen Stichtages des 1. April 1951.
  • BVerwG, 07.09.1962 - VI C 213.61

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Problem der Beweislastverteilung - …

    Diese Frage ist bereits durch das Grundsatzurteil des Senats - BVerwGE 10, 153 - geklärt; der Senat hat am gleichen Tag auch schon ausdrücklich ausgesprochen, daß die dort entwickelten Grundsätze auch für Versorgungsempfänger gelten (vgl.Urteil vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 32; ebenso Urteil des II. Senatsvom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - mit ergänzenden Ausführungen im Hinblick auf § 82 G 131).
  • BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60

    Anspruch auf Gewährung von Versorgungsbezügen nach den Bestimmungen des Kapitels …

    Im Anschluß an seinUrteil vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und an die Urteile des ebenfalls mit Entscheidungen über Revisionen aus dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts befaßten VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 232.56 - und - BVerwG VI C 370.57 - (letzteres veröffentlicht in ZBR 1960 S. 203) hat der Senatim Urteil vom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - ausgeführt, daß für die Beantwortung der Frage, ob ein Versorgungsempfänger, der am 8. Mai 1945 seine Versorgungsbezüge aus einer in Berlin gelegenen Kasse erhielt, dem Personenkreis des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 oder dem des § 63 Abs. 1 Nr. 2 G 131 zuzurechnen ist, im Hinblick auf die durch die Spaltung Berlins bedingten besonderen Verhältnisse geprüft werden müsse, ob nach der tatsächlichen Neuordnung der Verhältnisse Berlins (abgeschlossen am 1. Oktober 1951: §§ 9 Abs. 1, 13 der 5. DVO/G 131) die Aufgaben dieser Kasse von einer Kasse oder sonstigen Einrichtung in Berlin (West) auch für diesen Versorgungsempfänger weitergeführt worden sind.
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