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| BVerwG, 29.05.1958 - VI C 38.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1954 - II A 177/53
- BVerwG, 29.05.1958 - VI C 38.56
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - VI C 38.56
Die vom Berufungsgericht offengelassene Frage, ob § 7 G 131 die zeitliche Hinausschiebung einer beamtenrechtlichen Ernennung zuläßt, wenn dem Beamten das ihm übertragene Amt aus politischen Gründen nur zu früh verliehen worden, jedoch im höchsten Grade wahrscheinlich ist, daß er dieses Amt bis zum 8. Mai 1945 normalerweise noch erreicht hätte, hat das Bundesverwaltungsgerichtim Urteil vom 3. Dezember 1954 - BVerwG II C 114.53 - (BVerwGE 2, 10 [20 f]) unterdessen bejaht; daran hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgehalten.Der politische Charakter und die Bedeutung dieses Amtes schließen nicht aus, daß es der Laufbahn der Staatsanwälte zugehört, und bei der Nachzeichnung der Laufbahn eines Beamten unter einer sachlichen Betrachtungsweise kann es nur darauf ankommen, ob der Beamte das betreffende Amt auf Grund seiner Fähigkeiten und Leistungen auch ohne seine enge Verbindung zum Nationalsozialismus noch erlangt, hätte (BVerwGE 2, 10 [20]).
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - VI C 38.56
Damit ist das Berufungsgericht nicht der bereits vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 3, 110 [114]) abgelehnten Gesetzesauslegung im Sinne einer conditio sine qua non gefolgt, sondern hat das Gesetz zutreffend im Sinne einer causa efficiens, also des Überwiegens der politischen Beweggründe ausgelegt. - BVerwG, 09.02.1955 - II C 223.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - VI C 38.56
Nach § 7 G 131 sind sie aber ebensowenig einer besonderen Beurteilung unterworfen wie leitende Gemeindebeamte (vgl. hierzu BVerwG II C 223.54 und BVerwG VI C 109.56). - BVerwG, 15.02.1957 - VI C 109.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1958 - VI C 38.56
Nach § 7 G 131 sind sie aber ebensowenig einer besonderen Beurteilung unterworfen wie leitende Gemeindebeamte (vgl. hierzu BVerwG II C 223.54 und BVerwG VI C 109.56).
- BVerwG, 24.07.1961 - VI B 42.60
Rechtsmittel
zu Art. 131 GG eine lediglich fürsorgerische Maßnahme des Dienstherrn darstellen kann, die nicht als abschließende Regelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse aufzufassen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 10, 30; 15, 126) [BGH 28.10.1954 - IV ZB 48/54]mehrfach entschieden (vgl. außer der vom Berufungsgericht genannten Entscheidung des erkennenden Senats BVerwGE 7, 15 [BVerwG 07.05.1958 - VI C 51/56] dieUrteile vom 29. Mai 1958 - BVerwG VI C 38.56 - undvom 10. September 1959 - BVerwG II C 375.57 - sowie denBeschluß vom 14. April 1959 - BVerwG II B 80.57 -).
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