Rechtsprechung
| BVerwG, 07.01.1959 - VI C 390.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 17.09.1957 - III B 196.56
- BVerwG, 07.01.1959 - VI C 390.57
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.01.1959 - VI C 390.57
Der Senat hatim Urteil vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - entschieden, daß es für die Versorgung nach dem G 131 bei einer bis zum 8. Mai 1945 getroffenen abschließenden Entscheidung über die Voraussetzungen und die Art der Versorgung bewendet; gerade für die Unfallversorgung ist in dem genannten Urteil näher ausgeführt, daß bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge nach dem G 131 von einer bis zum 8. Mai 1945 getroffenen, nach damaligem Recht abschließenden Entscheidung, ob Unfallversorgung zu gewähren war, unüberprüfbar auszugehen ist. - BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.01.1959 - VI C 390.57
Das Bundesverwaltungsgericht ist an eine offensichtlich gesetzwidrig zugelassene Revision nicht gebunden (vgl. BVerwGE 1, 15 und dieBeschlüsse vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - und3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -). - BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58
Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1959 - VI C 390.57
Das Bundesverwaltungsgericht ist an eine offensichtlich gesetzwidrig zugelassene Revision nicht gebunden (vgl. BVerwGE 1, 15 und dieBeschlüsse vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - und3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -). - BVerwG, 13.10.1953 - I C 72.53
Auszug aus BVerwG, 07.01.1959 - VI C 390.57
Das Bundesverwaltungsgericht ist an eine offensichtlich gesetzwidrig zugelassene Revision nicht gebunden (vgl. BVerwGE 1, 15 und dieBeschlüsse vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - und3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -).
- BVerwG, 09.02.1961 - II B 50.60
Suizid (Selbsttötung) eines Beamten als Dienstunfall - Selbsttötung als Unfall im …
In den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - und vom 7. Januar 1959 - BVerwG VI C 390.57 - ist ausgesprochen, daß eine am 8. Mai 1945 vorliegende abschließende Entscheidung über die Unfallversorgung für die Versorgungsansprüche nach dem Gesetz zu Art. 131 bindend sei. - BVerwG, 25.09.1962 - II C 98.58
Rechtsmittel
Diese Frage wird zwar durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nahegelegt, nach der ein Dienstunfall aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945 nur dann ohne weiteres bei der Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG zu berücksichtigen ist, wenn über Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung bis zum 8. Mai 1945 abschließend entschieden und dabei ein zur Versorgung führender Dienstunfall anerkannt war (vgl. Urteil vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 -, Beschluß vom 7. Januar 1959 - BVerwG VI C 390.57 - und Urteil vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 -). - BVerwG, 07.12.1961 - II C 170.59
Rechtsmittel
Den von der Revision angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Mai 1958 - BVerwG VI. C 360.56 - und demBeschluß vom 7. Januar 1957 - BVerwG VI C 390.57 - ist lediglich die Rechtsauffassung zu entnehmen, daß eine bis zum 8. Mai 1945 getroffene abschließende Entscheidung über das Vorliegen eines Dienstunfalls bindend sei, wenn sie auf der Anwendung von Vorschriften beruht, die auch für die Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG maßgebend sind; die weiteren von der Revision angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sind offensichtlich nicht einschlägig. - BVerwG, 28.10.1960 - II C 186.59
Rechtsmittel
An eine offensichtlich gesetzwidrige Zulassung der Revision ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gebunden (BVerwG, a.a.O. und BVerwGE 1, 15 sowieBeschlüsse vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 - [ZBR 1958, 377] undvom 7. Januar 1959 - BVerwG VI C 390.57 -). - BVerwG, 31.05.1960 - II C 297.57
Rechtsmittel
Darauf, daß er damals einen Anspruch auf Unfallversorgung hatte, könnte der Kläger sich nur dann berufen, wenn die den Anspruch auf Unfallruhegehalt begründenden Umstände Gegenstand eines bereits vor dem 8. Mai 1945 gestellten Antrages oder, falls ein solcher Antrag nicht erforderlich war, eines vor diesem Zeitpunkt eingeleiteten Verfahrens gewesen wären (ebenso BVerwG, Urteil von20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - [NJW 1960 3.260];Beschluß vom 7. Januar 1958 - BVerwG VI C 390.57 -).
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