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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2109
BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73 (https://dejure.org/1975,2109)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1975 - VI C 42.73 (https://dejure.org/1975,2109)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1975 - VI C 42.73 (https://dejure.org/1975,2109)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer bei Änderung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen - Heilung des Mangels der örtlichen Unzuständigkeit eines Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer im ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73
    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Mängel des Prüfungsverfahrens durch das nachfolgende verwaltungsgerichtliche Verfahren geheilt werden können (BVerwGE 44, 17 [20 ff.]; 45, 351 [356 f.]).

    Das ist hier der Fall, denn die Entscheidung darüber, ob ein Wehrpflichtiger aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern berechtigt ist, ist eine Entscheidung nach zwingendem Recht; sie läßt weder für ein Ermessen Raum, noch ergeht sie auf Grund einer Beurteilungsermächtigung (BVerwGE 44, 17 [22]; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63]).

    Denn während es in der geltenden Rechtsordnung sonst die Regel ist, daß ein auf Antrag des Bürgers ergangener ihn begünstigender behördlicher Bescheid der Kontrolle entzogen bleibt, kann gegen die Erstbescheide des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer kraft der Sonderregelung des § 33 Abs. 2 Satz 3 WPflG auch von der Bundeswehrverwaltung Widerspruch eingelegt werden (BVerwGE 44, 17 [23]).

  • BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 98.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verletzung der gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73
    Das ergibt, wie in BVerwGE 45, 297 (301) [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73] ausgeführt ist, hinreichend deutlich § 24 Abs. 6 Nr. 1 WPflG, wonach die der Wehrüberwachung unterliegenden Wehrpflichtigen jede Änderung ihres ständigen Aufenthalts oder ihrer Wohnung der zuständigen Wehrersatzbehörde des Wegzugs- und Zuzugsorts zu melden haben.

    Zwar hatte der VIII. Senat in jenem Urteil (BVerwGE 45, 297) nur über die örtliche Zuständigkeit des Kreiswehrersatzamtes für nach der Musterung gestellte Zurückstellungsanträge zu entscheiden.

    Ob der Zuständigkeitswechsel allein kraft der Aufenthaltsänderung des Wehrpflichtigen eintritt oder entsprechende Kenntnis des Kreiswehrersatzamtes (des Prüfungsausschusses) voraussetzt, kann dahingestellt bleiben (vgl. dazu Urteil vom 28. Oktober 1966 - BVerwG VII C 2.66 - Beschluß vom 25. April 1972 - BVerwG VIII C 93.71 - BVerwGE 45, 297 [301]).

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73
    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Mängel des Prüfungsverfahrens durch das nachfolgende verwaltungsgerichtliche Verfahren geheilt werden können (BVerwGE 44, 17 [20 ff.]; 45, 351 [356 f.]).

    Dies gilt um so mehr, als das Vorverfahren und das gerichtliche Verfahren nach dem Wehrpflichtgesetz durch den Grundsatz der Beschleunigung geprägt sind (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10] und BVerwGE 45, 351 [357]).

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 26.73

    Zulässigkeit des Erlasses eines Widerspruchsbescheids bei bereits ergangener …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73
    Dies gilt um so mehr, als das Vorverfahren und das gerichtliche Verfahren nach dem Wehrpflichtgesetz durch den Grundsatz der Beschleunigung geprägt sind (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10] und BVerwGE 45, 351 [357]).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 19.65

    Fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zur Genehmigung einer Anlage wegen …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73
    Vielmehr hängt dies von Sinn und Zweck der verletzten Norm ab (BVerwGE 19, 216 [221]; 24, 23 [32]).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 143.69

    Aufhebung des Musterungsbescheids - Örtliche Zuständigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73
    Vielmehr hat, wie der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts eingehend dargelegt hat (BVerwGE 36, 327), der Bundesminister der Verteidigung kraft der ihm zustehenden Organisationsgewalt die örtliche Zuständigkeit der Kreiswehrsatzämter derart geregelt, daß sie sich auf die jeweils bezeichneten Gemeinden und Landkreise erstreckt und grundsätzlich an den ständigen Aufenthalt des Wehrpflichtigen anknüpft.
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73
    Vielmehr hängt dies von Sinn und Zweck der verletzten Norm ab (BVerwGE 19, 216 [221]; 24, 23 [32]).
  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73
    Das ist hier der Fall, denn die Entscheidung darüber, ob ein Wehrpflichtiger aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern berechtigt ist, ist eine Entscheidung nach zwingendem Recht; sie läßt weder für ein Ermessen Raum, noch ergeht sie auf Grund einer Beurteilungsermächtigung (BVerwGE 44, 17 [22]; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63]).
  • BVerwG, 28.10.1966 - VII C 2.66
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73
    Ob der Zuständigkeitswechsel allein kraft der Aufenthaltsänderung des Wehrpflichtigen eintritt oder entsprechende Kenntnis des Kreiswehrersatzamtes (des Prüfungsausschusses) voraussetzt, kann dahingestellt bleiben (vgl. dazu Urteil vom 28. Oktober 1966 - BVerwG VII C 2.66 - Beschluß vom 25. April 1972 - BVerwG VIII C 93.71 - BVerwGE 45, 297 [301]).
  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 3.73

    Ablehnung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtsmittelbefugnis …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73
    Es folgt ferner aus § 26 Abs. 2 Satz 1 WPflG; denn nach dieser Bestimmung ist ein Kriegsdienstverweigerungsantrag schriftlich oder zur Niederschrift "beim Kreiswehrersatzamt" zu stellen, ersichtlich also bei dem Kreiswehrersatzamt, das auch sonst für den Wehrpflichtigen zuständig ist (Urteil vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 3.73 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 11]).
  • BVerwG, 25.04.1972 - VIII C 93.71
  • BVerwG, 10.11.1989 - 9 B 445.89

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Einordnung der Beanstandungsklage nach …

    AGVwGO; Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 43.73 - BVerwGE 44, 17 ff. [BVerwG 25.07.1973 - VI C 42/73] zu § 35 Abs. 2 WPflG).
  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein …

    Dies alles hat der Senat schon vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes in ständiger Rechtsprechung ausgeführt (vgl. insbesondere das von der Revision angeführte Urteil vom 24. August 1981 ; ferner BVerwGE 44, 17 [BVerwG 25.07.1973 - VI C 42/73]; 45, 351 ; 49, 307 ; Urteil vom 18. Juli 1975 ) und an dieser Rechtsprechung auch nach Inkrafttreten des hier zeitlich noch nicht anwendbaren § 46 VwVfG am 1. Januar 1977, der nunmehr allgemein einen Anspruch auf Aufhebung eines rechtlich gebundenen Verwaltungsakts wegen einer nicht zur Nichtigkeit der Maßnahme führenden Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit versagt, festgehalten (vgl. BVerwGE 65, 287; 69, 90 ; Urteile vom 7. September 1982 - BVerwG 6 C 61.81 - BWV 1983, 180> und vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - ).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 112.73

    Rechtsfolgen von verfahrensfehlerhaften Entscheidungen der Prüfungsgremien - …

    Der erkennende Senat hat dazu im Urteil BVerwGE 44, 17 (22) [BVerwG 25.07.1973 - VI C 42/73] ausgeführt:.
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