Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.1971 - VI C 45.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit eines Beamten - Im Luftschutzdienst verbrachte Dienstzeit als Zeit in einem militärischen Dienstverhältnis - Im Luftschutzdienst verbrachte Dienstzeit als Zeit im Vollzugsdienst der Polizei - Im Luftschutzdienst verbrachte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
LBG NW (1962) § 121 Abs. 1 Nr. 1
Papierfundstellen
- BVerwGE 38, 255
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.11.1964 - II C 92.62
Anrechnung des im zweiten Weltkrieg geleisteten Notdiensts in der "Technischen …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1971 - VI C 45.68
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Begriff des berufsmäßigen Wehrdienstes dahin ausgelegt, daß es auf die förmliche Zugehörigkeit zur Wehrmacht als Institution im Status eines Berufssoldaten ankommt, ferner zum nichtberufsmäßigen Wehrdienst, daß der Dienst auf Grund der Wehrgesetze geleistet sein muß (vgl. u.a. Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3] und vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 -).Heranziehung von Bewohnern des Reichsgebiets "zur Bekämpfung öffentlicher Notstände sowie zur Vorbereitung ihrer Bekämpfung" für eine begrenzte Zeit vorsah und zur Heranziehung für Aufgaben verschiedener Art und zu verschiedenen Stellen diente, so z.B. auch zur Organisation T. und zur Technischen Nothilfe (vgl. auch dazu das Urteil BVerwG II C 92.62).
- BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65
Entlassung eines Beamten mangels seiner Wiederverwendung und Erfüllung der …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1971 - VI C 45.68
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Begriff des berufsmäßigen Wehrdienstes dahin ausgelegt, daß es auf die förmliche Zugehörigkeit zur Wehrmacht als Institution im Status eines Berufssoldaten ankommt, ferner zum nichtberufsmäßigen Wehrdienst, daß der Dienst auf Grund der Wehrgesetze geleistet sein muß (vgl. u.a. Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3] und vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 -). - BVerwG, 23.06.1958 - IV B 92.58
Annahme der Erwerbsfähigkeit bei Weigerung zur entsprechenden Untersuchung
Auszug aus BVerwG, 07.07.1971 - VI C 45.68
Da die Angehörigen des SHD I. Ordnung nicht zu einer Dienststelle oder Einheit der Polizei verpflichtet waren, ist der Dienst im SHD nicht im Vollzugsdienst der Polizei geleistet (so auch Urteil des OVG Berlin vom 28. Januar 1960 - IV B 92.58 - und unter Bezug hierauf Schütz-Ulland, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 121 LBG Erl. RdNr. 7). - BVerwG, 05.04.1960 - VI C 63.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.07.1971 - VI C 45.68
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Begriff des berufsmäßigen Wehrdienstes dahin ausgelegt, daß es auf die förmliche Zugehörigkeit zur Wehrmacht als Institution im Status eines Berufssoldaten ankommt, ferner zum nichtberufsmäßigen Wehrdienst, daß der Dienst auf Grund der Wehrgesetze geleistet sein muß (vgl. u.a. Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3] und vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 -).
- BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72
Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer …
Durch die Ergänzung des § 114 BBG sind nunmehr unter anderem nichtberufsmäßige Zeiten im Polizeivollzugsdienst, die bisher - anders als der nichtberufsmäßige Wehrdienst - nach der Bundesregelung nicht berücksichtigt wurden (vgl. BVerwGE 38, 255 [257]), in Anpassung des Bundesrechts an das insoweit in allen Ländern einheitlich geltende Recht ruhegehaltfähig (BT-Drucks. VII/1906, Gesetzentwurf der Bundesregierung eines 2. BesVNG, Begründung zu Art. IV § 1 Nr. 11 [S. 101]).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nichtberufsmäßiger Wehrdienst nur der nach den jeweils geltenden wehrrechtlichen Bestimmungen geleistete Dienst, bzw. ist nichtberufsmäßiger Wehrdienst nur der von einem Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes nach früherem oder geltendem deutschen Recht geleistete Dienst (Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3], vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 - BVerwGE 38, 255 [257 f.]).
Das Berufungsgericht hat vielmehr in tatsächlicher Hinsicht mit bindender Wirkung für das Revisionsgericht (§ 137 Abs. 2 VwGO) festgestellt, daß er gemäß der Dritten Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (Notdienstverordnung) vom 15. Oktober 1938 (RGBl. I S. 1441), die als Rechtsgrundlage für die Heranziehung zum nichtberufsmäßigen Dienst in der Polizei diente (vgl. BVerwGE 38, 255 [258]), einberufen worden ist.
Da zum Wehrdienst im Sinne des § 114 BBG nur der Dienst aufgrund der Wehrgesetze gehört, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Art des Dienstes für die Zuordnung zum Begriff des nichtberufsmäßigen Wehrdienstes nicht maßgebend, auch wenn er im Kriege oder ähnlich wie Wehrdienst oder unter gleichen Verhältnissen wie dieser ausgeübt wurde und es sich dabei um (getarnten) "Wehrdienst" oder "Waffendienst" handelte (Urteile vom 10. September 1959 - BVerwG II C 341.57 - [RiA 1960, 207], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [a.a.O.], vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 - und BVerwGE 38, 255 [258]).
- BVerwG, 28.02.1984 - 2 B 183.82
Ruhegehaltsfähigkeit der Dienstzeit als Luftwaffenhelfer - Zuordnung zum Begriff …
- BVerwG, 04.10.1977 - 2 B 8.77
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung der …
Das Bundesverwaltungsgericht hat weiterhin klargestellt, daß nicht die Art der Tätigkeit, sondern das spezielle Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlicher Dienstherrn entscheidend ist (BVerwGE 38, 255 [257/258]).
- BVerwG, 28.07.1982 - 2 B 123.82
Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Hinsichtlich der der Beschwerde zu entnehmenden Frage, ob eine 1934 bei einer Einheit des damaligen sog. Grenzschutzes abgeleistete militärische Grundausbildung nichtberufsmäßiger Wehrdienst im Sinne des § 114 Abs. 1 Nr. 1 BBG in der bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Fassung ist, ist durch die - im angefochtenen Urteil zum Teil angeführte - ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß nichtberufsmäßiger Wehrdienst im Sinne des § 114 Abs. 1 Nr. 1 BBG nur der nach den jeweils geltenden wehrrechtlichen Bestimmungen geleistete Dienst in einem nach Maßgabe dieser Bestimmungen begründeten (öffentlich-rechtlichen) Wehrdienstverhältnis (Soldatenverhältnis) ist, und daß die Art der Tätigkeit, auch wenn es sich um "getarnten Wehrdienst" gehandelt hat, nicht entscheidend ist (vgl. außer den von Berufungsgericht angeführten Entscheidungen auch BVerwGE 38, 255 [257 f.]; Urteile vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 27.72 - [Buchholz 232 § 114 BBG Nr. 4] und vom 1. Februar 1979 - BVerwG 2 C 12.75 - [Buchholz 237.6 § 132 LBG Niedersachsen Nr. 1]). - BVerwG, 15.07.1982 - 2 B 6.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Art eines …
"Da zum Wehrdienst im Sinne des § 114 BBG nur der Dienst aufgrund der Wehrgesetze gehört, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Art des Dienstes für die Zuordnung zum Begriff des nichtberufsmäßigen Wehrdienstes nicht maßgebend, auch wenn er im Kriege oder ähnlich wie Wehrdienst oder unter gleichen Verhältnissen wie dieser ausgeübt wurde und es sich dabei um (getarnten) 'Wehrdienst' oder 'Waffendienst' handelte (Urteile vom 10. September 1959 - BVerwG 2 C 341.57 - [RiA 1960, 207], vom 26. November 1964 - BVerwG 2 C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3], vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - und vom 7. Juli 1971 [BVerwGE 38, 257 [BVerwG 07.07.1971 - VI C 45/68]]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1993 - 12 A 2173/92
Einordnung der Tätigkeit eines Bundesbahngehilfen bei der Bahnpolizei als …
Rn. 23 Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Juli 1971 - 6 C 45.68 -, DÖD 1972, 32 (33).
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