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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1959 - VI C 45.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,347
BVerwG, 23.04.1959 - VI C 45.58 (https://dejure.org/1959,347)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1959 - VI C 45.58 (https://dejure.org/1959,347)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1959 - VI C 45.58 (https://dejure.org/1959,347)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1959 - VI C 45.58
    Der erkennende Senat hat bereits zu einer Dienstunfallversorgungssache in seinem - insoweit nicht veröffentlichten - Urteil vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - ausgesprochen, daß in den Fällen, in denen über Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung betreffende Umstände aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945 bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden war, die Entscheidung bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge nach dem Bundesgesetz zu Art. 131 GG nachzuholen ist, wenn diese Umstände bereits Gegenstand eines vor dem 8. Mai 1945 gestellten Antrags oder, falls ein Antrag nicht erforderlich war, eines vorher eingeleitete Verwaltungsverfahrens waren.
  • BVerwG, 08.05.1963 - VI C 89.61

    Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel …

    Der Senat hat zwar in den Urteilenvom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - undvom 23. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 - entschieden, es bewende für die Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG dabei, wenn und soweit über Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung am 8. Mai 1945 nach damaligem Recht abschließend entschieden sei.

    Der Rechtsprechung des erkennenden Senats(Urteile vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - undvom 23. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 -) ist überdies, worauf bereits der II. Senat(Urteil vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 170.59 -) zutreffend hingewiesen hat, lediglich die Rechtsauffassung zu entnehmen, daß eine bis zum 8. Mai 1945 getroffene abschließende Entscheidung über das Vorliegen eines Dienstunfalls bindend ist, wenn sie auf der Anwendung von Vorschriften beruht, die auch für die Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG maßgebend sind.

  • BVerwG, 02.01.1963 - VI C 113.60

    Verbesserung der Versorgung eines Soldaten nach dem Offizierspensionsgesetz bei …

    Im übrigen sei durch ein besonderes Erkenntnisverfahren der Pensionsfestsetzungebehörde, nämlich durch den Bescheid des Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsamtes - WFVA - Wiesbaden vom 30. August 1944, abschließend festgestellt worden, daß die Voraussetzungen des § 31 EWFVG vorgelegen hätten; die Voraussetzungen der Dienstunfallversorgung - dies werde auch durch die Dienstlaufbahnbescheinigung des Bundesarchivs vom 19. Oktober 1959 nachgewiesen - seien also im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 - abschließend und bindend festgestellt.

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger übrigens auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 -, wenn er meint, das Vorliegen eines Dienstunfalls sei in seinem Fall vor dem 8. Mai 1945 abschließend und auch für die Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG verbindlich festgestellt.

  • BVerwG, 25.05.1971 - II C 16.69

    Bezug von Ruhegehalt auf Grund des Fürsorgegesetzes und Versorgungsgesetzes …

    Denn im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG kann für die Anwendung des § 109 Abs. 2 BBG nichts anderes gelten als für die Dienstunfallversorgung, nämlich daß, soweit über Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung betreffende Umstände am 8. Mai 1945 nach damaligem Recht abschließend entschieden war, es hierbei für die Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG sein Bewenden hat (vgl. Urteil vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 - [Buchholz 234 § 48 G 131 Nr. 3]).

    Dies steht nicht im Widerspruch zu dem von der Revision angeführten Urteil vom 23. April 1959 (a.a.O.), sondern wird durch die Begründung jenes Urteils eher bestätigt.

  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 128.61

    Rechtsmittel

    Nunmehr stehe sie der Klägerin nach Maßgabe des § 181 a BBG zu; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Urteil vom 23. April 1959 (BVerwG VI C 45.58) bedürfe es hierzu nicht einer erneuten tatsächlichen und rechtlichen Nachprüfung, weil es sich um einen vor dem 8. Mai 1945 abschließend entschiedenen Dienstunfall-Versorgungsfall handele.

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 - über die Bedeutung einer vor dem 8. Mai 1945 abschließend getroffenen Regelung von Dienstunfall-Versorgungsfällen für die Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG kann die Klägerin nichts für sich herleiten.

  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 88.61

    Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung …

    Zwar hat der Senat ausgesprochen (Urteile vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - und vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 -), daß es, soweit über Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung am 8. Mai 1945 nach damaligem Recht abschließend entschieden worden ist, hierbei für die Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG bewendet.
  • BVerwG, 17.02.1981 - 6 B 142.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (Urteile vom 20. Mai 1958 - BVerwG 6 C 360.56 - [Buchholz 234 § 29 G 131 Nr. 3], vom 23. April 1959 - BVerwG 6 C 45.58 - [Buchholz 234 § 48 G 131 Nr. 3] und vom 25. Mai 1971 - BVerwG 2 C 16.69 -), knüpft das Gesetz zu Art. 131 GG allgemein an die Rechtsverhältnisse an, wie sie am 8. Mai 1945 bestanden haben.
  • BVerwG, 25.09.1962 - II C 98.58

    Rechtsmittel

    Diese Frage wird zwar durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nahegelegt, nach der ein Dienstunfall aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945 nur dann ohne weiteres bei der Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG zu berücksichtigen ist, wenn über Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung bis zum 8. Mai 1945 abschließend entschieden und dabei ein zur Versorgung führender Dienstunfall anerkannt war (vgl. Urteil vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 -, Beschluß vom 7. Januar 1959 - BVerwG VI C 390.57 - und Urteil vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 -).
  • BVerwG, 11.11.1965 - II C 14.64

    Infektion als Unfall im Sinne des § 135 Abs. 1 BBG - Tragweite der Vorschrift des …

    Der Rechtsprechung, in der das Bundesverwaltungsgericht eine solche Bindungswirkung anerkannt hat(Urteile vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 29 G 131 Nr. 3] undvom 23. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 -), liegt die Erwägung zugrunde, daß die durch das Gesetz zu Art. 131 GG zuerkannte Versorgung grundsätzlich an die bis zum 8. Mai 1945 erdiente gleichartige Versorgung anknüpft.
  • BVerwG, 13.06.1962 - VI C 53.60

    Rechtsmittel

    Ob ihr am 8. Mai 1945 nach dem damaligen Recht "an sich" eine solche Versorgung zugestanden hätte, ist daher unerheblich, zumal bis zu diesem Zeitpunkt auch kein Verfahren beantragt oder sonst in Gang gesetzt war, das auf die Zuerkennung der jetzt streitigen Bezüge zielte; es kann auch keine Rede davon sein, daß der Klägerin die jetzt erstrebte Versorgung "offensichtlich" zu Unrecht vorenthalten worden sei (vgl.Urteile vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - [Buchholz BVerwG 234 § 29 G 131 Nr. 3] undvom 23. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 - [Buchholz BVerwG 234 § 48 G 131 Nr. 3]).
  • BVerwG, 08.02.1973 - VI C 14.70

    Versorgungsansprüche von Hinterbliebenen eines Berufssoldaten - Gewährung eines …

    Zwar hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß es, soweit über Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung, insbesondere einer Dienstunfallversorgung, am 8. Mai 1945 nach damaligem Recht abschließend entschieden war, hierbei für die Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG bewendet (Urteile vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - [Buchholz 234 § 29 G 131 Nr. 3] und vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 45.58 - [Buchholz 234 § 43 G 131 Nr. 3]).
  • BVerwG, 15.12.1964 - II CB 143.62

    Revisionsrechtliche Unüberprüfbarkeit des Bescheids des Regierungspräsidenten …

  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 124.61

    Einheitlicher Versorgungsanspruch eines im Jahre 1945 aktiven Berufsoffiziers auf …

  • BVerwG, 27.11.1963 - VI C 31.61

    Materielle Nachprüfung des Anspruchs eines wegen Dienstunfähigkeit vor …

  • BVerwG, 22.09.1966 - II C 37.64

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis - Versetzung in den Ruhestand auf Grund …

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