Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1970 - VI C 46.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2024
BVerwG, 19.05.1970 - VI C 46.65 (https://dejure.org/1970,2024)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1970 - VI C 46.65 (https://dejure.org/1970,2024)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1970 - VI C 46.65 (https://dejure.org/1970,2024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstunfähigkeit von Berufssoldaten der früheren Wehrmacht - Berücksichtigung besonderen beruflichen Betroffenseins im Zivilberuf bei einem früheren Berufssoldaten - Höhere Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei dienstbeschädigten früheren Berufssoldaten - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.07.1968 - II C 21.65

    Minderung der Erwerbsfähigkeit bei früherem Berufssoldat - Berücksichtigung …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1970 - VI C 46.65
    Nachdem der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 11. Juli 1968 (BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65]) die besondere Beeinträchtigung in einem vor der Dienstbeschädigung ausgeübten Beruf bei Anwendung des § 53 Abs. 1 vorletzter Satz G 131 (F. 1957 und 1961) berücksichtigt hatte, hat der Beklagte geltend gemacht, jener Fall sei in entscheidungserheblicher Weise anders gelagert gewesen.

    Er hat das angefochtene Urteil verteidigt und die Auffassung vertreten, der vorliegende Fall sei nicht anders zu beurteilen als der in BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65] entschiedene.

    In Verfestigung früherer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der II. Senat dieses Gerichts in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 21.65 - (BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65]) ausgesprochen, daß bei Anwendung des § 53 Abs. 1 vorletzter Satz G 131 auf einen dienstbeschädigten früheren Berufssoldaten die Minderung der Erwerbsfähigkeit höher zu bewerten ist, wenn dieser infolge der Dienstbeschädigung in seinem vor der Beschädigung ausgeübten Beruf besonders betroffen ist.

    Nun meint die Revision allerdings, der Sachverhalt des vorliegenden Falles wiche in entscheidungserheblicher Weise von dem des Urteils BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65] ab.

    Jene Besonderheit des vom II. Senat entschiedenen Falles (der dortige Kläger war im Zivilberuf ... gewesen und hatte dann zunächst als Reservist, später als Berufsoffizier dem ... der Wehrmacht angehört) war in dem Urteil BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65] in ganz anderem Zusammenhang hervorgehoben worden: Der II. Senat hatte die Frage berührt, ob als ein Beruf, dessen Beeinträchtigung durch eine Dienstbeschädigung bei der Bemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit auch in den Anwendungsfällen des § 53 Abs. 1 vorletzter Satz G 131 zu berücksichtigen sei, auch derjenige eines Berufssoldaten verstanden werden könne, der lediglich Dienst mit der Waffe oder anderen rein militärischen Dienst verrichtet habe; der II. Senat hatte sich dann aber einer abschließenden Beantwortung dieser Frage enthoben gesehen, "weil" der von ihm entschiedene Fall die erwähnte Besonderheit aufwies und deshalb nicht auf besonderes Betroffensein im "rein militärischen Dienst" abgestellt werden mußte.

    Vermag sich die Revision also nicht auf das Urteil BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65] zu berufen, wenn sie meint, besonderes Betroffensein könne im Rahmen des § 53 Abs. 1 vorletzter Satz G 131 überhaupt nur in Hinblick auf einen während des Rechtsstandes als Berufssoldat ausgeübten Beruf berücksichtigt werden, so ist andererseits allerdings das einschlägige Revisionsvorbringen mit dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht ohne weiteres unvereinbar.

    Jedenfalls bei einer solchermaßen charakterisierten Sachlage wäre es ebensowenig wie im Falle des Urteils BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65] und aus im wesentlichen gleichartigen Überlegungen (wie sie oben kurz wiedergegeben sind) nicht gerechtfertigt, das durch die Dienstbeschädigung verursachte besondere berufliche Betroffensein - hier im Forstberuf - bei der Feststellung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit des früheren Berufsunteroffiziers unberücksichtigt zu lassen.

    Auch die Erwägungen, mit denen das Berufungsgericht in weitgehender Übereinstimmung mit dieser Grundvorstellung dazu gelangt ist, sich den durch Bescheid des Versorgungsamts vom 1. September 1961 unter dem Gesichtspunkt besonderen beruflichen Betroffenseins mit 70 v.H. bewerteten Minderungsgrad der Höhe nach zu eigen zu machen, sind rechtlich nicht zu beanstanden; insoweit kann wiederum auf das Urteil BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65] und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verwiesen werden.

  • BVerwG, 01.07.1971 - II C 6.70

    Ausgleichspflicht für kassenmäßige Verluste im Wege des Schadensersatzes bei …

    Angesichts des in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts immer wieder betonten Bestrebens, "die vom Bundesgesetzgeber mit der Übernahme des Begriffs 'Minderung der Erwerbsfähigkeit' aus dem Militärversorgungsrecht in das Gesetz zu Art. 131 GG erstrebte Übereinstimmung dieses in beiden Rechtsgebieten wort- und inhaltsgleichen Begriffs" zu wahren (vgl. zuletzt Urteil vom 19. Mai 1970 - BVerwG VI C 46.65 - S. 8), erscheint es geboten, auch bei Auslegung des Begriffs der "sozialen Gleichwertigkeit" die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 30 BVG zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 17.05.1973 - II C 41.70

    Versorgungsbezüge eines ehemaligen Kriegsgefangenen - Dienstunfähigkeit eines …

    Daß bei der Frage des besonderen beruflichen Betroffenseins auch ein (nachweislich) angestrebter Beruf in die Wertung einzubeziehen ist, ergibt sich aus dem Gesetz und ist in der bisherigen - allerdings den ausgeübten früheren Zivilberuf eines späteren Berufssoldaten betreffenden - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits angedeutet worden (vgl. das Urteil des Senats vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 21.65 - [BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65]] und das Urteil vom 19. Mai 1970 - BVerwG VI C 46.65 -).
  • BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70

    Zum Vorliegen eines Verfahrensmangels, wenn das Tatsachengericht von dem …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt klargestellt, daß der aus dem Militärversorgungsrecht übernommenen Regelung des § 53 Abs. 1 vorletzter Satz G 131 die Forderung des Gesetzgebers immanent ist, die Minderung der Erwerbsfähigkeit grundsätzlich höher zu bewerten, wenn der Betroffene in seinem Beruf besonders betroffen wurde (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juli 1968 [BVerwGE 30, 116] und ebenso Urteil des VI. Senats vom 19. Mai 1970 - BVerwG VI C 46.65 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht