Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1957 - VI C 49.56 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 23.10.1957 - VI C 29.56
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es bei der Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG nicht auf das rechtliche, sondern auf das tatsächliche Ausscheiden an, also darauf, ob der Betreffende im alten Rechtsstand wiederverwendet worden ist (vgl.Urteil vom 3. Dezember 1954 - BVerwG II C 201.53 -, BVerwGE 1, 251 undUrteil vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 -).Aus der Erkenntnis, daß der § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 nur beamtenrechtliche Maßnahmen des Dienstherrn erfaßt, hat der Senat in seinemUrteil vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - ausgesprochen, daß die bisherige Rechtsprechung des II. Senats auf alle Maßnahmen und Entscheidungen der mit der Entnazifizierung befaßten Behörden, ausgedehnt werden muß.
- BVerwG, 10.07.1957 - VI C 8.56
Rechtsmittel
Im Urteil des Senatsvom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - ist weiterhin näher ausgeführt, daß der deutsche Gesetzgeber durch frühere Vorschriften der Besatzungsmächte nicht gehindert war, die Rechtsverhältnisse der von Art. 131 GG erfaßten Personen neu zu regeln.Weiterhin hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. das Urteil des Senatsvom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 -) Entscheidungen im Entnazifizierungsverfahren nicht als günstigere Maßnahmen im Sinne des § 63 Abs. 3 G 131 erachtet.
- BVerwG, 03.01.1962 - VI B 39.61
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 - [Buchholz BVerwG 234, § 63 G 131 Nr. 9] undvom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]; fernerUrteile vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 288.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 15] undvom 7. Mai 1957 - BVerwG VI C 144.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 24]) schließen Entnazifizierungsbescheide die Anwendung des § 7 G 131 nicht aus, weil dessen Zweck allein in der Beseitigung von ungerechtfertigten Vorteilen liegt, während die Entnazifizierungsentscheidungen Sühnecharakter haben.
- BVerwG, 05.05.1961 - V C 430.58
Rechtsmittel
Es kann im vorliegenden Verfahren dahingestellt bleiben, ob der vom Verwaltungsgericht formulierte Klageantrag auf einem Schreibfehler beruht und ob der Kläger dessen Berichtigung gleichzeitig mit seinem weitergehenden Revisionsantrag begehrt oder ob dieser Antrag als eine im Revisionsverfahren zulässige Klageerweiterung (vgl.Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 -) aufzufassen ist. - BVerwG, 13.03.1962 - VI C 48.60
Rechtsmittel
Das wäre allenfalls dann möglich, wenn die Entscheidung über die Wiederverwendung des Klägers ausschließlich von der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auflösung seines früheren Lehrstuhls abhängig gewesen wäre (vgl.Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - schlechthin ablehnend BSG 12, 208 [210 f]). - BVerwG, 29.06.1957 - VI B 82.56
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließen indessen weder die erfolgreiche Entnazifizierung eines betroffenen Beamten noch der Umstand, daß ein Betroffener sich einem Entnazifizierungsverfahren nicht unterworfen hat oder nicht - mehr - zu unterwerfen braucht, die Anwendung des § 7 G 131 aus (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - sowie BVerwGE 4, 200). - BVerwG, 20.02.1958 - II C 96.57
Rechtsmittel
Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat von diesen Erwägungen und Ergebnissen ausgehend zutreffend ausgesprochen, daß Maßnahmen oder Entscheidungen der mit der Entnazifizierung befaßten Behörden in keinem Fall als günstigere Maßnahmen im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 gelten könnten(Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56). - BVerwG, 20.02.1958 - II C 101.57
Nichtberücksichtigung der Beförderung eines Beamten - Verletzung gerichtlicher …
Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat von diesen Erwägungen und Ergebnissen ausgehend zutreffend ausgesprochen, daß Maßnahmen oder Entscheidungen der mit der Entnazifizierung befaßten Behörden in keinem Fall als günstigere Maßnahmen im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 gelten könnten (Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 -). - BVerwG, 14.02.1958 - VI C 24.56
Rechtsmittel
Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß unter einer günstigeren Einzelmaßnahme im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 nicht Entscheidungen der mit der Entnazifizierung befaßten Behörden zu verstehen sind (vgl. Urteile vom 6. Januar 1956 - BVerwGE 3, 72 -, vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56 - undvom 7. Mai 1957 - BVerwG VI C 144.56 -). - BVerwG, 13.02.1958 - II C 80.57
Streit über den Status eines dem Nationalsozialismus dienenden Beamten nach …
Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat von diesen Erwägungen und Ergebnissen ausgehend zutreffend ausgesprochen, daß Maßnahmen oder Entscheidungen der mit der Entnazifizierung befaßten Behörden in keinem Fall als günstigere Maßnahmen im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 gelten könnten (Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 49.56).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".