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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,461
BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70 (https://dejure.org/1972,461)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1972 - VI C 5.70 (https://dejure.org/1972,461)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1972 - VI C 5.70 (https://dejure.org/1972,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Unterhaltsbetrages in Höhe eines Ruhegehaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 78
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 1.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70
    Es begegnet daher keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, daß Leistungen dieser Art an die betroffene Personen nur dann erbracht werden, wenn ihr Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist (vgl. BVerwGE 30, 326 [BVerwG 25.10.1968 - VI C 1/65] [343, 344] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70
    Eine vom Gesetzeswortlaut abweichende Auslegung kann dann gerechtfertigt sein, wenn der Zusammenhang der ihrem Wortlaut nach klaren Vorschrift mit anderen Vorschriften des Gesetzes ergibt, daß die Vorschrift nicht das aussagen will, was sie ihrem Wortlaut nach auszusagen scheint (vgl. Urteil vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 = RiA 1969, 36]).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70
    Die Berufung von Brosche auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Januar 1966 - BVerwG VI C 165.62 - (Buchholz 234 § 4 a G 131 Nr. 1 = RiA 1966, 178) liegt neben der Sache.
  • BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61

    Prüfung der Bedürftigkeit - Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70
    Abwegig ist demgegenüber der Hinweis des Klägers in der Revisionserwiderung und in der Revisionsverhandlung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - (Buchholz 232 § 130 BBG Nr. 2 = JR 1965, 192).
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 94.62

    Ruhegehalt bei unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Angehörigen des …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70
    Dies wird u.a. dadurch bestätigt, daß die genannte Anrechnungsvorschrift zum Beispiel auch bei der Gewährung eines Unterhaltsbeitrages nach § 68 Abs. 1 G 131 (F. 1961) entsprechend anzuwenden ist, obwohl dort die Behörde schon nach dem Gesetzeswortlaut ("bis zur Höhe der ... Versorgungsbezüge") zweifelsfrei die Möglichkeit hat, einen geringeren Unterhaltsbeitrag als die (fiktiven) Versorgungsbezüge zu bewilligen (vgl. auch BVerwGE 19, 223 [225]).
  • BVerwG, 08.05.1968 - VI C 82.64

    Antrag eines in der NS-Zeit an der Strafrechtspflege beteiligten Richters auf …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70
    Nach dieser Entscheidung, die im übrigen nicht die hier umstrittene Anwendung des § 70, sondern des § 4 a G 131 (sog. Wohnsitzbefreiung) betrifft, kann nur in Ausnähmefällen aus rechtsstaatlichen Gründen die Umdeutung einer Kann-Vorschrift in eine Soll- oder Muß-Vorschrift geboten sein (vgl. auch BVerwGE 29, 352 [355]).
  • BVerwG, 25.01.1962 - II C 11.60

    Zahlung von Versorgungsbezügen an einen Professor der Medizin - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70
    Dies geht schon aus dem Urteil vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 11.60 - (Buchholz 234 § 70 G 131 Nr. 1) hervor.
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80

    Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand

    So geht der Hinweis fehl, das Berufungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, nach der für eine Auslegung gegen den Wortlaut einer Vorschrift nur dann Raum sei, wenn klar erkennbar sei, daß dieser den Sinn und Zweck des Gesetzes unrichtig wiedergebe (u.a. Urteil vom 19. April 1972 - BVerwG 6 C 5.70 - [BVerwGE 40, 78 [81]; nicht BVerwGE 1973]; BVerwGE 54, 134 [138]; der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Januar 1961 bzw. 6. Juli 1961 ist an der angeführten Fundstelle DVBl. 1961, 823 nicht abgedruckt; gemeint ist offensichtlich der Beschluß vom 6. Juli 1961 - BVerwG 3 C 346.59 - [DVBl. 1961, 853]).
  • BVerwG, 10.06.1992 - 2 B 88.92

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses bzw. Verlust der Rechte als …

    Im übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Wortlaut des Gesetzes zwar Ausgangspunkt der Auslegung, aber nicht allein ausschlaggebend ist (vgl. u.a. BVerwGE 40, 78 [BVerwG 19.04.1972 - BVerwG VI C 5.70] m.w.N.).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 6 C 18.76

    Der Begriff der Einstellung eines Beamten - Ausschluss einer …

    Dies ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Zusammenhang der ihrem Wortlaut nach klaren Vorschrift mit anderen Vorschriften des Gesetzes ergibt, daß die Vorschrift das nicht aussagen will, was sie ihrem Wortlaut nach auszusagen scheint (BVerwGE 40, 78 [81]; Urteil vom 21. April 1973 - BVerwG 6 C 27.70 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2001 - 12 A 4097/99

    Erstattung von Bestattungskosten nach § 15 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

    Rn. 8 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1973 - 6 C 27.70 - in BVerwGE 40, 78 (81).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 11 B 751/21

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Prozessbevollmächtigten

    Rn. 11 Vgl. zur Wortlautgrenze auch BVerwG, Urteil vom 19. April 1972 - VI C 5.70 -, BVerwGE 40, 78, 80= juris, Rn. 26.
  • BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78

    Anrechnung der Hinterbliebenenrente der Bundesversicherungsanstalt für …

    Dies ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Zusammenhang der ihrem Wortlaut nach klaren Vorschrift mit anderen Vorschriften des Gesetzes ergibt, daß die Vorschrift das nicht aussagen will, was sie ihrem Wortlaut nach auszusagen scheint (BVerwGE 40, 78 [81]).
  • BVerwG, 21.04.1973 - VI C 27.70

    Anspruch eines Beamten auf Kinderzuschlag für ein verheiratetes Kind - Gewährung …

    Eine von einem so klaren und eindeutigen Gesetzeswortlaut abweichende Auslegung, wie sie hier das Berufungsgericht vorgenommen hat, könnte allenfalls dann in Betracht kommen, wenn der Zusammenhang der ihrem Wortlaut nach klaren Vorschrift mit anderen Vorschriften des Gesetzes ergibt, daß die Vorschrift nicht das aussagen will, was sie ihrem Wortlaut nach auszusagen scheint (vgl. Urteile vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 = RiA 1969, 36] und vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 5.70 - [BVerwGE 40, 78, 81 [BVerwG 19.04.1972 - VI C 5/70]]).
  • BVerwG, 11.07.1972 - VI C 41.69
    Es handelt sich vielmehr nur um eine dem Ausgleich von Härte dienende und in das pflichtgemäße Ermessen des Dienstherrn gestellte Versorgung, deren Bewilligung dem Grunde und der Höhe nach entscheidend von den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Würdigkeit der Witwe abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 5.70).
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 73.75

    Soldatenversorgung - Ruhegehaltsfähigkeit

    Für eine von ihrem Wortlaut abweichende Auslegung der Vorschrift (vgl. zu dieser Möglichkeit Urteile vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 = RiA 1969, 36], vom 9. Februar 1972 - BVerwG 6 C 20.69 - [BVerwGE 39, 291, 293], vom 19. April 1972 - BVerwG 6 C 5.70 - [BVerwGE 40, 78, 81] und vom 21. April 1973 - BVerwG 6 C 27.70 - [Buchholz 235.18 § 18 LBesG RhldPf Nr. 2]) ist deswegen kein Raum.
  • BVerwG, 25.10.1973 - VI C 27.71

    Gewährung von Unterhaltsbeitrag für ehemaligen Landwirtschaftsrat - Rechtsstand …

    Auch der Sinn des § 36 Abs. 1 und der Zusammenhang mit anderen Vorschriften können nicht die Annahme begründen, daß die Vorschrift etwas anderes aussagen will, als sie mit ihrem Wortlaut auszusagen scheint und daß deshalb eine vom Wortlaut abweichende Auslegung in Betracht kommt (vgl. zu dieser Möglichkeit Urteile vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17 = RiA 1969, 36], vom 9. Februar 1972 - BVerwG VI C 20.69 - [BVerwGE 39, 291, 293 [BVerwG 09.02.1972 - VI C 20/69]], vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 5.70 - [BVerwGE 40, 78, 81 [BVerwG 19.04.1972 - VI C 5/70]] und vom 21. April 1973 - BVerwG VI C 27.70 -); im Gegenteil wird die eingangs dargelegte dem Wortlaut folgende Auffassung durch den Sinn der Vorschrift jedenfalls insoweit gefordert, als es sich um die Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 5 handelt.
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