Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versorgungsansprüche eines Beamten - Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Widerruf eines Verwaltungsaktes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.03.1965 - V A 125.63
- BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
Maßgebend für die Beurteilung, ob die Behörde eine neue anfechtbare Sachentscheidung oder lediglich eine der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nicht unterliegende sogenannte "wiederholende Verfügung" getroffen habe, sei nicht der innere, sondern der erklärte Wille (BVerwGE 13, 99 [103]).Die durch einen unanfechtbar und rechtsbeständig gewordenen Verwaltungsakt getroffene Regelung ist nur dann der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (wieder) zugänglich, wenn die Behörde hierzu nach erneuter Sachprüfung in der Sache selbst entscheidet und damit einen den Verwaltungsrechtsweg wieder eröffnenden Verwaltungsakt (sogenannten Zweitbescheid) erläßt (vgl. BVerwGE 13, 99 [103]).
Durch eine lediglich "wiederholende Verfügung", die keine neue Sachentscheidung enthält, sondern nur auf den bereits erlassenen und unanfechtbar gewordenen Bescheid verweist, wird dagegen der Verwaltungsrechtsweg nicht (wieder) eröffnet (BVerwGE 13, 99 [101, 102]).
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es davon ausgegangen, daß es bei dieser Beurteilung auf den erklärten, für den Adressaten erkennbaren Willen ankommt, so wie er ihn bei verständiger Würdigung und unter Berücksichtigung aller Umstände verstehen durfte und mußte (vgl. u.a. BVerwGE 13, 99 [103]; Urteile vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8] und vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 123.64 -).
- BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63
Recht der ehemaligen Berufssoldaten - Konkretisierung der Versorgungsansprüche …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
Eine solche typische selbständige Komponente des einheitlichen Anspruchs ist bei der Festsetzung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge der nach selbständigen Rechtsgrundlagen - hier vor allem nach § 53 oder § 54 Abs. 1 G 131 - zu beurteilende Versorgungsstatus, aus dem sich - als Schlußergebnis - zusammen mit den übrigen versorgungsrechtlich bedeutsamen Elementen (z.B. Besoldungsdienstalter, ruhegehaltfähige Dienstzeit usw.) die Versorgungsbezüge nach ihrer Art und Höhe ergeben (vgl. dazu auch Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI G 71.63 - [DÖD 1968, 32]).Denn nach dem gemäß § 29 G 131 anzuwendenden § 155 BBG hat zunächst die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde über die sich daraus ergebenden Änderungen durch Neufestsetzung der Versorgungsbezüge zu befinden (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - mit weiteren Nachweisen), was hier durch den Bescheid des Beklagten vom 30. Mai 1968 auch geschehen ist.
- BVerwG, 25.01.1968 - II C 123.64
Anspruch auf Zahlung von Waisengeld in voller Höhe der gesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es davon ausgegangen, daß es bei dieser Beurteilung auf den erklärten, für den Adressaten erkennbaren Willen ankommt, so wie er ihn bei verständiger Würdigung und unter Berücksichtigung aller Umstände verstehen durfte und mußte (vgl. u.a. BVerwGE 13, 99 [103]; Urteile vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8] und vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 123.64 -).Daß sich der Beklagte dabei nicht ausdrücklich auf die Unanfechtbarkeit des Bescheides vom 19. Dezember 1956 berufen hat, ist nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. dazu auch Urteil vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 123.64 -).
- BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Anspruch eines Beamten auf neue Sachentscheidung bei "Änderung der Sachlage" …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
In eine neue Sachprüfung einzutreten sei die Behörde nur verpflichtet, wenn sich nach der Unanfechtbarkeit die Sach- oder Rechtslage in bezug auf den konkreten Anspruch in erheblicher Weise geändert habe oder wenn sich Gründe ergeben hätten, die zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens führen würden (Urteil vom 16. Juli 1964 - BVerwG II C 66.61 - [ZBR 1965, 52]).Einer Änderung der Sachlage stehe es gleich, wenn nachträglich aus amtlichen Unterlagen Beweismittel beschafft werden könnten, die eine Beurteilung des Anspruchs unter anderen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten erforderten und den bisher unanfechtbar abgelehnten Anspruch als möglicherweise begründet erscheinen ließen (Urteil vom 16. Juli 1964 - BVerwG II C 66.61 -).
- BVerwG, 23.05.1962 - V C 73.61
Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für die …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
Der Widerspruchsführer könne im Widerspruchsverfahren auch schlechter gestellt werden (OVG Lüneburg, OVGE 6, 309; BVerwGE 14, 175). - BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 175 [BVerwG 27.01.1966 - II C 191/62] mit weiteren Nachweisen und zuletzt Urteil vom 28. August 1968 - BVerwG VI C 41.64 -) unterliegt ein Bescheid auch nicht mehr der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, soweit er aus früher ergangenen und unanfechtbar gewordenen Bescheiden ohne erneute sachliche Prüfung einzelne rechtlich selbständige Entscheidungskomponenten eines einheitlichen Anspruchs übernimmt. - BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60
Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei die Verwaltungsbehörde zwar berechtigt, aber grundsätzlich nicht verpflichtet, unanfechtbar gewordene Verwaltungsakte zugunsten des Betroffenen zurückzunehmen und durch andere, der materiellen Rechtslage oder den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Verwaltungsakte zu ersetzen (Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - [DVBl. 1963, 186] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 21.10.1966 - VI C 46.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es davon ausgegangen, daß es bei dieser Beurteilung auf den erklärten, für den Adressaten erkennbaren Willen ankommt, so wie er ihn bei verständiger Würdigung und unter Berücksichtigung aller Umstände verstehen durfte und mußte (vgl. u.a. BVerwGE 13, 99 [103]; Urteile vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8] und vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 123.64 -). - BVerwG, 19.12.1963 - VI C 167.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
Diese Absicht muß vielmehr eindeutig erkennbar geworden sein (vgl. dazu Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG VI C 167.62 -). - BVerwG, 28.08.1968 - VI C 41.64
Eintritt in den Ruhestand eines Beamten mit Eintritt der Dienstunfähigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 175 [BVerwG 27.01.1966 - II C 191/62] mit weiteren Nachweisen und zuletzt Urteil vom 28. August 1968 - BVerwG VI C 41.64 -) unterliegt ein Bescheid auch nicht mehr der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, soweit er aus früher ergangenen und unanfechtbar gewordenen Bescheiden ohne erneute sachliche Prüfung einzelne rechtlich selbständige Entscheidungskomponenten eines einheitlichen Anspruchs übernimmt.
- BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89
Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung …
Die Wiederholung eines - für die Verwaltungsbehörde bindenden (vgl § 39 SGB X; vgl dazu Meyer-Ladewig, § 77 RdNr 5) - Verwaltungsakts ist selbst dann kein Verwaltungsakt, wenn sie in der Form eines Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und Gründen erfolgt (s dazu BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1955 - I B 138.54 - Buchholz 310 Vorbem III zu § 42 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Nr. 18; BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1960 - II C 188.58 - DVBl 1961, 90, 91 und Urteil vom 23. Oktober 1968 - VI C 51.65 - DÖD 1969, 58; BVerwGE 13, 99, 100 f). - BVerwG, 26.06.2009 - 8 B 56.09
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch Ablehnung von Anträgen auf …
- BVerwG, 08.07.2008 - 8 B 29.08
Beurteilung der Verspätung des Vorbringens bei Verzicht der Beteiligten auf eine …
Rn. 6 Der Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO ist eine grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlung (Beschlüsse vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - juris; vom 10. Juni 1994 - BVerwG 6 B 45.93 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 20; vom 17. Januar 1977 - BVerwG 6 B 22.76 - Buchholz 232 § 159 BBG Nr. 6; Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG 6 C 27.65 - DÖD 1969, 58), die auch den Verzicht auf die Verkündung der Entscheidung beinhaltet.
- BVerwG, 17.11.2008 - 8 B 80.08
Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen Abweichung; Rüge der Verletzung …
Rn. 14 Der Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO ist eine grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlung (Beschlüsse vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - juris; vom 10. Juni 1994 - BVerwG 6 B 45.93 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 20; vom 17. Januar 1977 - BVerwG 6 B 22.76 - Buchholz 232 § 159 BBG Nr. 6; Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG 6 C 27.65 - DÖD 1969, 58). - BVerwG, 26.11.1969 - VI C 11.65
Rechtsmittel
In beiden Fällen hat der Beklagte den dem Kläger durch die Ernennung vom 16. September 1953 verliehenen Status unverändert in die genannten Festsetzungsbescheide übernommen (vgl. dazu u.a. BVerwGE 23, 175 [BVerwG 27.01.1966 - II C 191/62] und zuletzt Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 51.65 -). - BVerwG, 25.05.1983 - 2 B 42.83
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen eines …
Eine Belehrung der Behörde im Interesse des Bürgers nach Eintritt der Rechtsbeständigkeit einer Regelung erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht (vgl. u.a. BVerwGE 13, 99 [101 ff.], Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - [DVBl. 1963, 186], vom 26. April 1967 - BVerwG 6 C 71.63 - und vom 23. Oktober 1968 - BVerwG 6 C 51.65 -).
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