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| BVerwG, 28.06.1968 - VI C 52.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1964 - VI A 543/63
- BVerwG, 28.06.1968 - VI C 52.67
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 09.07.1975 - 6 C 18.75
Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen binnen der für den Antrag geltenden …
Insofern erscheint es zumindest fraglich, ob angesichts dessen, daß der Kläger zur Entscheidung über die Klageerhebung, zur Abfassung der Klage sowie zu Besuchen fähig war, das Fehlen eines Verschuldens glaubhaft gemacht ist (vgl. Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VI C 52.67 -). - BVerwG, 12.04.1973 - II C 19.73 Schon dies nötigt zur Zurückweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (ebenso Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VI C 52.67 -).
- BVerwG, 02.02.1972 - VI B 50.71
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Aufgabe der Beschwerdeschrift am …
Denn nach § 60 Abs. 1 und 2 VwGO genügt nicht, daß die Möglichkeit besteht, die Frist könne ohne Verschulden versäumt worden sein, sondern es müssen konkrete Umstände dargetan und glaubhaft gemacht werden, die ein Verschulden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen (vgl. Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VI C 52.67 - ferner Eyermann-Fröhler, VwGO, 5. Aufl., § 60 RdNr. 16). - BVerwG, 21.07.1969 - IV CB 55.69
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist
Es ist kein Sachverhalt vorgetragen worden, der ein Verschulden des in Frage kommenden Beteiligten ausschließt (vgl. Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VI C 52.67 - und Beschluß vom 13. Mai 1969 - BVerwG III C 34.69 -), auch nicht in dem Sinne, daß der Partei die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen nicht zumutbar war (vgl. Urteile vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - [DÖV 1965, 350] und vom 16. Februar 1968 - BVerwG IV C 28.65 -).
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