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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1957 - VI C 54.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,3880
BVerwG, 30.01.1957 - VI C 54.56 (https://dejure.org/1957,3880)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1957 - VI C 54.56 (https://dejure.org/1957,3880)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1957 - VI C 54.56 (https://dejure.org/1957,3880)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 154.58

    Rechtsmittel

    Der Feststellung, daß der Gesetzgeber der Regelung der Versorgung der ehemaligen Reichsarbeitsdienstführer eine Einheitslaufbahn des mittleren und höheren Dienstes zugrunde lege, stehe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1957 - VI C 54.56 - nicht entgegen.

    Die Auslegung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 1. DVO (F. 1955) widerspreche der Auslegung dieser Bestimmung durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil BVerwG VI C 54.56.

    Wenn auch diese Vorschrift selbst, wie der erkennende Senat in Urteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 54.56 - (Buchholz BVerwG, 234, § 55 G 131 Nr. 1 = RiA 1957, 156) ausgeführt hat, unmittelbar lediglich eine Begünstigung der aus den unteren Dienstgraden aufgestiegenen Reichsarbeitsdienstführer bezweckt, so legt doch der § 2 der 1. DVO G 131, wie sich aus dem Zusammenhang des Absatzes 1 mit Absatz 2 ergibt, grundsätzlich für die Anwendung des Beförderungsschnitts bei der Versorgung dieser Reichsarbeitsdienstführer eine der einheitlichen Offizierslaufbahn vom Leutnant bis zum Generalfeldmarschall entsprechende Einheitslaufbahn der mittleren und höheren Dienstgrade des Reichsarbeitsdienstes mit der Eingangsbesoldungsgruppe des Feldmeisters (RAD m 8 b) zugrunde (so auch Brosche, RiA 1955, 305 [307]; 1956, 296 [297]).

    Der Auffassung, daß die 1. DVO G 131 für die Anwendung des § 110 BBG auf die früheren Reichsarbeitsdienstführer grundsätzlich eine mit dem Feldmeister beginnende Einheitslaufbahn der mittleren und höheren Reichsarbeitsdienstführer zugrunde legt, steht das bereits angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 54.56 - nicht entgegen.

  • BVerwG, 13.01.1966 - II C 93.63

    Rechtsmittel

    Die Revision kann daher auch nichts aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 54.56 - (Buchholz BVerwG 234, § 55 G 131 Nr. 1) herleiten, in dem der Begriff der "Laufbahn" (§ 110 Abs. 2 Satz 1 BBG u.F.) anhand der dort zulässigen Erwägung ausgelegt worden ist, daß für die Planer des Reichsarbeitsdienstes eine durch Verwaltungspraxis begründete regelmäßige Gestaltung der Dienstlaufbahn vorlag.
  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 105.59

    Rechtsmittel

    Dieser von der Betrachtungsweise des Berufungsgerichts abweichenden Rechtsauffassung steht das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 54.56 - (Buchholz BVerwG, 234, § 55 G 131 Nr. 1 = RiA 1957 S. 158) nicht entgegen.
  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 87.61

    Berechnung des Ruhegehalts - Anwendbarkeit der in § 110 Bundesbeamtengesetz (BBG) …

    Seine Revision hätte deshalb allenfalls dann Erfolg haben können, wenn das Gericht der Tatsacheninstanz, also das Verwaltungsgericht Köln, festgestellt hätte, daß der Kläger einer Laufbahn angehörte, die mit den in § 3 Erste DVO ausdrücklich angeführten Laufbahnen ("Ärzte-, Apotheker- und Rechtswahrerlaufbahn") vergleichbar ist, wie dies der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für die Laufbahn der "Planer" anerkannt hat (vgl.Urteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 54.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 55 G 131 Nr. 1]; BVerwGE 9, 345 [348]).
  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 74.61

    Streit um die Gewährung von Versorgungsbezügen eines beamteten Volljuristen - …

    Aus diesem Grunde hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 54.56 - in Buchholz BVerwG 234, § 55 G 131 Nr. 1) sogar die Planer im Reichsarbeitsdienst, deren Einstellung eine abgeschlossene Hochschulbildung voraussetzte, in diese Sonderregelung einbezogen, obwohl sie nicht zu den in § 3 Erste DVO/G 131 ausdrücklich genannten drei Berufsgruppen gehören.
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