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| BVerwG, 21.03.1967 - VI C 58.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Haftung eines Prozessbevollmächtigten für das Verschulden einer Sekretärin in Bezug auf ein Fristversäumnis - Notwendigkeit der Fristüberwachung durch einen Prozessbevollmächtigten
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.04.1965 - 356 VIII 64
- BVerwG, 21.03.1967 - VI C 58.67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.09.1965 - III C 99.65
Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zwei Monate nach Zustellung des Urteils bzw. …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1967 - VI C 58.67
Der Prozeßbevollmächtigte ging also offenbar - rechtsirrig, vgl. § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO und dazu BVerwGE 22, 81 - davon aus, daß die Revisionsbegründungsfrist einen Monat nach Einlegung der Revision ablaufe.
- BVerwG, 12.04.1973 - II C 19.73 Ein Rechtsanwalt muß aber auch Vorkehrungen treffen, die sicherstellen, daß Fertigung und Absendung der fristwahrenden Schriftsätze überwacht werden (vgl. Bundessozialgericht , Beschluß vom 28. Oktober 1964 - 4 RJ 453.64 - [NJW 1965, 320]; ebenso Bundesverwaltungsgericht , Beschlüsse vom 21. März 1967 - BVerwG VI C 58.67 - und vom 7. Juli 1967 - BVerwG II C 10.66 -).
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