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| BVerwG, 13.03.1957 - VI C 59.56 |
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G 131 § 1 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 131
Papierfundstellen
- BVerwGE 4, 339
- NJW 1957, 1813
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 07.02.1961 - VI C 96.58
Zuständigkeit einer Kasse i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 Gesetz zu Art. 131 GG (G …
In diesem Sinne werde in BVerwGE 4, 339 ausgeführt, die Vorschriften des Gesetzes zu Art. 131 GG seien nicht auf Personen anzuwenden, deren Rechtsverhältnisse bei Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG seit Jahren effektiv geregelt gewesen seien.Er hat sich auf BVerwGE 4, 339 und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1956 - III ZR.89.54 - bezogen und zum Ausdruck gebracht, es könne zweifelhaft sein, ob eine Kasse, die nach dem 8. Mai 1945 Versorgungszahlungen freiwillig übernommen habe, eine zuständige Kasse im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 sei; hierauf komme es jedoch nach der erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entscheidend an.
Schon in BVerwGE 4, 339 ist in dem vergleichbaren Fall einer vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erfolgten entsprechenden Wiederversorgung eines evakuierten früheren Versorgungsempfängers durch den Funktionsnachfolger des früheren Dienstherrn der Ausnahmecharakter eines solchen Sachverhalts hervorgehoben, und der II. Senat hat diese Beurteilung u.a. in seinem Urteil vom 8. Oktober 1959 - BVerwG II C 176.57 - ausdrücklich gebilligt.
- BVerwG, 08.10.1959 - II C 176.57
Voraussetzungen der Beamtenversorgung bei Inkrafttreten des G 131 - Vorenthaltung …
Hat dagegen der frühere Dienstherr oder sein Funktionsnachfolger vorbehaltlos die Verpflichtung anerkannt und erfüllt, einen im Kriege zeitweilig aus Evakuierungsgründen von einer außerhalb des heutigen Bundesgebiets gelegenen Kasse versorgten Ruhestandsbeamten nach Wegfall der während der Evakuierung zuständigen Kasse und nach seiner Heimkehr wieder zu versorgen, so ist dieser Ruhestandsbeamte vom Wirksamwerden dieser Regelung an nicht mehr zum Personenkreis des Art. 131 des Grundgesetzes zu rechnen (BVerwGE 4, 339 [BVerwG 13.03.1957 - VI C 59/56]). - BVerwG, 21.10.1965 - VI C 22.63
Rechtsmittel
Nur in besonders liegenden Ausnahmefällen der erklärten und endgültigen Regelung des Versorgungsverhältnisses im Wege der Funktionsnachfolge kommt es auf eine formelle Überweisung nicht an, so dann, wenn der frühere oder ein kraft Funktionsnachfolge an seine Stelle getretener Dienstherr eines im Ruhestand befindlichen, zeitweilig aus Luftkriegsgründen evakuierten Beamten, der an eine Kasse außerhalb des heutigen Bundesgebiets überwiesen war, nach dessen Heimkehr vorbehaltlos die Verpflichtung zur Bezahlung der vollen Versorgungsbezüge anerkannt und diese längere Zeit hindurch auch tatsächlich bezahlt hat - dann fehlt es an der Regelungsbedürftigkeit des Versorgungsverhältnisses - (Urteil vom 13. März 1957 - BVerwG VI C 59.56 - [BVerwGE 4, 339 [BVerwG 13.03.1957 - VI C 59/56]]) oder wenn ein früherer Versorgungsberechtigter im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 durch eine nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, aber vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG getroffene endgültige und abschließende Regelung des Funktionsnachfolgers des früheren Dienstherrn entsprechend wiederversorgt worden ist - dann ist die Kasse, welche diese Regelung durchzuführen hat, zuständige Kasse im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz G 131(Urteil vom 7. Februar 1961 - BVerwG VI C 96.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 36]).
- BVerwG, 25.06.1959 - II C 106.57
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Die Anwendung des § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b G 131 ist nach dem Wortlaut dieser Vorschrift also nur dann ausgeschlossen, wenn die Versorgung, die der Beamte am 1. April 1951 erhielt, der von ihm am 8. Mai 1945 bekleideten Rechtsstellung entsprach, wenn mithin dem Beamten bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG die am 8. Mai 1945 "erdienten" Versorgungsbezüge gewährt wurden oder wenn eine Minderung der am 8. Mai 1945 "erdienten" Versorgungsbezüge auf "beamtenrechtlichen Gründen" beruhte (vgl. BVerwGE 4, 339 [BVerwG 13.03.1957 - VI C 59/56] [340] sowie Beschluß vom 21. Dezember 1957 - BVerwG VI B 152.56 -). - BVerwG, 08.04.1971 - II CB 9.70
Erledigungserklärung nach Anfechtung von Erstbescheid und Widerspruchsbescheid - …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte auch dann, wenn sie unanfechtbar geworden sind, rückwirkend zurückgenommen werden dürfen, wenn der Begünstigte sich der Rechtswidrigkeit bewußt war (u.a. BVerwGE 9, 251 [253]; und einen solchen Sachverhalt hat das Berufungsgericht - mit Bindungskraft für das Beschwerdegericht, worauf noch einzusehen sein wird - festgestellt. - Das Urteil des Senats vom 13. März 1957 (BVerwGE 4, 339 [BVerwG 13.03.1957 - VI C 59/56]) betrifft nicht die Frage der Rücknehmbarkeit eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, sondern die ganz andere Frage, ob der dortige Kläger schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG infolge "entsprechender" beamtenrechtlicher Versorgung aus dem in Art. 131 GG gekennzeichneten Personenkreis ausschied; schon aus diesem Grunde liegt eine Abweichung von jenem Urteil im Sinne des § 132. - BVerwG, 12.08.1968 - II B 53.67
Fristgemäße Geltendmachung von Beschwerdegründen - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Das von der Beschwerde angeführte Urteil vom 13. Januar 1957 - BVerwG VI C 59.56 - (Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 4) stellt klar, daß ein im Ruhestand befindlicher, zeitweilig evakuierter und an eine Kasse außerhalb des heutigen Bundesgebiets überwiesener Beamter nach vorbehaltloser Anerkennung der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Versorgungsbezüge durch seinen früheren oder kraft Funktionsnachfolge an seine Stelle getretenen Dienstherrn und nach tatsächlicher Zahlung dieser Bezüge für längere Zeit vom Wirksamwerden dieser Regelungen nicht mehr zu dem in Artikel 131 GG gekennzeichneten Personenkreis gehört und daß das Gesetz zu Art. 131 GG infolgedessen auf ihn insoweit nicht anwendbar ist. - BVerwG, 26.04.1960 - II C 154.58
Rechtsmittel
Für die Feststellung, daß ein Versorgungsverhältnis am 1. April 1951 bereits effektiv endgültig geregelt war (BVerwGE 4, 339 [BVerwG 13.03.1957 - VI C 59/56]), ist nicht nur die Höhe der gewährten Versorgungsbezüge entscheidend; es ist außerdem zu klären, ob die Behörde sie in der Absicht gewährte, die Versorgung nunmehr abschließend zu regeln, also die Leistung nicht etwa eine nur vorläufige war, wie beispielsweise in den Fällen "treuhänderischer" Regelung; das ist bereits in der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausdruck gekommen. - BVerwG, 25.11.1959 - II B 27.58
Rechtsmittel
Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1957 (BVerwGE 4, 339 [BVerwG 13.03.1957 - VI C 59/56]) ab. - BVerwG, 20.10.1959 - II C 157.57 Dem Hinweis des Klägers auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1957 (BVerwGE 4, 339 [BVerwG 13.03.1957 - VI C 59/56]) ist entgegenzuhalten, daß der dort behandelte Fall in tatsächlicher Beziehung entscheidende Unterschiede zu dem vorliegenden Fall aufweist, weil einmal der dortige Kläger bereits im Jahre 1938 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist und weil ihm andererseits vom 1. Juli 1947 an Versorgungsbezüge in voller Höhe gezahlt worden sind.
- BVerwG, 11.09.1958 - II C 13.58
Versorgung der Angehörigen der früheren Geheimen Staatspolizei (Gestapo) - …
Im Hinblick auf den Zweck des zu Artikel 131 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes, die durch den Zusammenbruch (8. Mai 1945) regelungsbedürftig gewordenen Rechtsverhältnisse des in Art. 131 GG angesprochenen Personenkreises rechtsbegründend und fürsorgerisch neu zu ordnen (BVerwGE 1, 251 [253]; 1, 255 [258/259]; 2, 10 [11, 15]; 4, 339 [342]), erscheint die Beschränkung der Regelung des § 3 Nr. 4 G 131 auf diejenigen Dienstangehörigen, die am 8. Mai 1945 bei einer Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis standen, weder willkürlich noch sachfremd, sondern angemessen und zweckmäßig. - BVerwG, 21.12.1957 - VI B 152.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.07.1957 - VI B 112.56
Rechtsmittel
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