Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland - Schulbesuch der Kinder als persönliches Umzugshindernis - Versetzung des Kindes eines Beamten in die letzte Klasse einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule - Versetzung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1970 - I A 949/69
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72
Papierfundstellen
- DÖV 1974, 601
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72
Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72
Sinn und Zweck des Bundesumzugskostengesetzes als eines die soldatenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 31 SG) in einem Teilbereich konkretisierenden Normenkomplexes ist die Regelung der Erstattung der dem Soldaten durch seine Versetzung oder Abordnung (Kommandierung) entstandenen Mehraufwendungen (vgl. BVerwGE 41, 84).Hieraus folgt, daß die Gewährung von Trennungsentschädigung grundsätzlich nur dann und insoweit geboten ist, als die getrennte Haushaltsführung durch die Versetzung des Beamten (Soldaten), also durch eine dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnende Maßnahme geprägt ist (vgl. dazu Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskostenrecht Nr. 38]; BVerwGE 41, 84 [87] sowie das bereits erwähnte Urteil vom 13. September 1973).
Aus dieser an den Kriterien der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Billigkeit, denen zugleich Begrenzungscharakter zukommt (vgl. BVerwGE 41, 84 [87]), orientierten Ausnahmeregelung (vgl. dazu das Urteil vom 13. September 1973) folgt, daß unter zwingenden Gründen nicht solche Umstände verstanden werden können, die mehr oder weniger bei jeder Versetzung an einen anderen Ort und den damit verbundenen Eingriffen in die bisherigen persönlichen Verhältnisse des Beamten (Soldaten) und seiner Familie und den dadurch verursachten Umstellungsschwierigkeiten auftreten (vgl. auch dazu das Urteil vom 13. September 1973).
Diese Regelung hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig angesehen (vgl. zuletzt BVerwGE 41, 84).
- BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72
Damit hat der Dienstherr die ihm durch das Gesetz eingeräumte (und auch begrenzte) Gestaltungsfreiheit generell konkretisiert mit der Folge, daß ihn der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG in der Weise bindet, daß er alle in diesen Verwaltungsvorschriften angesprochenen Fälle nach diesen Vorschriften behandeln muß und davon nur abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten des Einzelfalles die Abweichung rechtfertigen (vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des II. Senats vom 13. September 1973 - BVerwG II C 13.73 - mit Hinweis auf BVerwGE 19, 48 [55]). - BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73
Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72
Damit hat der Dienstherr die ihm durch das Gesetz eingeräumte (und auch begrenzte) Gestaltungsfreiheit generell konkretisiert mit der Folge, daß ihn der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG in der Weise bindet, daß er alle in diesen Verwaltungsvorschriften angesprochenen Fälle nach diesen Vorschriften behandeln muß und davon nur abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten des Einzelfalles die Abweichung rechtfertigen (vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des II. Senats vom 13. September 1973 - BVerwG II C 13.73 - mit Hinweis auf BVerwGE 19, 48 [55]). - BVerwG, 15.12.1967 - VI C 30.67
Antrag auf Bewilligung einer Trennungsentschädigung aus Anlass einer Versetzung - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72
Eine solchermaßen geprägte und einen Ausgleich gebietende getrennte Haushaltsführung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht vor, wenn der Beamte (Soldat) nicht umzugswillig ist und damit die Fortführung der getrennten Haushaltsführung entscheidend auf seiner Willensentschließung beruht, mögen die dafür maßgebenden Gründe auch menschlich verständlich und anerkennenswert sein (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [ZBR 1968, 191]). - BVerwG, 13.04.1972 - II C 3.72
Ermächtigung nach § 15 Abs. 1 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) - Fürsorgepflicht …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72
Hieraus folgt, daß die Gewährung von Trennungsentschädigung grundsätzlich nur dann und insoweit geboten ist, als die getrennte Haushaltsführung durch die Versetzung des Beamten (Soldaten), also durch eine dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnende Maßnahme geprägt ist (vgl. dazu Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskostenrecht Nr. 38]; BVerwGE 41, 84 [87] sowie das bereits erwähnte Urteil vom 13. September 1973).
- BVerwG, 04.08.1977 - VI A 2.73
Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld seitens eines Berufssoldaten mit dem …
Durch eine Versetzung oder Abordnung (Kommandierung) ist eine getrennte Haushaltsführung aber nur geprägt, wenn der Beamte (Soldat) wegen des objektiven Grundes des Wohnungsmangels am neuen Dienstort am Umzug verhindert ist, wie dies auch in § 2 Nr. 1 Satz 1 TGV zum Ausdruck kommt (vgl. auch BVerwGE 4-1, 84 [87]; 44, 72 [77]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 51 = ZBR 1974, 160]).Es handelt sich hierbei um Umstellungsschwierigkeiten, die mit der Versetzung an einen anderen Dienstort für eine Beamtenfamilie regelmäßig verbunden sind (vgl. BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - BVerwG II C 13.73] [77 f.]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 -[a.a.O.]; Crisolli/Treutlein, Umzugskostenrecht im öffentlichen Dienst, Kommentar, § 2 TGV RdNr. 22).
Es liegt insoweit auch kein Sachverhalt vor, der - wie etwa der bevorstehende Abschluß einer Schulausbildung am bisherigen Wohnort - die Ausdehnung der Ausnahmeregelung des § 2 Nr. 1 Satz 5 TGV "zwingend erheischt" (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [a.a.O.]).
Daß ein solcher Geschehensablauf nicht als "zwingender persönlicher Grund" im Sinne des § 2 Nr. 1 Satz 5 TGV anerkannt werden kann, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden
Das gilt aber nur, sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - , vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - und vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - ). - BVerwG, 04.02.1976 - VI C 149.73
Zusage einer Umzugskostenvergütung - Gewährung einer Trennungsentschädigung für …
Sinn und Zweck des Bundesumzugskostengesetzes als eines die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in einem Teilbereich konkretisierenden Normenkomplexes ist die Regelung der Erstattung der dem Beamten (Soldaten) durch seine Versetzung oder Abordnung entstandenen notwendigen Mehraufwendungen (Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51] unter Hinweis auf BVerwGE 41, 84).Das haben die beiden mit öffentlichem Dienstrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Weitergewährung von Trennungsentschädigung bei nicht mehr bestehendem Wohnungsmangel am neuen Dienstort wiederholt hervorgehoben (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [77]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [a.a.O.]).
Die das Umzugskostenrecht tragenden Erwägungen der Fürsorgepflicht und Billigkeit können eine Ausnahme von der Beschränkung eines Ausgleichs auf die dienstlich veranlaßten Umzüge nur unter ganz besonderen Umständen rechtfertigen (vgl. BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [a.a.O.] betreffend den Begriff der "zwingenden persönlichen Gründe" in § 2 Nr. 1 Satz 5 TGV).
- BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
Beanspruchung von Trennungsgeld - Genehmigung zur Weiterführung eines Hausstandes …
In diesen Verwaltungsvorschriften hat der Dienstherr die ihm durch das Bundesumzugskostengesetz eingeräumte, durch die Vorschriften dieses Gesetzes und deren Sinn und Zweck aber zugleich auch begrenzte Gestaltungsfreiheit genutzt und sich feste Entscheidungsregeln gesetzt, von denen er nur abweichen darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles das verlangt (BVerwGE 19, 48 [55]; 44, 72 [74 f.]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51]).Davon ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen (Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 34]; BVerwGE 41, 84 [85]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.], vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63] und vom 4. August 1977 - BVerwG 6 A 2.73 - [BVerwGE 54, 248]).
Der Ausgleichungspflicht des Dienstherrn und damit auch seiner Verpflichtung, die äußeren Umstände, aus denen diese Pflicht erwächst - etwa durch die Genehmigung zum Weiterführen des Hausstandes im Ausland -, zu dulden, werden aber - wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach ausgesprochen hat (…Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [a.a.O.]; BVerwGE 41, 84 [85] und Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.]) - durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit sachliche und zeitliche Grenzen gezogen (vgl. dazu auch Urteil vom 22. März 1976 - BVerwG 6 C 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 65]).
- BVerwG, 22.03.1976 - VI C 5.72
Gewährung von Auslandstrennungsentschädigung zugunsten eines Soldaten - …
Soweit für seine Entscheidung der Erlaß vom 30. Juli 1964 und die auf ihm beruhende Verwaltungsübung maßgebend sind, ist seine Rechtsanwendung nach den in der ständigen Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen revisionsgerichtlich nachprüfbar (vgl. u.a. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51 = ZBR 1974, 160]).Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit den das Umzugskostenrecht tragenden Erwägungen der Fürsorgepflicht und der Billigkeit, die zugleich Begrenzungsfunktion haben (vgl. u.a. BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [77]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [a.a.O.]).
Der erkennende Senat hat bereits in dem genannten Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - (…a.a.O.) ausgeführt, daß die an eine Versetzung anknüpfende Gewährung von Trennungsentschädigung einen lediglich als vorübergehend gedachten Charakter hat.
- BVerwG, 04.02.1976 - VI C 132.73
Anspruch eines Berufssoldaten auf Trennungsgeld - Begriff der "zwingenden …
Sie wird aber, wie sich aus § 2 Nr. 2 Satz 2 TGV ergibt, "vorausgesetzt" (BVerwGE 44, 72 [80]; Beschluß vom 29. November 1973 - BVerwG II B 43.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 49]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51]).Durch eine Versetzung oder Abordnung (Kommandierung) ist eine getrennte Haushaltsführung aber nur dann geprägt, wenn der Beamte (Soldat) wegen des objektiven Grundes des Wohnungsmangels am neuen Dienstort am Umzug verhindert ist, wie dies auch in § 2 Nr. 1 Satz 1 TGV zum Ausdruck kommt (…Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 - [a.a.O.]; BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [77 f.]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem rechtskräftig freigesprochenen …
Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, daß der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muß und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - BVerwG II C 13.73] [74 f.]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51 = ZBR 1974, 160] und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - [Buchholz 235 § 27 BBesG Nr. 1]; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 25] und vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - [Buchholz 237.7 § 85 a LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1]). - BVerwG, 18.11.1977 - 6 CB 63.76
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …
Durch diese Vorschriften hat sich der im Ermessensbereich handelnde Dienstherr gegenüber den Beamten generell gebunden mit der sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Folge, daß er alle in den Verwaltungsvorschriften angesprochenen Fälle nach diesen Vorschriften behandeln muß und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten die Abweichung rechtfertigen (vgl. auch BVerwGE 44, 72 [74 f.]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51] und vom 4. Februar 1976 - BVerwG VI C 183.73 - [Buchholz 235 § 27 BBesG Nr. 1]). - BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88
Auslandsbeschäftigungsvergütung im Bereich des Bundesministeriums der …
Auf dieser Grundlage haben der BMI und für seinen Geschäftsbereich der BMVg in der Vergangenheit mehrfach geänderte Vorschriften über die Erstattung von Aufwendungen ihrer Beamten und Soldaten bei Abordnungen vom Inland ins Ausland geschaffen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Januar 1974 - VI C 6.72 - Buchholz, 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51;… Urteil vom 22. März 1976 - VI C 5.72 - Buchholz, a.a.O., Nr. 65;… Urteil vom 30. Juni 1978 - 6 C 27.75 - Buchholz, a.a.O., Nr. 73) trotz fehlender Ermächtigungsgrundlage als eine gefestigte, rechtlich bedenkenfreie Selbstbindung und damit als ausreichende Anspruchsgrundlage anerkannt worden sind. - BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79
Besuch des Abendgymnasiums der Ehefrau des Soldaten als zwingendes, persönliches …
Hierzu hat der Dienstherr, dessen Fürsorgepflicht sich nicht nur auf den Soldaten, sondern auch auf dessen Familienangehörige erstreckt, in der Weise beizutragen, daß er den Soldaten nicht deswegen von Leistungen wie dem Trennungsgeld ausschließt, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnittes nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (vgl. dazuUrteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51]). - BVerwG, 17.04.1979 - 6 C 23.77
Gewährung von Trennungsgeld für einen Soldaten auf Zeit - Berufstätigkeit der …
- BVerwG, 14.07.1978 - 6 C 18.76
Der Begriff der Einstellung eines Beamten - Ausschluss einer …
- BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81
Zulässigkeit der Aufhebung einer ausgesprochenen Trennungsgeldbewilligung mit …
- BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 46.76
Rechtscharakter der zwischen Eintritt der Dienstunfähigkeit und Entlassung eines …
- VG Augsburg, 08.01.2015 - Au 2 K 14.1478
Endet das Mietverhältnis für die bisherige Wohnung zum Zeitpunkt der Versetzung, …
- BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 1.91
Wegfall eines Mietzuschusses bei Erwerb von Wohnungseigentum - Rechtswidrigkeit …
- BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88
Grundsätzliches Klärungsbedürfnis der Tauglichkeit unterschiedlicher zeitlicher …
- BVerwG, 13.02.1979 - 6 B 64.78
Umzugsbereitschaft als Voraussetzung für die Gewährung von Trennungsgeld - …
- BVerwG, 22.08.1980 - 6 B 91.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
- BVerwG, 23.01.1976 - VI C 10.72
Umzugskostenvergütung für einen Umzug aus Anlass der Kommandierung in die USA - …
- VG Augsburg, 15.10.2015 - Au 2 K 15.804
Recht der Bundesbeamten; Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung für die neue …
- BVerwG, 13.05.1993 - 2 A 8.91
Rechtmäßigkeit der Neufestsetzung eines Mietzuschusses - Zulässigkeit der …
- BVerwG, 21.05.1992 - 2 A 4.91
Herabsetzung eines dem Beamten gewährten Mietzuschusses - Gewährung eines …
- BVerwG, 02.07.1981 - 6 B 12.81
Nichtzulassungsbeschwerde - Fürsorgepflicht des Dienstherrn - …
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 22.06.1983 - VK 3/83
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 22.06.1983 - VK 3/83
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