Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begriff des "ehemaligen Berufssoldaten" - Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft - Rechtswegeröffnung bei nicht konkretisierten Versorgungsansprüchen - Versorgungsansprüche eines ehemaligen Wehrmachtsunteroffiziers - Beendigung der Kriegsgefangenschaft bei bestehendem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1963 - III 81/61
- BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Es bedarf hier keiner Entscheidung der Frage, ob mit der Entlassung des Klägers aus dem russischen Kriegsgefangenenlager und seiner Überführung in das Gefangenenlager des polnischen Staatssicherheitsdienstes die Kriegsgefangenschaft geendet hat und ein Gewahrsam einer ausländischen Macht im Sinne des § 37 b Abs. 1 G 131 (F. 1957) begründet worden ist, oder vielmehr die Kriegsgefangenschaft des Klägers mit seiner Entlassung aus dem russischen Gefangenenlager nicht beendet wurde, weil er im Anschluß daran in eine andere Haftart übergeführt worden ist (so BVerwGE 5, 186 [189] und Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [DVBl. 1958 S. 134 = NJW 1958 S. 275] und vom 8. Januar 1958 - BVerwG V C 336.56 - [BayVBl. 1958 S. 268];… vgl. auch VV Nr. 2 Abs. 2 b zu § 114 BBG und Anders-Jungkunz-Käppner, G 131, 4. Aufl., § 53 Anm. 1, § 35 Anm. 7 a Abs. 3).Freilassung und Heimschaffung endet (vgl. u.a. Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - BVerwGE 6, 223 [225], ständige Rechtsprechung).
Der Umstand, daß sich der Kläger wegen der nach 1945 eingetretenen Verhältnisse nicht mehr mit seiner Heimat verbunden fühlte, sondern die (spätere) Bundesrepublik Deutschland als seine Heimat betrachtete, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. die Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 -, vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 283.58 - [DÖV 1961 S. 195] und vom 27. November 1963 - BVerwG V C 31.63 -).
- BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
Auszug aus BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Im Gegensatz zu dem in BVerwGE 6, 223 entschiedenen Fall habe der Kläger nicht vor der Wahl gestanden, im Gefangenenlager zu verbleiben oder im fremden Land ein Arbeitsverhältnis einzugehen.Freilassung und Heimschaffung endet (vgl. u.a. Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - BVerwGE 6, 223 [225], ständige Rechtsprechung).
Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß sich der Kläger zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht nicht auf das von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG 3, 268) abweichende Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1958 - BVerwG V C 256.57 - (BVerwGE 6, 223) berufen kann.
- BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56
Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Der Grund der Internierung sei dabei bedeutungslos (BVerwGE 5, 186).Es bedarf hier keiner Entscheidung der Frage, ob mit der Entlassung des Klägers aus dem russischen Kriegsgefangenenlager und seiner Überführung in das Gefangenenlager des polnischen Staatssicherheitsdienstes die Kriegsgefangenschaft geendet hat und ein Gewahrsam einer ausländischen Macht im Sinne des § 37 b Abs. 1 G 131 (F. 1957) begründet worden ist, oder vielmehr die Kriegsgefangenschaft des Klägers mit seiner Entlassung aus dem russischen Gefangenenlager nicht beendet wurde, weil er im Anschluß daran in eine andere Haftart übergeführt worden ist (so BVerwGE 5, 186 [189] und Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [DVBl. 1958 S. 134 = NJW 1958 S. 275] und vom 8. Januar 1958 - BVerwG V C 336.56 - [BayVBl. 1958 S. 268];… vgl. auch VV Nr. 2 Abs. 2 b zu § 114 BBG und Anders-Jungkunz-Käppner, G 131, 4. Aufl., § 53 Anm. 1, § 35 Anm. 7 a Abs. 3).
- BVerwG, 08.05.1963 - V C 154.62
Relvanz der Dauer der Festhaltung als eine durch bestimmte äußere Merkmale …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Dabei genügt ein Melde- und Genehmigungszwang für die Annahme einer dauernden Bewachung jedenfalls dann nicht, wenn seine Einhaltung nicht mit Anwendung körperlichen Zwangs, sondern lediglich mit Strafdrohungen durchgesetzt wird (vgl. zu dieser Voraussetzungen des Gewahrsams u.a. BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]; Urteile vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 27.59 - [ZBR 1963 S. 94] und vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 17.61 - Beschluß vom 19. August 1964 - BVerwG VI ER 200.63/4-). - BVerwG, 19.08.1964 - VI ER 200.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Dabei genügt ein Melde- und Genehmigungszwang für die Annahme einer dauernden Bewachung jedenfalls dann nicht, wenn seine Einhaltung nicht mit Anwendung körperlichen Zwangs, sondern lediglich mit Strafdrohungen durchgesetzt wird (vgl. zu dieser Voraussetzungen des Gewahrsams u.a. BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]; Urteile vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 27.59 - [ZBR 1963 S. 94] und vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 17.61 - Beschluß vom 19. August 1964 - BVerwG VI ER 200.63/4-). - BVerwG, 27.06.1962 - VI C 27.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Dabei genügt ein Melde- und Genehmigungszwang für die Annahme einer dauernden Bewachung jedenfalls dann nicht, wenn seine Einhaltung nicht mit Anwendung körperlichen Zwangs, sondern lediglich mit Strafdrohungen durchgesetzt wird (vgl. zu dieser Voraussetzungen des Gewahrsams u.a. BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]; Urteile vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 27.59 - [ZBR 1963 S. 94] und vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 17.61 - Beschluß vom 19. August 1964 - BVerwG VI ER 200.63/4-). - BVerwG, 29.05.1962 - II C 17.61
Begriff des "Gewahrsam einer ausländischen Macht" im Sinne des § 37b Gesetz zur …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Dabei genügt ein Melde- und Genehmigungszwang für die Annahme einer dauernden Bewachung jedenfalls dann nicht, wenn seine Einhaltung nicht mit Anwendung körperlichen Zwangs, sondern lediglich mit Strafdrohungen durchgesetzt wird (vgl. zu dieser Voraussetzungen des Gewahrsams u.a. BVerwGE 16, 79 [BVerwG 08.05.1963 - V C 154/62]; Urteile vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 27.59 - [ZBR 1963 S. 94] und vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 17.61 - Beschluß vom 19. August 1964 - BVerwG VI ER 200.63/4-). - BVerwG, 24.11.1965 - V C 41.65
Verpflichtung und Befugnis der Behörden zum Treffen einer neuen Sachentscheidung …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Denn nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Kläger auch im Sinne dieser Rechtsprechung (vgl. dazu das eben genannte Urteil sowie die Urteile vom 5. Februar 1964 - BVerwG V C 108.63 - und vom 24. November 1965 - BVerwG V C 41.65 - [BVerwGE 22, 355]) mit seiner Entlassung aus der Internierung freigelassen worden. - BVerwG, 27.11.1963 - V C 31.63
Auszug aus BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Der Umstand, daß sich der Kläger wegen der nach 1945 eingetretenen Verhältnisse nicht mehr mit seiner Heimat verbunden fühlte, sondern die (spätere) Bundesrepublik Deutschland als seine Heimat betrachtete, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. die Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 -, vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 283.58 - [DÖV 1961 S. 195] und vom 27. November 1963 - BVerwG V C 31.63 -). - BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63
Recht der ehemaligen Berufssoldaten - Konkretisierung der Versorgungsansprüche …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63
Solange die Behörde die hiernach erforderliche Entscheidung nicht getroffen und damit die sich abstrakt aus dem Gesetz ergebenden Versorgungsansprüche nicht konkretisiert hat, ist der Rechtsweg insoweit nur unter den hier nicht gegebenen Voraussetzungen des § 75 VwGO eröffnet (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 02.07.1963 - II C 149.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 05.02.1964 - V C 108.63
Voraussetzung für die Freilassung eines echten Kriegsgefangenen - Begriffliche …
- BVerwG, 18.10.1960 - V C 283.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.01.1958 - V C 336.56
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung wegen Kriegsgefangenschaft - …
- BVerwG, 25.11.1971 - II C 1.69
Gewährung einer Zulage an einen Heimkehrer unmittelbar nach Ende der …
Diese Einwände würden indessen übersehen, daß die Kriegsgefangenschaft durch Freilassung und Heimschaffung endet (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1967 - BVerwG VI C 61.63 - [Buchholz 234 § 37 b G 131 Nr. 6] mit Hinweis auf BVerwGE 6, 223 [225]) und daß das Ende des Gewahrsams einer ausländischen Macht in den Fällen des zeitlich unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Freilassung und Aufenthaltnahme im Geltungsbereich des Gesetzes zu Art. 131 GG entsprechend bestimmt werden könnte mit der Folge, daß auch in solchen Fällen die Endphase der Entlassung und die Heimkehr zeitlich zusammenfallen. - BVerwG, 07.11.1969 - VI C 24.66
Kostenentscheidung nach Revisionsrücknahme
Die übereinstimmende Erklärung der Parteien, daß die Hauptsache für die Zeit ab 1. Juni 1967 erledigt sei, weil der Kläger von dieser Zeit an auf Grund einer Gesetzesänderung das begehrte erhöhte Unfallruhegehalt erhalte, war nicht zu berücksichtigen; Gegenstand des Rechtsstreits war lediglich der mit den Anträgen vom 31. Januar 1963, 12. Februar und 2. April 1964 auf Grund des damals gültigen Rechts geltend gemachte Anspruch auf erhöhtes Unfallruhegehalt (vgl. Urteile vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - [DÖD 1968, 32] und vom 16. Oktober 1967 - BVerwG VI C 61.63 - [Buchholz BVerwG 234, § 37 b G 131 Nr. 6] und die dort angeführten weiteren Entscheidungen). - BVerwG, 15.11.1967 - VI C 10.64
Antrag auf Festsetzung eines Übergangsgehaltes während der Zeit einer …
Solange dies nicht geschehen ist, ist der Verwaltungsrechtsweg nur unter den hier nicht vorliegenden Voraussetzungen des § 75 VwGO eröffnet (vgl. Urteile vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - und vom 16. Oktober 1967 - BVerwG VI C 61.63 - mit weiteren Nachweisen).
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