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| BVerwG, 13.04.1964 - VI C 65.62 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Es entspricht gerade auch im Beamtenrecht der besonderen Fürsorge- und Betreuungspflicht des Dienstherrn, dafür Sorge zu tragen, daß die Geltendmachung von Ansprüchen der Beamten nicht an Formalien scheitert (vgl. Urteil vom 13. April 1964 - BVerwG VI C 65.62 - [Buchholz 234 § 81 G 131 Nr. 5] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 20.01.1972 - VI B 35.71
Heranziehung der Durchführungsbestimmung (DB) zu § 3 Abs. 1 Wehrmachtfürsorge- …
Schließlich rechtfertigt auch der Hinweis der Beschwerde auf die Rechtskraft der Entscheidungen, die in dem durch Urteil vom 13. April 1964 - BVerwG VI C 65.62 - abgeschlossenen Vorprozeß ergangen sind, nicht die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO.Diese Frage wurde zugunsten des Klägers entschieden (vgl. das angeführte Urteil vom 13. April 1964 - BVerwG VI C 65.62 -).
- BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78
Anforderungen an die Berücksichtigung von Vordienstzeiten nach § 130 Hessisches …
Zwar hat der Dienstherr die Pflicht, die Versorgungsberechtigten zu ihrem Recht zu verhelfen und im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, daß die Geltendmachung von Ansprüchen nicht an Formalien scheitert (vgl.Urteile vom 31. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 175.62 - [Buchholz 234 § 24 c G 131 Nr. 2], vom 13. April 1964 - BVerwG 6 C 65.62 - [Buchhholz 234 § 81 G 131 Nr. 5] undvom 30. April 1970 - BVerwG 6 C 45.66 - [Buchholz 232 § 181 b BBG Nr. 2]).
- BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 58.78
Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Anforderung an die Festsetzung eines …
Der Dienstherr hat zwar die Pflicht, seine Bediensteten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, daß die Geltendmachung von Ansprüchen nicht an Formalien scheitert (vgl.Urteile vom 31. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 175.62 - [Buchholz 234 § 24 c G 131 Nr. 2], vom 13. April 1964 - BVerwG 6 C 65.62 - [Buchholz 234 § 81 G 131 Nr. 5], vom 30. April 1970 - BVerwG 6 C 45.66 - [a.a.O.] undvom 14. Januar 1980 - BVerwG 6 C 34.78 -). - BVerwG, 30.04.1970 - VI C 45.66
Rechtsmittel
Zwar hat der Dienstherr die Pflicht 9 den Versorgungsberechtigten zu ihrem Recht zu verhelfen und im nahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, daß die Geltendmachung von Ansprüchen nicht an Formalien scheitert (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1963 - BVerwG VI C 175.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 24 c G 131 Nr. 2] und vom 13. April 1964 - BVerwG VI C 65.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 81 G 131 Nr. 5]; ferner Hofmann in ZBR 1965, 6 ff. [15]). - BVerwG, 29.03.1968 - II B 1.67
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung …
In dem von der Beschwerde angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1964 - BVerwG VI C 65.62 - (Buchholz BVerwG 234, § 81 G 131 Nr. 5) geht es um die Anwendung des § 81 G 131; das Bundesverwaltungsgericht hat dort ausgeführt, für eine Meldung nach dieser Vorschrift habe es ausgereicht, daß der schwerkriegsbeschädigte Kläger seine Rechte nach dem Gesetz zu Art. 131 GG mehrfach und für den Sachbearbeiter erkennbar bei der Hauptfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte geltend gemacht habe; dies folge aus der Fürsorge- und Betreuungspflicht, die einer solchen Dienststelle gerade gegenüber den Schwerbeschädigten obliege.
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