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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.02.1976

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1976 - VI C 75.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1247
BVerwG, 19.03.1976 - VI C 75.75 (https://dejure.org/1976,1247)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1976 - VI C 75.75 (https://dejure.org/1976,1247)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1976 - VI C 75.75 (https://dejure.org/1976,1247)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
    Die gewaltsame Abwehr eines derartigen Angriffs kann regelmäßig nicht als Maßnahme gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30]; Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 41]; BVerwGE 44, 313 [322]).

    Das würde ein unzumutbares Maß an Selbstentäußerung darstellen, das ihm weder von der staatlichen Rechtsordnung noch nach sittlichen Maßstäben abverlangt wird (vgl. BVerwGE 7, 242 [247]; 37, 69 [71]; 44, 313 [319]).

    Denn in beiden Fällen sieht sich der Betroffene in den tragischen Gewissenskonflikt verstrickt, das Leben eines anderen (des Angreifers) vernichten zu müssen, um das eigene oder das eines Dritten (des Angegriffenen) zu retten (vgl. BVerwGE 44, 313 [319]).

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
    Ebensowenig wie die Gewissensentscheidung im Falle dieser "situationsbedingten" Kriegsdienstverweigerung inhaltlich durch die sittliche Forderung nach der vorbehaltlosen Achtung des menschlichen Lebens bestimmt ist, trifft dies auf die innere Einstellung eines Wehrpflichtigen zu, der die Anwendung tödlicher Waffen gegen Menschen als Mittel der politischen Auseinandersetzung, etwa zur gewaltsamen Durchsetzung innenpolitischer Ziele mit seinem Gewissen für vereinbar hält (BVerwGE 37, 69 [70]).

    Das würde ein unzumutbares Maß an Selbstentäußerung darstellen, das ihm weder von der staatlichen Rechtsordnung noch nach sittlichen Maßstäben abverlangt wird (vgl. BVerwGE 7, 242 [247]; 37, 69 [71]; 44, 313 [319]).

  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75

    Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
    Da ein auf die Vernichtung der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik zielender Angriff schwerlich denkbar ist, kann nicht erwartet werden, jeder Kriegsdienstverweigerer habe sich bereits mit diesem Fall befaßt und sei notwendig in der Lage, sich in eine solche außergewöhnliche Konfliktsituation so überzeugend hineinzuversetzen, daß er sein Verhalten in ihr mit einiger Sicherheit vorauszusagen vermag (vgl. auch Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22], vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 141.73 - und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 -).

    Erfährt er die extreme Lage, vor der normale moralische Maßstäbe angesichts der jede menschliche Regung verleugnenden Grausamkeit des Angriffs versagen, bei einem handgreiflich aufrichtigen Nachempfinden innerlich tatsächlich wie eine zugespitzte Notwehr- oder Nothilfelage und würde er aufgrund elementarer sittlicher Wertmaßstäbe handeln, so kommt es lediglich auf seine sittliche Motivation als solche an, wobei freilich die außerordentliche, an die Grundfesten der Persönlichkeit rührende Handlungsweise nach seinen Vorstellungen jene besondere seelische Belastung hervorrufen muß, die den Kriegsdienstverweigerer bei jeder Durchbrechung des Gebots der absoluten Achtung menschlichen Lebens kennzeichnet (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 -).

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
    Hier muß es genügen, wenn er davon überzeugt ist, daß er in einem Krieg, in den die Bundesrepublik hineingezogen werden könnte, und an dem er daher nach menschlichem Ermessen teilzunehmen gezwungen sein würde, nicht ohne schwere Gewissensnot imstande sein würde, mit der Waffe Menschen zu töten (vgl. BVerfGE 12, 45 [60, 61]).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
    Das würde ein unzumutbares Maß an Selbstentäußerung darstellen, das ihm weder von der staatlichen Rechtsordnung noch nach sittlichen Maßstäben abverlangt wird (vgl. BVerwGE 7, 242 [247]; 37, 69 [71]; 44, 313 [319]).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
    Da ein auf die Vernichtung der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik zielender Angriff schwerlich denkbar ist, kann nicht erwartet werden, jeder Kriegsdienstverweigerer habe sich bereits mit diesem Fall befaßt und sei notwendig in der Lage, sich in eine solche außergewöhnliche Konfliktsituation so überzeugend hineinzuversetzen, daß er sein Verhalten in ihr mit einiger Sicherheit vorauszusagen vermag (vgl. auch Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22], vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 141.73 - und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 -).
  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Zeugenaussagen - Sachverständigenaussagen - Parteiaussagen - Notwendigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
    Die Bekundungen des Klägers sind inhaltlich in die Verhandlungsniederschrift aufzunehmen, ihre Wiedergabe im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen des Urteils reicht nicht - mehr - aus (Beschluß vom 20. Juni 1975 - BVerwG VI C 34.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 45 = RiA 1975, 240]).
  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
    Ergeben sich im Laufe der mit dem Wehrpflichtigen vorzunehmenden Erörterungen jedoch Alternativen der geschilderten Art, ist bei der rechtlichen Würdigung seiner Angaben zu berücksichtigen, daß auch einem Kriegsdienstverweigerer bei der Abwägung zwischen dem Tod einer Unzahl von Menschen sowie dem Leid der sonst von Gewaltherrschaft und Krieg Betroffenen einerseits und der Person des alleinigen Urhebers dieses Unheils andererseits vom Gesetz nicht das Maß an Selbstentäußerung angesonnen wird, unter Aufgabe seiner sittlichen Persönlichkeit tatenlos zuzusehen und die Dinge ihren Lauf nehmen zu lassen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - und Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 -).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73

    Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
    Das Verwaltungsgericht wird den Kläger nochmals anzuhören haben, und zwar nunmehr als Partei, wie das in Kriegsdienstverweigerungsverfahren in der Regel unerläßlich ist (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30]).
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 129.69

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Beteiligung an einer …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75
    Die gewaltsame Abwehr eines derartigen Angriffs kann regelmäßig nicht als Maßnahme gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30]; Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 41]; BVerwGE 44, 313 [322]).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei einer Bereitschaft zum "Tyrannenmord" …

  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 114.68

    Begriff der Gewissensentscheidung - Anspruch auf Anerkennung als …

  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 117.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Annahme der …

  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als …

  • BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73

    Kriegsdienstverweigerung bei Billigung eines Tyrannenmordes - Anwendung tödlicher …

  • BVerwG, 02.06.1975 - 6 B 16.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 9.76

    Erfordernis einer Beweisaufnahme durch die entscheidenden Richter selbst - …

    Jedoch wird auch einem Kriegsdienstverweigerer bei der Abwägung zwischen dem Tod einer Unzahl von Menschen sowie dem Leid der sonst von Gewaltherrschaft und Krieg Betroffenen einerseits und der Person des alleinigen Urhebers dieses Unheils andererseits vom Gesetz nicht das Maß an Selbstentäußerung angesonnen, unter Aufgabe seiner sittlichen Persönlichkeit tatenlos zuzusehen und die Dinge ihren Lauf nehmen zu lassen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 -, Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92] und Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 75.75 -).

    Ergeben konkrete Anhaltspunkte, daß der Wehrpflichtige die Situation innerlich tatsächlich wie eine zugespitzte Notwehr- oder Nothilfelage erfährt und daß er seinem Empfinden nach aufgrund elementarer moralischer Wertmaßstäbe handeln würde, kommt es lediglich auf seine Motivation als solche an; so liegt es mit anderen Worten dann, wenn der Wehrpflichtige die aufrichtige Vorstellung hat, daß eine solche an die Grundfesten der Persönlichkeit rührende Handlungsweise bei ihm jene besondere seelische Belastung hervorrufen würde, die den Kriegsdienstverweigerer bei jeder Durchbrechung des Gebotes der absoluten Achtung menschlichen Lebens kennzeichnet (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 75.75 -).

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Tötung eines Diktators …

    Würdigung seiner Angaben zu berücksichtigen, daß auch einem Kriegsdienstverweigerer bei der Abwägung zwischen dem Tod einer Unzahl von Menschen sowie dem Leid der sonst von Gewaltherrschaft und Krieg Betroffenen einerseits und der Person des alleinigen Urhebers dieses Unheils andererseits vom Gesetz nicht das Maß an Selbstentäußerung angesonnen wird, unter Aufgabe seiner sittlichen Persönlichkeit tatenlos zuzusehen und die Dinge ihren Lauf nehmen zu lassen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 -, Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92] und Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 75.75 -).

    Ergeben konkrete Anhaltspunkte, daß der Wehrpflichtige die Situation innerlich tatsächlich wie eine zugespitzte Notwehr- oder Nothilfelage erfährt und daß er seinem Empfinden nach auf Grund elementarer moralischer Wertmaßstäbe handeln würde, kommt es lediglich auf seine Motivation als solche an; so liegt es mit anderen Worten dann, wenn der Wehrpflichtige die aufrichtige Vorstellung hat, daß eine solche an die Grundfesten der Persönlichkeit rührende Handlungsweise bei ihm jene besondere seelische Belastung hervorrufen würde, die den Kriegsdienstverweigerer bei jeder Durchbrechung des Gebotes der absoluten Achtung menschlichen Lebens kennzeichnet (vgl. auch hierzu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 75.75 -).

  • BVerwG, 09.02.1981 - 6 C 85.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 75.75 - BVerwGE 55, 217 [220]) ist die Erörterung von Konfliktsituationen, in denen sich der Wehrpflicht ige zwischen der Vernichtung des einen oder des anderen Menschenlebens entscheiden müßte, ein geeignetes Mittel, um Aufschluß über die seelische Belastung des Kriegsdienstverweigerers durch den Zwang zum Wehrdienst zu bekommen; es ist dies eines der Mittel, mit denen erforscht werden kann, ob einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangegangen ist, deren Ausmaß von den individuellen Fähigkeiten des Wehrpflichtigen abhängt (vgl. auch Beschluß vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 86.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassung einer Revision wegen …

    Der erkennende Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß eine Fallgestaltung, in der durch die Beseitigung eines Diktators eine Massenvernichtung soll verhindert werden können, wegen ihrer Irrealität zur Prüfung der erforderlichen geistigen Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit Fragen der Gewaltanwendung sowie zur Ermittlung der Tiefe der behaupteten Gewissensentscheidung nicht unbedingt geeignet ist (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - und vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 75.75 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1976 - VI C 75.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,4151
BVerwG, 11.02.1976 - VI C 75.75 (https://dejure.org/1976,4151)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1976 - VI C 75.75 (https://dejure.org/1976,4151)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1976 - VI C 75.75 (https://dejure.org/1976,4151)
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